Ich hatte mal auch so ein fall, allerdings wurde mir das ganze vorgeworfen.
Hatte nen 10 Jahre alten Renault clio, abends bei leichten Schneefall an der tanke verkauft (in schlechtem licht ect.),
er sich das auto angeschaut, ich hab ihm noch gesagt hier Kratzer da Kratzer hier bisschen Spachtel usw. und er solle doch nochmal bei Tageslicht kommen. wollte er nicht und hat das Auto gekauft. Im Kaufvertrag hab ich "unfallfrei" angekreuzt weil ich kein unfall hatte und auch von keinem wusste.
innerhalb von 2 Wochen oder so bekomme ich ein Anruf das es ein Unfall Auto sei und er sein Geld zurück will, was ich natürlich nicht gemacht hab, weil ich ja von nix wusste.
und nach diversen nachforschungen meinerseits, (und wohl auch seinerseits weil ich nix mehr gehört habe) muss Unfallfreiheit bei mehreren Fahrzeughaltern beim verkauf garantiert werden, soll heißen das Kreuz auf dem Kaufvertrag sagt nix aus !
Ich hab niemand betrogen wusste nicht das es ein Unfall Auto ist und war mir auch herzlich egal, weil ich ihn nur paar Monate hatte.
Mir stellt sich bei der sache die frage "hat der Vorbesitzer davon gewusst", vielleicht war es ihm egal hat sich nie darum gekümmert ect. ?
]Die beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Privatmann gängige Formulierung "Das Auto ist unfallfrei" ist keine Garantie. Das Landgericht München stellte fest, die Erklärung erfasse weder Bagatellschäden noch dem Verkäufer unbekannte Schäden aus der Zeit des Vorbesitzers. Wer einen Gebrauchtwagen von Privat kaufe, müsse sich deshalb die Unfallfreiheit ausdrücklich garantieren lassen, so die Richter.
Aktenzeichen: LG München 32 O 11282/03
Quelle:
http://www.kfz.net/r...e/urteil/?nr=35