Hi
Habe eine Frage zum A2 der ja am 19.01.2013 gemacht werden kann.
Im Moment bin ich noch 17 habe den A1 gemacht und fahre eine Aprilia RS 125, die R6 hab ich aber schon zuhause stehen.
Die Bedingungen, die der A2 stellt, sind wenn ich das richtig verstanden habe:
Alle Hubraumklassen
Maximal 35KW (48 PS)
Leistungsgewicht bis zu 0,2 KW/KG
Mit A2 darf man dann aber nur die Motorräder fahren, deren ungedrosselte Leistung nicht doppelt so hoch ist, als die gedrosselte Leistung
==>maximal 96 PS
Eine R6 dürfte ich also nicht mit 48 PS fahren
Darf ich sie dann noch mit 34 PS fahren oder überhaupt nicht mehr ???
Ich hab auch erst nach dem 19.01 meinen 18. Geburtstag.
MfG Benesch
Füherscheinklasse A2 Mit Der R6
Started by Benesch, 01.05.2012 - 17:44 Uhr
4 replies to this topic
#1
Posted 01 May 2012 - 17:44 Uhr
#2
Posted 01 May 2012 - 19:51 Uhr
logischerweise dürfte eine auf 25kw/34 ps gedrosselte maschine dann max. 50kw/68ps offen haben
diese regelung wurde in deutschland nicht umgesetzt, einsteiger können also weiterhin r6 fahren
hier alles zum nachlesen: http://www.motorrado...gelungen/350153
diese regelung wurde in deutschland nicht umgesetzt, einsteiger können also weiterhin r6 fahren
hier alles zum nachlesen: http://www.motorrado...gelungen/350153
Edited by RideR6, 01 May 2012 - 19:51 Uhr.
#3
Posted 02 May 2012 - 13:59 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, aber ganz verstanden habe ich es immer noch nicht.
'Die Bestimmung, nach der Motorräder nur um die Hälfte ihrer offenen Leistung gedrosselt werden und damit maximal 70 kW stark sein dürfen, um A2-konform zu sein, schreibt die EU zwar als verbindlich vor, sie wurde jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt.'
Das bedeutet, sofern das oben zitierte nicht in deutsches Recht umgesetzt wird, darf ich die R6 auf 48ps drossel.
Wird es umgesetzt kann ich sie aber auf 34ps gedrosselt lassen und legal damit fahren.
'Die Bestimmung, nach der Motorräder nur um die Hälfte ihrer offenen Leistung gedrosselt werden und damit maximal 70 kW stark sein dürfen, um A2-konform zu sein, schreibt die EU zwar als verbindlich vor, sie wurde jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt.'
Das bedeutet, sofern das oben zitierte nicht in deutsches Recht umgesetzt wird, darf ich die R6 auf 48ps drossel.
Wird es umgesetzt kann ich sie aber auf 34ps gedrosselt lassen und legal damit fahren.
#4
Posted 02 May 2012 - 14:59 Uhr
die umsetzung in nationales recht ist bereits erfolgt, und die regelung wurde nicht übernommen
#5
Posted 02 May 2012 - 19:44 Uhr
Ok vielen Dank für deine hilfe





