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Uebermaessige Strassenbenutzung


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26 replies to this topic

#1 Ske

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Posted 10 July 2006 - 08:09 Uhr

Gestern bin ich zum zweiten mal auf meiner Hausstrecke aufgehalten worden, jeweils ohne Beanstandung. Ist ja auch kein Wunder, versuch so weit wie moeglich alles korrekt zu halten, weil man hat ja kein Geld zum verschenken. Aber das reicht anscheinend nicht.

Ehrlich gesagt war ich etwas verwundert als er mein Nummernschild vorlas und mir wusste das ich ja schon ein alter Bekannter hier bin. Ich wusste gar nicht das man Buch darueber fuehrt wer wann wo wie oft mit dem Motorrad hier unterwegs ist. Ich kam mir zumindest ziemlich ueberwacht vor. Die benutzung meines Drehzahlbandes wurde mir auch vorgeschrieben, ich solle meine R6 doch nur bis max 8000U/min fahren, das reicht schon lange. Er hat ja nicht ganz unrecht, ich fahre meine eh zu 95% zwischen ca. 8-10000U/min. Das reicht mir um aus der Kurve zu beschleunigen, wenn die Maschine wieder gerade ist bringts mir das beschleunigen eigentlich nichts. Ich fahr ja nicht auf Zeit :-). Warum musste er mir dann trozdem eine Strafe androhen wenn ich das nicht beherzige? So genau wurde anscheinend nicht Buchgefuehrt.

Als er mir aber auch noch wusste das mir eine Anzeige wegen uebermaessiger Strassenbenutzung bevorstehen kann und das nicht unter EUR 250,- geahndet wird, war fuer micht der Tag gelaufen. Bin dann erstmal nachhause gefahren und hab das auf mir wirken lassen und mich gefragt warum ich eigentlich ueberhaupts mit Nummernschild rumfahre!

Wird man auf einer Rennmaschine automatisch als Rasender Hooligan angesehen? Ich hab mich dabei ertappt das es mir leichter faellt nach dem Vorfall dem klische zu entsprechen und eher mal ordentlich aufzuziehen. Was natuerlich quatsch ist, aber was fuer "erzieherische" massnahmen soll das bewirken? Bei mir sicher nicht die, die man sich erhofft.

Ist das jetzt eine reine ermessens Frage wann maine Maschine zu hoch dreht oder die Strasse zu sehr abnutzt? Oder gibts da auch Zahlen dafuer. Wo ich meine Maschine bekommen hab bin ich recht haeufig die Strecke rauf und runter gefahren, das war aber letztes Jahr. Das kann mir doch nicht mein ganzes Leben nachhaengen, oder was hat er damit gemeint "ein alter Bekannter"? Leider war ich zu ueberrumpelt um nachzufragen.

#2 Haizer

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Posted 10 July 2006 - 08:11 Uhr

:applaus: :applaus: Ist heute der 1. April oder was?

#3 crater

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Posted 10 July 2006 - 08:19 Uhr

:applaus: :applaus: Ist heute der 1. April oder was?


das frag' ich mich auch gerade .......

#4 Chaos

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Posted 10 July 2006 - 08:52 Uhr

Wie bitte?!? :hö:

Soll doch wohl wirklich ein Scherz sein, oder? Das kann doch unmöglich einer mit vollem Ernst gesagt haben?! Da hat dich jemand echt gut verarscht... :haha:

Grüße...

#5 crater

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Posted 10 July 2006 - 08:54 Uhr

oder es musste sich mal jemand profilieren :)

#6 Haizer

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Posted 10 July 2006 - 08:54 Uhr

Naja Ske meint es gut. Der bringt hier mit dem Märchen ein wenig Spaß in die Bude. :grins: :grins: :grins:

#7 crater

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Posted 10 July 2006 - 08:57 Uhr

ich meinte eigendlich den, der ihn angehalten hat :)

#8 BENNUS

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Posted 10 July 2006 - 09:05 Uhr

"Innerhalb einer geschlosseen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20€"

hat der p@rtisan ma geschrieben. ich denke aber nich, dass deine hausstrecke innerhalb einer ortschaft is, oder? ob es sonst irgendwelche dämlichen regelungen dieser art gibt, weiß ich aber auch nich. auf keinen fall kann er dir vorschreiben, welche drehzahlen du fährst. und wenn du nur im 1. unterwegs bist, isses dein sprit, nich seiner!

#9 Ske

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Posted 10 July 2006 - 09:15 Uhr

"Innerhalb einer geschlosseen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20€"

hat der p@rtisan ma geschrieben. ich denke aber nich, dass deine hausstrecke innerhalb einer ortschaft is, oder?


Nein eigentlich nicht :-). Ist Landstrasse und ueberwiegend bewaldet.

Die Reaktion ist ja recht eindeutig, darum frag ich lieber nach. Manchmal weiss ich nicht was zum Bussgeld fuehrt und was aberwitzig ist. Naiv wie ich bin dachte ich mir wenn ich der Polizei nicht mehr glauben kann, wen dann. Aber aus anderen Bereichen kennt man es ja, lass dich nicht verarschen.

