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Rechnung Für Nicht Teilgenommenes Seminar


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5 replies to this topic

#1 Drehzahlschlampe

Drehzahlschlampe

    Stützradfahrer

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Posted 29 April 2013 - 22:36 Uhr

Servus Gemeinde.

Ich war vor 2 Jahren auf einem Fahrerlehrgang auf dem Hockenheimring.
Da dies mir sehr gefallen hat habe ich letztes Jahr den Veranstalter mündlich mitgeteilt das ich auch wieder teilnehmen möchte.
Eine Woche vor dem Termin bekam ich eine eMail in der alle Personen die mitkommen möchten sich doch noch melden sollen.
Leider konnte ich dann doch nicht am Training teilnehmen und reagierte deshalb nicht auf die Mail.

Einen Tag vorher rief mich der Veranstalter an und wollte wissen ob er mich minehmen soll.
Ich sagte ihm das ich nicht mitkommen kann und er wolle dann einen ersatzmann finden.

Ein par Wochen später informierte er mich, das er keinen anderen Teilnehmer finden konnte.
Er wollte trotzdem den Betrag für mich einfordern, denn ich hatte ja "mündlich" zugesagt.
Ich wies ihn auf die eMail hin und er meinte dann müsse er in zukunft alles schriftlich machen.

Nach nun gut einem halben Jahr bekomme ich die erste Mahnung und soll nun den Betrag + Zinsen + Mahngebür zahlen.

Was soll ich tun?

Anbei noch die eMail des Veranstalters auf die ich nicht reagiert habe:

Hallo!

Anbei die neuesten Informationen für den 11. +12. 2012 in Hockenheim, inkl. Zeitplan und Einfahrerlaubnis.
Bitte schaut euch auch den Stellplatzplan an!

Wir haben noch zwei Anwärter, die auf einen Trainingsplatz warten.
Ich nehme mir heraus, die Plätze derer zu vergeben, die bis zum Do dem 07.06.2012 das Training nicht bezahlt haben, da ich davon ausgehe, das kein Interesse besteht am 11.06.+12.06.2012 mitzufahren.

Wenn jemand noch nicht weiß, wie er/sie und das Motorrad nach Hockenheim kommt, meldet einfach bei mir, um eine Mitfahrgelegenheit zu finden.

#2 koppnuzz

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Posted 29 April 2013 - 22:50 Uhr

Da du schriftlich hast das du ohne Zahlungseingang rausfällst biste eigentlich raus ausm schneider.
Würde da mal anrufen ihm die Fakten samt Email vor die Nase halten und Fragen ob er irgendwie nicht mehr klar denken kann. Ansonsten ab zum Anwalt. Zahlen würde ich auf jedenfall keinen cent.

aufjedenfall erst mal das gespräch mit denen suchen, meist klärt sich das dann direkt.

#3 s0nic

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Posted 30 April 2013 - 02:25 Uhr

Er wollte trotzdem den Betrag für mich einfordern, denn ich hatte ja "mündlich" zugesagt.
Ich wies ihn auf die eMail hin und er meinte dann müsse er in zukunft alles schriftlich machen.


Das sagt doch alles.

Ich kann dir auch sonst was versprechen muss mich aber nicht dran halten,
deswegen hält man doch schriftlich alles fest damit es nachher keinen steit gibt.

Mündlich = unverbindlich
Schriftlich = verbindlich

Edited by s0nic, 30 April 2013 - 02:26 Uhr.


#4 AlexRJ11

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Posted 30 April 2013 - 06:07 Uhr

Haste ne Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja mach nicht lange rum und ab zum Anwalt.
Er hat ja auch nicht lange rumgemacht und jetzt ne Mahnung geschickt.
Der anwalt kann dich auch bezüglich der Gültigkeit von mündlichen Verträgen aufklären.

Wahrscheinlich war der Termin sogar voll und er will trotzdem die Kohle

#5 nahpets

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Posted 30 April 2013 - 06:10 Uhr

Mündliche Veträge sind genauso rechtskräftig und verbindlich wie schriftliche....
Nur kann man mündliche Verträge nicht wirklich nachweisen, wenn man keine Zeugen dafür hat. Und daher müsstest du also raus sein, falls es keine Einigung gibt und es zum Verfahren kommen SOLLTE. Er muss dir ja nachweisen, dass du an diesem Training auch teilnehmen wolltest.

Die feine Art ist das aber nicht ;-)/>! Nächste Mal einfach auf die Mail antworten, wenn du nicht kannst und absagen. Nicht nach dem Motto, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Genau aus diesem Grund wird ja heute (fast) alles nur noch schriftlich festgehalten, da aufs Mündliche kein Verlass mehr ist und einer der beiden Parteien dann in der Beweispflicht ist, was ohne Vertrag/Zeuge so gut wie unmöglich ist.

Edited by nahpets, 30 April 2013 - 06:17 Uhr.


#6 US1111

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Posted 30 April 2013 - 18:42 Uhr

Wenn man mündlich etwas bucht, braucht man sich doch nicht über eine Rechnung zu wundern... :ne:
Und wenn der Veranstalter erst einen Tag vorher erfährt, dass du nicht teilnehmen kannst finde ich das nicht gerade zumutbar so schnell einen Ersatzmann zu finden.
Falls noch 5 andere genau so gehandelt haben wie du, hat der Veranstalter ein dickes Problem....