Hi, ich würde gerne folgende Frage in die Runde werfen:
Wenn ich einen selbstverschuldeten Schaden an meiner Maschine habe und die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehme, werden alle beschädigten Teile ja von der Versicherung in einer Werkstatt ersetzt.
Was passiert mit den Unfallteilen (also all jene, die gegen neue ersetzt werden)? Habe ich Anspruch auf diese Teile?
Ich habe im Internet unterschiedliche Meinungen gelesen:
1) Die Unfallteile gehören dann der zuständigen Werkstatt, die den Umbau vorgenommen hat. (ich las, dass es hierbei um die ordnungsgemäße Entsorgung der alten Teile gehe)
2) Die Unfallteile gehören der Versicherung.
3) Die Unfallteile stehen mir zu.
4) Ich kann an die Versicherung eine Rücktrittserklärung für die Unfallteile stellen. Sprich: Dass die Versicherung die Unfallteile an mich abtritt. (ich las, dass die Versicherung eh keine Verwendungszwecke für die Unfallteile hat).
Was sagt ihr dazu? Könnt ihr mir eine sichere Antwort darauf geben?
Edited by fhy, 30 December 2020 - 13:45 Uhr.





