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Zulassung Meiner Gedrosselten R6


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16 replies to this topic

#1 Nymix

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Posted 16 January 2012 - 04:49 Uhr

Hallo,
ich habe mir vor der Winterpause meine R6 gekauft, nun habe ich ein paar Fragen:
Mein Motorrad hat noch TÜV, jedoch war sie offen zugelassen und ich darf nur gedrosselt fahren. Deshalb habe ich mir die Alphatec-Drossel bestellt und selbst eingebaut.
1. Stimmt es, dass der TÜV die Drossel nicht einschreibt, wenn sie nicht von einem Händler eingebaut wurde?
2. Ich muss auch noch ein Kennzeichen und eine Versicherung für meine Maschine holen. Aber ohne die Bestätigung der Drossel kann ich mir noch kein Kennzeichen holen, so dass jemand die Maschine zum TÜV fahren könnte, oder? Das heißt, dass ich meine Maschine zum TÜV schieben muss oder? (ist ca. 3 km entfernt, dafür würde ich mir nicht extra einen Hänger mieten)
3. Wie gehe ich jetzt vor, erst TÜV, dann Versicherung und dann Landratsamt?

Danke schonmal :)

#2 Sonic315

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Posted 16 January 2012 - 07:54 Uhr

Hi, also ich habe es so gemacht, allerdings war meine maschiene zu dem zeitpunkt noch angemeldet, das ich mein kumpel die karre zur werkstatt hab fahren lassen, mir da eine drossel einbauen ließ und dort auch gleich alles vom tüv abgenommen und eingetragen wurde. bzw ich die bestätigung bekommen habe das die maschiene mit einer drossel versehen wurde, um sie dann letztendlich anzumelden.

wenn musst du mal fragen ob es tageszulassungen für motorräder gibt, aber denke schon.

#3 Nymix

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Posted 16 January 2012 - 08:54 Uhr

Hm okay.

Also Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) gibt es, aber dafür braucht man auch eine Versicherung und die kostet ca. 40€ & muss sich ein Kennzeichen machen lassen (auch nochmal mit Gebüren ca. 40€) und das wäre schon nicht gerade billig..

#4 joR6

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Posted 16 January 2012 - 09:13 Uhr

also:

du läßt dir vom tüv die drossel bestätigen...zwischenzeitlich kannst du dir von der versicherung schonmal diese nummer besorgen, weil ohne diese nummer kannste das moped eh nicht anmelden.

dann gehst zum landratsamt (mit allen nötigen papieren) und läßt das moped zu...

meiner meinung nach (also so liefs bei mir) hast den schildermacher gleich in der nähe vom landratsamt, da du ja mit den gedruckten schildern erst deine plaketten bekommst die dir dann der nette beamte aufs kennschild pappt...dann bezahlst alles und fertig is die laube.

#5 Nymix

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Posted 16 January 2012 - 09:30 Uhr

Alles klar vielen Dank, dann mache ich mal eine TÜV-Termin aus, wenns bisschen schöner wird und schieb [:'(] mein Baby hin ;)

#6 joR6

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Posted 16 January 2012 - 09:37 Uhr

haste nich jemanden mit nem transporter oder so? dann kannst dir das schieben sparen :)

#7 Nymix

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Posted 16 January 2012 - 09:46 Uhr

Nicht in meiner direkten Freundschaft, nur der Dad von einem Kumpel, aber bevor ich da ewig rumfrage und so schiebe ich lieber gleich. Sind nur ca. 2 km und werde schon jemanden finden der mitläuft und mir bisschen hilft ;)

#8 Sonic315

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Posted 16 January 2012 - 09:56 Uhr

wer sein mopped liebt der schiebt ;)

#9 Engel182

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Posted 16 January 2012 - 11:42 Uhr

Wenn du das Kennzeichen des Vorbesitzers noch hast (auch ohne plaketten) kannste das dran pappen und fahren!
Du darfst damit NUR UND OHNE UMWEGE zum Tüv und zum Straßenverkehrsamt fahren!


Früher stand das auch noch auf der Abmeldebescheinigung. Leider gibts diese nicht mehr und so weis es keiner. Die Regelung besteht aber dennoch weiterhin ;)


Schieben brauchste also nich!




kleine Info noch.... Wenn man Kurzzeitkennzeichen nimmt und das Fahrzeug nachher bei der gleichen Versicherung versichert, brauch man die 40euro nicht zahlen, sondern die Tage werden als normale Versicherungstage verrechnet!
Das ist aber nur interessant, wenn man ein Fahrzeug kauft, welches etliche km weg steht.

