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Thema Mischbereifung Auto/moped


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10 replies to this topic

#1 Leon86

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Posted 07 April 2012 - 12:32 Uhr

Servus zusammen, ich wollte das thema nochmal aufgreifen weil ich denke es ist sehr interessant für uns alle.
http://r6club.de/ind...8...20&start=20 hier hatten wir ja schon angefangen drüber zu reden, aber ich wollte nicht zu viel Off-Topic "produzieren"

Fakt ist man darf 4 Verscheiden Reifen auf dem auto fahren , also 4 verschiedene hersteller. (ich rede nicht von diagonal und radial reifen, oder reifen in verschiedener größe sonder NUR von der marke)

Zusätzlich schreibt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an. Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen Quelle: KfzTech.de





Das mit der mischbereifung bei Motorrad ist so ne grau zone wo keiner wirklich 100 % bescheid weiß, ich werde aber am dienstag mein TÜV prüfen mal drauf ansprechen ob der was schriftliches hat, weil wenn man §36 der stzo liest, steht nichts zum thema reifenbindung bzw mischbereifung, soll heißen es ist rein rechtlich nicht verboten.
auch die eintragungen im Fahrzeugschein sind mitlerweile nur noch als empfehlung zu verstehen( aussage eines großen reifenkonzerns).

Reifen dürfen aber immer problemlos gemischt werden wenn man dafür eine freigabe hat, die man auf der HP des herstelles runterladen kann, diese sieht dann z.b so aus: http://www.pirelli.c...iteLocale=de/de

#2 Bubblexx

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Posted 07 April 2012 - 12:38 Uhr

Beim Motorrad ist es aber mal gar nicht sinnvoll verschiedene Reifen zu montieren ;)
Beim Auto ist es völlig egal wie schon geschrieben wurde da wenn ein Reifen ehr den Grip verliert noch 3 andere da sind.
Beim Motorrad würde ich höchstens ein anderen Reifen hinten wie vorne drauf machen , wenn vorne zum Beispiel ein Pilot power drauf ist und hinten ein pp 2ct ;)
Aber muss jeder selbst wissen ob es ihn Wert ist 90€ für ein Reifen zu sparen und deshalb ein größeres Unfallrisiko hat.

#3 m3rYd

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Posted 07 April 2012 - 12:39 Uhr

wie du schon geschrieben hast ist mischbereifung erlaubt, solange es dafür ne freigabe gibt...die freigabe gibt es aber fast nur Hersteller-intern, d.h.
Michelinreifen darfste mischen, metzler usw usw...aber nicht vorne michelin und hinten metzler etc, da die Reifenhersteller eigentlich nur ihren eigenen reifen ne freigabe verpassen

das ist so der stand meiner information

#4 meerbuscher

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Posted 07 April 2012 - 12:46 Uhr

ver algemeinern KANN MAN DAS NICHT:

Misch bereifung ist nur dann zuläsig wenn der Dazugehörige Hersteller genau diese kombination freigegeben hat.
z.b. pipo vorne und pipo2ct hinten.
heist aber nicht das man pipo2ct vorne und pipo hinten fahren darf.

bei auto müssen im achsweise die selbe reifenart drauf sein.
Hersteller ist egal

#5 Engel182

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Posted 07 April 2012 - 13:08 Uhr

Danke Leon! :blumen:

Ich war auch noch auf dem Stand, das man nur Achsweise verschiedene Reifen fahren darf. :regen:

#6 Leon86

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Posted 07 April 2012 - 13:13 Uhr

ACHTUNG ! Es geht hier nicht um SINN oder nicht sondern nur um gesetzlich erlaubt oder nicht ! ;)

wie du schon geschrieben hast ist mischbereifung erlaubt, solange es dafür ne freigabe gibt...die freigabe gibt es aber fast nur Hersteller-intern, d.h.
Michelinreifen darfste mischen, metzler usw usw...aber nicht vorne michelin und hinten metzler etc, da die Reifenhersteller eigentlich nur ihren eigenen reifen ne freigabe verpassen

das ist so der stand meiner information



und genau das kann doch nicht sein, das nur weil die reifenhersteller kein interess dran haben (was ich verstehen kann) das man 2 verschiedene fabrikate fährt, das man es dann nicht darf weil keine freigabe ? ich frag mal den TÜV prüfer, weil ich hab kein gesetzt gefunden das es verbietet, wenn also nicht die STVZO wer dann ?

#7 Bubblexx

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Posted 07 April 2012 - 13:34 Uhr

ver algemeinern KANN MAN DAS NICHT:

Misch bereifung ist nur dann zuläsig wenn der Dazugehörige Hersteller genau diese kombination freigegeben hat.
z.b. pipo vorne und pipo2ct hinten.
heist aber nicht das man pipo2ct vorne und pipo hinten fahren darf.

bei auto müssen im achsweise die selbe reifenart drauf sein.
Hersteller ist egal


Ebend nicht beim Auto kannst du 4 verschiede Reifen drauf haben vorne links Michelin vorne rechts dunlop hinten links Falken und hinten rechts pirellis völlig egal!!

#8 Leon86

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Posted 07 April 2012 - 13:39 Uhr

bei auto müssen im achsweise die selbe reifenart drauf sein.
Hersteller ist egal


Ebend nicht beim Auto kannst du 4 verschiede Reifen drauf haben vorne links Michelin vorne rechts dunlop hinten links Falken und hinten rechts pirellis völlig egal!!



sagt er doch selbe reifenart, damit ist radial und diagonal reifen gemeint, allerdings hab ich schon jahre kein diagonal reifen mehr gesehen im auto bereich ;)

#9 Bubblexx

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Posted 07 April 2012 - 13:44 Uhr

Achso hups sry mal wieder zu schnell gelesen :D

#10 freak0r

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Posted 07 April 2012 - 13:59 Uhr

stimmt nich ganz. gilt nur für fahrzeuge über 3.5to. darunter kann alles drauf solange es nen luftreifen ist.

#11 US1111

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Posted 07 April 2012 - 20:46 Uhr

... weil ich hab kein gesetzt gefunden das es verbietet, wenn also nicht die STVZO wer dann ?



Der Fahrzeughersteller darf das Verbieten- und das ganze in der Betriebserlaubnis verankern lassen. Deshalb steht in den Reifenfreigaben auch immer der Satz:

Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung eine

Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.

Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend

aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsmäßer Umrüstung unter Beachtung

der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten

(Verkehrsblatt 2000, S. 627).


Beim Auto wird i.d.R. auf eine Beschränkung verzichtet- Motorräder sind mir keine bekannt, die ohne Einschränkungen gefahren werden dürfen. Selbst meine alte Honda (Baujahr 86) ist beschränkt.

Desweiteren steht auch im Fahrzeugschein ausdrücklich "Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten"

Höchstens bei Oldtimern oder Kleinserienmotorrädern, dessen Originalbereifung nicht mehr erhältlich ist kann ich mir eine Eigenverantwortlichkeit des Halters/Fahrers vorstellen.