DAs ist keine Deutschland Regel.
Das sind EU Richtlinien:
Die entsprechende EU-Richtlinie von 2006[1] schreibt den Grundsatz des stufenweisen Zugangs zur Fahrerlaubnis fest. Jugendliche können – nach entsprechender Umsetzung in nationales Recht – erst ab 14 1/2 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse Mofa erwerben. Nach einer weiteren theoretischen und praktischen Prüfung können sie mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben, die das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ und maximal elf Kilowatt (kW) erlaubt, oder die Fahrerlaubnis der Klasse M. Die in Deutschland bislang gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h entfällt. Die Klasse A beschränkt, die für Krafträder bis 35 kW (derzeit 25 kW) gilt, kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Beschränkung der Leistung fällt nach zwei Jahren in der Klasse A weg. Für die höchste Klasse, die Motorradfahrerlaubnis, muss ohne Fahrpraxis ein Alter von mindestens 25 Jahren (siehe Fahrerlaubnisklassen) erreicht worden sein.
Ob die Richtlinie in Spaniejn umgesetzt wurde, ist eine andere Frage, aber seeeeeeehr wahrscheinlich, grade für dich als Deutscher Führerscheininhaber natürlich bindend.
Achja: Auf deinem Führerschein ist eine EU Flagge. Also ein kleiner Hinweis auf die EU-Richtlinie.
Edited by buzzerbeater, 21 June 2012 - 18:07 Uhr.