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Innerorts Genau 25 Km/h Drüber....ab Wann Mehrfachtäter ?


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4 replies to this topic

#1 kalkutter

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Posted 23 September 2012 - 11:01 Uhr

Gestern Post bekommen :dummheit:

Hab vor paar Wochen im Sauerland irgendwo nen Ortschild übersehen und wurde mit 75 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt

Laut Bußgeldkatalog würde das 1 Punkt und 80 € beudeuten.

Problem ist, dass ich letztes Jahr Oktober mitm Auto außerorts (Bahn) mit mehr als 25 km/h abgelichtet wurde.
Normalerweise greift diese 2x26 km/h Regel innerhalt eines Jahres dann ja nicht !!

Mich macht dieses Mehrfachtäter-Punktsystem aber ein wenig stutzig nachdem auch ohne das Überschreiten 2x26 km/h ein Fahrvebot verhängt werden kann, da hier der zeitliche Abstand der Pukte eine Rolle spielt.

Nun meine Frage, ab wann gilt man als Mehrfachtäter ?? Muss Ich dennoch mit einem Fahrverbot rechnen ??

Steh da grad ein wenig auf´m Schlauf.

Danke m Vorraus.

#2 Engel182

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Posted 23 September 2012 - 11:11 Uhr

Wichtig ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum zwischen den Vergehen.

Da noch kein volles Jahr vergangen ist, kannst du pech haben.

Warte einfach ab, was in den Briefkasten flattert...die melden sich schon früh genug, wenn se was von dir wollen.

Edited by Engel182, 23 September 2012 - 11:13 Uhr.


#3 kalkutter

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Posted 23 September 2012 - 11:18 Uhr

Wichtig ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum zwischen den Vergehen.

Da noch kein volles Jahr vergangen ist, kannst du pech haben.

Warte einfach ab, was in den Briefkasten flattert...die melden sich schon früh genug, wenn se was von dir wollen.


Ja das mit dem Zeitraum weiß ich, es sind ja aber wie gesagt nicht mehr als 25 km/h das is ja die magische Grenze

Schreiben hab ich ja schon bekommen mit Bild von hinten

"Ordnungswidrigkeit

Sie überschritten die zulässige .... "

Jetzt wollen die ja von mir wissen ob ich als Halter gefahren bin oder nicht, danach kommt ja erst der gelbe Brief,
ich würde nur gern wissen womit ich rechnen müsste

Edited by kalkutter, 23 September 2012 - 11:19 Uhr.


#4 US1111

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Posted 23 September 2012 - 12:53 Uhr

Wichtig ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum zwischen den Vergehen...

Auch nicht.
Es zählt ein Jahr ab Rechtskraft des ersten Vergehens. Und das ist zwei Wochen nach Zustellung des gelben Briefes, wenn nichts angefochten wird. Und da die Zustellung bis zu 3 Monate dauern kann, wäre dann die "Bewährungszeit" im ungünstigen Fall 15 Monate und 2 Wochen nach dem ersten Vergehen beendet.
Die Grenze zum "Mehrfachtäter" ist bei zwei Vergehen ab 26km/h festgelegt- in deinem Fall also nochmal Glück gehabt. Aber Achtung beim 3. Vergehen im Punktebereich. Da interessiert die Höhe der Überschreitung nicht mehr. Auch wer 3x mit 21km/h drüber ist, darf Fahrrad fahren- das müssten dann aber Einzelfallentscheidungen sein.

#5 kalkutter

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Posted 23 September 2012 - 13:55 Uhr

danke US1111 damit kann ich was anfangen, dann schein ich ja wirklich nochmal schweinisches Glück gehabt zu haben