Edited by Engel182, 16 January 2012 - 11:44 Uhr.


#10 Alfredo

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Posted 16 January 2012 - 17:56 Uhr

VORSICHT was das alte Kennzeichen angeht. Das gilt nur, wenn es im oder direkt angrenzend an den Zulassungsbezirk war UND wenn gleichzeitig eine Haftpflichtversicherung bereits gilt. Guckst Du hier: http://www.tuev-nord...ne_Kfz_2759.htm

#11 RideR6

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Posted 16 January 2012 - 19:05 Uhr

das mit der versicherung ist auch kein problem, bei denen gibste einfach an dass sie gedrosselt ist und fertig, die bestätigung kannste dir also auch scon vorm tüv besuch holen, allerdings weiß ich nicht wie lange die gültig ist, wenn man noch nicht beim zulassen war

#12 Engel182

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Posted 16 January 2012 - 19:25 Uhr

Zur Zulassung brauchste eh die Versicherungsnummer.
Ohne die kannste nicht zulassen :blumen:
Und ein Anruf zur Versicherung ist auch kein Drama ;)

#13 US1111

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Posted 16 January 2012 - 20:37 Uhr

Kennzeichen reservieren, Versicherungsnummer beantragen. Mit ungestempeltem Kennzeichen auf direktem (und nur im eigenem oder angrenzendem Zulassungsbezirk)Weg zum Tüv fahren. Dabei die Versicherungsbestätigung unbedingt mitführen, da du ohne Stempel garantiert von jedem Streifenwagen angehalten wirst. Drossel begutachten lassen. Dann auf dem Amt zulassen.

Obacht: Die Fahrt zum Tüv hin muss jemand mit offenem Führerschein machen- selber fahren darfst du erst nach erfolgreichem Gutachten (also frühenstens auf dem Rückweg), da es auch möglich wäre, dass die Tüv-Vorführung erfolglos verläuft. Dann wärst du ohne Führerschein (und somit ohne Versicherung) gefahren.

#14 RideR6

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Posted 16 January 2012 - 21:15 Uhr

Obacht: Die Fahrt zum Tüv hin muss jemand mit offenem Führerschein machen- selber fahren darfst du erst nach erfolgreichem Gutachten (also frühenstens auf dem Rückweg), da es auch möglich wäre, dass die Tüv-Vorführung erfolglos verläuft. Dann wärst du ohne Führerschein (und somit ohne Versicherung) gefahren.


das würde dann aber auch heißen, dass du mit iwas, was du angebaut hast und was "nur" n gutachten hat, nicht hinfahren darfst, da nicht sicher ist obs refolgreich abgenommen wird :verwirrt:

wenn das ding gedrosselt ist, darfste damit hinfahren, im falle eines falles würde halt dein mopped zerpflückt. solange die drossel richtig verbaut ist, kann dir nix passieren, wenn du nur zum tüv fährst

#15 US1111

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Posted 16 January 2012 - 21:34 Uhr

Du hast aber absolut nichts in der Hand, dass die Maschine gedrosselt ist. (Die R6 hat serienmässig mehr als 34PS und der Fahrer/Halter ist in der Pflicht, die Rechtmässigkeit einer Änderung nachzuweisen) Es sei denn, man lässt sich das Motorrad bei einer Kontrolle an Ort und Stelle einziehen, "zerpflücken und ein halbes Jahr später in Einzelteilen wieder zurückgeben."

Und auch bei allen anderen Eintragungen gilt: Passiert etwas auf der Fahrt zum Tüv, ist der Fahrer/Halter der Dumme, wenn es nicht eintragungsfähig und ursächlich für einen Schaden war.

#16 Brutalinio

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Posted 16 January 2012 - 22:04 Uhr

Hi habe das auch gerade alles hinter mir..

Der Tüv'er muss halt sehen das die drossel auch wrklich verbaut ist und dafür darf se halt nicht schon wieder zsm gebaut sein, die maschine..

Also ich bin damals einfach zum Tüv hin gefahren als die maschiene noch nicht eingetragen war.. Hatte nehmlich vergessen das Drossel gutachten mit zur Werkstadt zu geben.. :D

Er hat es denn einfach nachträglich eingetragen weil er noch wussste das es bei mir verbaut ist..

mfg

#17 RideR6

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Posted 16 January 2012 - 22:05 Uhr

jo gut, aber solange die drossel richtig drinne ist, und der tüv nur nein sagt weil er auf ne werkstattbescheinigung beharrt, sehe ich kein fahren ohne fahrerlaubnis, wie gesagt, im zweifelsfall würde dein moped so oder so zerpflückt