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Problem Mit Händler Wegen Gewährleistung


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6 replies to this topic

#1 cheyenne

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Posted 20 October 2011 - 17:18 Uhr

Hallo mal ne Frage ein kollege von mir hat sich vor 3 Monaten beim Händler ne gebrauchte ZXR gekauft mit 12000tkm (naja selber schuld ich hab gleich gesagt er soll sich was gescheites kaufen).nun hat sie leider ein elektrik problem (zündung geht erst nach ca 40sec.an und wenn man sie starten will geht gar nichts mehr)nun hat er den Händler angerufen und der hat erst mal auf stur geschalten aber rein rechtlich gesehen muss er doch dafür gerade stehen oder sehe ich das falsch

#2 derdani82

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Posted 20 October 2011 - 17:37 Uhr

jupp muss er

#3 R6rrrrrrrrrrrrrrrrr

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Posted 20 October 2011 - 18:31 Uhr

Seid ihr euch sicher, dass die Gewährleistung auch die Elektronik umfasst?

Weil meiner Meinung nach nur Rahmen, Motor und Getriebe...

#4 federballer

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Posted 20 October 2011 - 18:52 Uhr

Die Gewährleistung, bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Gewährleistung gilt also für die ganze Ware!

Hatte selbes Problem bei meiner R6 beim Kauf vor 3 Jahren, ebenso in Bezug auf Zündung. Beim Rütteln am Kabelbaum unter der Gabelbrücke war die Zündung wieder da. Also ab zum Händler
und der hat sehr freundlich meine Reklamation aufgenommen und den Fehler behoben.

Die Gewährleistung umfasst insgesamt 12 Monate. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen daß der Fehler vorher noch nicht da war (also besser für dich), und in den letzten
6 Monaten musst du nachweisen das der Fehler vorher noch nicht da war (besser für den Händler). Aber hat man nen freundlichen Händler wird alles in den 12 Monaten behoben.

Also nichts wie hin und dem das klarmachen!

lg

#5 cheyenne

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Posted 20 October 2011 - 19:00 Uhr

wenn´s mein Bike wäre hättich sie ihm schon vor die Türe gestellt mein kollege ist halt in so sachen etwas naiv im Kaufvertrag steht auch nur 6 monate Gewährleistung also ist das ja auch nicht Rechtens Ich hab ihm gesagt er soll sich ne yamaha kaufen so was hatt ich noch nie

#6 Bubblexx

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Posted 20 October 2011 - 19:45 Uhr

Der Händler muss 12 Monate Gewährleistung geben!!

#7 US1111

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Posted 20 October 2011 - 22:29 Uhr

Nicht zur Gewährleistung gehören Verschleissteile (Kupplung,Bremsen) und austauschbare Leuchtmittel (Scheinwerferbirnchen...) sowie Unfallschäden (Unfall nach Kauf), oder wenn schon jemand anderes dran gefummelt hat usw...

Die Sache mit "nur Rahmen,Motor,Getriebe" betrifft oftmals seperat abgeschlossene Anschlussgarantien- aber eine Garantie ja greift erst nach Ablauf der Gewährleistung.