Db Killer Erforderlich Wenn Db Zahl Eingehalten Wird?
#1
Posted 19 February 2012 - 16:54 Uhr
Ich hab das eine aber immer noch nicht ganz verstanden.
Wenn der Auspuff ohne db-Killer die im Fahrzeugschein eingetragene dbZahl einhält, kann dann ohne gefahren?
Ich habe z.B. bei der RSV4 105db eingetragen und sie hat bei 6000 Umdrehungen 102db (ohne db Killer)
Könnte ich somit fahren?
#2
Posted 19 February 2012 - 17:05 Uhr
edit.:
kannst du nur hoffen das die bullen auch 102db messen
Edited by 1977, 19 February 2012 - 17:06 Uhr.
#3
Posted 19 February 2012 - 17:12 Uhr
es ist eine technische änderung an einem gepfrüften bauteil und somit erlischt die be, erlischt die betriebserlaubnis eines bauteils, erlischt somit auch die be des fahrzeuges.
#4
Posted 19 February 2012 - 18:26 Uhr
und der db killer ist ja bei den zusatztöpfen drin, damit er die db zahl "runterregelt" und der auspuff somit auch seiner e-nummer oder was auch immer gerecht wird.
erlischt dann wirklich die be wenn der killer raus ist und damit trotzdem alles im grünen bereicht bleibt? hmmm
#5
Posted 19 February 2012 - 20:46 Uhr
#6
Posted 19 February 2012 - 21:08 Uhr
aber diese technische änderung verändert ja weder das abgasverhalten, noch die db zahl.
Dann wird dir die Rennleitung sagen, na dann lassen sie ihn doch drin
#7
Posted 19 February 2012 - 21:10 Uhr
Könnte ich somit fahren?
Was steht denn im Gutachten/ABE ?
#8
Posted 19 February 2012 - 21:22 Uhr
Der auspuff hat lediglich eine E-Nummer
#9
Posted 19 February 2012 - 21:46 Uhr
akrapovic z.b. veröffentlicht zu jeder anlage diesen wisch, egal ob slipon oder komplettanlage, mitführen macht aber nur bei der komplettanlage sinn, und das ist dann das was der volksmund abe nennt
#10
Posted 19 February 2012 - 21:58 Uhr
Das gutachten lässt sich auftreiben
#11
Posted 19 February 2012 - 22:02 Uhr
#12
Posted 19 February 2012 - 22:04 Uhr
#13
Posted 20 February 2012 - 09:31 Uhr
aber bis zum 1.4. ist die ja noch erträglich... fals man den mal ausversehen vergisst....
#14
Posted 20 February 2012 - 10:58 Uhr
wenn nicht drin, dann kommt die strafe, da gibts keine diskusion...
aber bis zum 1.4. ist die ja noch erträglich... fals man den mal ausversehen vergisst....
wo steht denn schwarz auf weiß dass die neue regelung durch ist