#10 Yamitom

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Posted 10 July 2006 - 09:28 Uhr

"Innerhalb einer geschlosseen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20€"

hat der p@rtisan ma geschrieben. ich denke aber nich, dass deine hausstrecke innerhalb einer ortschaft is, oder? ob es sonst irgendwelche dämlichen regelungen dieser art gibt, weiß ich aber auch nich. auf keinen fall kann er dir vorschreiben, welche drehzahlen du fährst. und wenn du nur im 1. unterwegs bist, isses dein sprit, nich seiner!





unnötiger Lärm ist im strassenverkehr zu vermeiden, dazu zählt glaub ich auch mit sehr hoher drehzahl zu fahre. da gibs so einige § zu

#11 Xen@R6

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Posted 10 July 2006 - 09:55 Uhr

Also nen Ortsverweis für ne bestimmte zeit kannste schon klriegen,hab ich auch mal mit kollegen gehabt.Jedoch musst du ja daher nach hause fahren wie ich das sehe,und wie das dann ist weiss ich net,aber ich denke nicht das man dir das verbieten kann.

#12 Haizer

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Posted 10 July 2006 - 09:56 Uhr

Wenn dem wirklich so sein sollte, hätte ich dem Polizisten aber was erzählt. LOL von wegen hohe Drehzahl und Vielfahrerei.

#13 Ske

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Posted 10 July 2006 - 10:48 Uhr

Also nen Ortsverweis für ne bestimmte zeit kannste schon klriegen,hab ich auch mal mit kollegen gehabt.Jedoch musst du ja daher nach hause fahren wie ich das sehe,und wie das dann ist weiss ich net,aber ich denke nicht das man dir das verbieten kann.


Nicht ganz, muss schon einen kleinen Umweg fahren um dahin zu kommen. Muss ich mir vielleicht einen Alibi Freund beschaffen um diese Strecke fahren zu duerfen. Wie oft seit ihr diese Strecke gefahren oder was war da genau warum ihr einen Ortsverweis bekommen habt. Wenn ich fragen darf.


Wenn dem wirklich so sein sollte, hätte ich dem Polizisten aber was erzählt. LOL von wegen hohe Drehzahl und Vielfahrerei.


Ich wuerde das ganze auch gerne mehr hinterfragen, aber wenn ich ihm zu viele Fragen stelle habe ich auch keine Lust so zu enden wie der der neben mir stand, naemlich mit abgebauten Auspuff neben seinem Moped. :regen:

#14 Quarck

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Posted 10 July 2006 - 11:23 Uhr

also das einziges was man nachvollziehen kann, ist die lärmbelästigung... mehr aber auch nich. vielleicht fühlt sich ma wieder so ein dämlicher förster an den baum gepisst... :hmmm:

ansonsten soll mir doch ma einer kommen, ich darf die strecke nich fahren... dann würden se doch so schnell wie möglich sämtliche motorradfreundlichen strecken (z.B. berliner raum zwischen Hennickendorf und Ahrensdorf) dicht machen... weil sich da die strasse so schnell abnutzt.... :dummheit:

#15 Haizer

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Posted 10 July 2006 - 11:34 Uhr

Wird eine asphaltierte Straße nicht genutzt, können Teile brechen, hätte ich dem jetzt gesagt.
Es gibt ja richtige Motorradmekka's wo man nur hinfährt um die Strecken immer wieder abzufahren. Die müssten dann ja alle dicht sein.
Mehr aber fasziniert mich die Aussage mit dem DZM. Das kann sich echt nur um ein Witz handeln.
Der Polizist hatte wahrscheinlich nur einen an der Jacke.
Es gibt viele Polizisten die mit irgend etwas unzufrieden sind und meinen, es an Leuten ablassen zu müssen.
Ihre Uniform und Macht überdecken oft Ihre geistige Umnachtung. Das bezieht sich nicht auf alle.

#16 Dragon

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Posted 10 July 2006 - 11:42 Uhr

Man, lass dir da mal nicht zuviel gefallen. Der hat kein recht, dich so anzumachen. Wir leben hier immernoch in einem Rechtsstaat und er kann dir auch nicht einfach so ne Strafe aufbrummen, ohne Beweiße. Im Notfall kannste immernoch Wiederspruch einlegen. Solche Beamten tragen doch wirklich nur dazu bei, dass die Polizei nicht ernst genommen wird.

#17 Ske

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Posted 10 July 2006 - 12:25 Uhr

Danke fuer eure Antworten, haben mir sehr geholfen. Werd mir aber trotzdem in der naechsten Zeit eine andere Strecke suchen. Hab Keine Lust im Wochen-Rhythmus kontrolliert zu werden. Wie oft kann man denn kontrolliert werden, an der gleichen Stelle, bis es Unverhaeltnismaessig wird?

#18 Haizer

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Posted 10 July 2006 - 12:50 Uhr

Aus einem anderen Forum..
Das hat er wahrscheinlich gemeint. Egal der war sicher auch ein wenig doof.

§ 29 StVO

Übermäßige Straßenbenutzung
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

#19 The Real Johnny

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Posted 10 July 2006 - 15:44 Uhr

der soll dir doch erstmal nachweisen, dass du das immer warst :zwinker:
vielleicht habt ihr ja 10 motorradfahrer daheim, aber nur ein motorrad ?

#20 P@rtisan

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Posted 10 July 2006 - 19:08 Uhr

Aus einem anderen Forum..
Das hat er wahrscheinlich gemeint. Egal der war sicher auch ein wenig doof.

§ 29 StVO

Übermäßige Straßenbenutzung
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.


das hat er bestimmt nicht gemeint .. sondern das hier

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.