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Anspruch Auf Unfallteile Bei Vollkasko?


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10 replies to this topic

#1 fhy

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Posted 05 August 2012 - 16:23 Uhr

Hi, ich würde gerne folgende Frage in die Runde werfen:
Wenn ich einen selbstverschuldeten Schaden an meiner Maschine habe und die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehme, werden alle beschädigten Teile ja von der Versicherung in einer Werkstatt ersetzt.
Was passiert mit den Unfallteilen (also all jene, die gegen neue ersetzt werden)? Habe ich Anspruch auf diese Teile?

Ich habe im Internet unterschiedliche Meinungen gelesen:
1) Die Unfallteile gehören dann der zuständigen Werkstatt, die den Umbau vorgenommen hat. (ich las, dass es hierbei um die ordnungsgemäße Entsorgung der alten Teile gehe)
2) Die Unfallteile gehören der Versicherung.
3) Die Unfallteile stehen mir zu.
4) Ich kann an die Versicherung eine Rücktrittserklärung für die Unfallteile stellen. Sprich: Dass die Versicherung die Unfallteile an mich abtritt. (ich las, dass die Versicherung eh keine Verwendungszwecke für die Unfallteile hat).

Was sagt ihr dazu? Könnt ihr mir eine sichere Antwort darauf geben?


Edited by fhy, 30 December 2020 - 13:45 Uhr.


#2 aeroxz

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Posted 05 August 2012 - 16:28 Uhr

hi, ich kann es nur von der lackiererei sagen in der ich arbeite, wir entsorgen dann die unfallteile.
ich denke aber wenn man mit den jungs/mädels in der werkstatt spricht kann man die teile auch mitnehmen.
gruß

Edited by aeroxz, 05 August 2012 - 16:29 Uhr.


#3 US1111

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Posted 05 August 2012 - 16:52 Uhr

Ersatzteile, die einem Austauschsystem unterliegen, stehen der Werkstatt zu- z.B. Austauschmotor, Lichtmaschine, Getriebe. Bei der R6 gibt es jedoch keine Austauschteile.
Andere Teile stehen der Versicherung zu- diese muss die Teile aber in einer bestimmten Frist einfordern. Wie lange die Frist gilt, weiss ich nicht- irgendwas um die 6-8 Wochen nach Reparatur.
Danach kommt es drauf an: Berechnet die Firma Entsorgungskosten? Wenn ja- und die wurden von der Versicherung bezahlt, stehen die Teile der Werkstatt zu. Das sind meist Betriebsmittel wie Altöl oder Reifen.
Wenn nicht, kannst du die Teile nach vorheriger Absprache mitnehmen. In der Regel kommen Unfallteile aber in die Tonne.

#4 fhy

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Posted 05 August 2012 - 19:59 Uhr

Wenn es nur Verkleidungsteile sind, dann müsste ich mit der zuständigen Werkstatt einfach rechtzeitig sprechen und um die Unfallteile bitten?

#5 aeroxz

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Posted 05 August 2012 - 20:06 Uhr

wenn es nur verkleidungsteile sind fragste einfach mal nett nach was sie damit machen und ob du sie als "andenken" behalten dürftest

#6 QuinieR6Erfurt

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Posted 06 August 2012 - 05:19 Uhr

Die Unfallteile gehören der Versicherung. Frag da nach.
Selbst meine Kombi und Helm musste ich der Versicherung auf Nimmerwiedersehen schicken, obwohl man diese noch hätte verwenden können.

#7 Phoenix

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Posted 06 August 2012 - 07:05 Uhr

Die Unfallteile gehören der Versicherung. Frag da nach.
Selbst meine Kombi und Helm musste ich der Versicherung auf Nimmerwiedersehen schicken, obwohl man diese noch hätte verwenden können.


dafür hast du ja auch die kohle für die bekleidung erstattet bekommen

#8 QuinieR6Erfurt

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Posted 06 August 2012 - 11:04 Uhr

Jep und der TE ja sicher die neuen Teile.

#9 nahpets

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Posted 06 August 2012 - 12:19 Uhr

Wie US1111 schon sagte, gehören die Teile der Versicherung. Ob sie die auch haben wollen, ist die andere Frage! Entweder du machst mit deiner Werkstatt ab, dass du sie bekommst, wenn die Versicherung keinen Anspruch erhebt oder du fragst direkt bei der Versicherung nach, ob du die Teile behalten darfst.

Edited by nahpets, 06 August 2012 - 12:21 Uhr.


#10 engel

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Posted 06 August 2012 - 13:31 Uhr

Wie schon gesagt wurde, die Teile gehören eigentlich der Versicherung.

Da die in so einem Fall die Teile aber verschrotten müssen ohne dafür Schrotterlös zu bekommen werden sie keinen Anspruch darauf erheben.

Einfach bei der Versicherung nachfragen und schriftlich bestätigen lassen, dass sie auf den Anspruch auf die Teile verzichten.

#11 nahpets

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Posted 06 August 2012 - 13:33 Uhr

bin ich nun ein gauner?


So lange die Versicherung kein Anspruch auf die Teile erhebt, ist es Schnuppe!

Ich bekomme meine Teile auch von meinem Händler. Er hat nur gesagt, dass ich sie nicht sofort verkaufen soll, falls sich die Versicherung doch melden sollte.