9 Monate Sperre - Nächste Saison Neues Bike
#1
Posted 01 August 2006 - 22:32 Uhr
seit dem 28.7 ist meine 9 monatige Sperre zuende gegangen und will mir definitiv zur nächsten Saison eine Maschine kaufen.
Zum 1.5.2007 darf ich dann auch offen fahren ( nach altem Führerschein ), die Führerscheinneuerteilung für Klasse B und A ( beschränkt ) wird die alten Führerscheindaten ersetzen, d.h. ich bekomme den neuen Führerschein mit anderen Daten ( also 2006, anstatt das eigentliche Datum andem ich die Prüfungen für A und B gemacht habe ).
Nun meine Frage, wird meine 34PS Zeit um 9 Monate aufgeschoben oder darf ich jetzt sogar nochmal ganze 2 Jahre warten ?
Gruss
Fredde
#2
Posted 02 August 2006 - 07:25 Uhr
#3
Posted 02 August 2006 - 11:22 Uhr
Die Sperre hab ich wegen Alkoholmissbrauch bekommen .... möchte jetzt aber auch nicht weiter drauf eingehen. Das war das erste und letzte Mal das mir das passiert.
#4
Posted 02 August 2006 - 11:32 Uhr
Wie sich das verhält ist ne gute Frage, es gibt auf dem EU Führerschein 2 Daten, einmal des Austellungsdatum und das Erteilungsdatum. Müsstest denn mal sehen was dort vermerkt ist. Würde aber einfach mal bei der Polizei, Fahrschule oder sonstigem nachfragen wie sich des mit der Probezeit / Drosselung und allem verhält.
Grüße
#5
Posted 02 August 2006 - 12:05 Uhr
#6
Posted 02 August 2006 - 19:05 Uhr
Wie es nun aber mit dem offen fahren aussieht durch den entzug des Scheins, weiß ich nun auch nicht.
#7
Gast-Nocturn_*
Posted 02 August 2006 - 19:09 Uhr
Du darfst ab 1.5.07 offen fahren.
Das Ausstellungsdatum des Führerscheins bezieht sich nur auf die neu Erteilung des Füherescheins. Die Fahrerlaubniss hast du ja zu einem anderen Datum erworben und diese Datum wird dann auch jeweils hinter der Klasse stehen.
Wie es nun aber mit dem offen fahren aussieht durch den entzug des Scheins, weiß ich nun auch nicht.
beides falsch.
die datumsangabe auf dem fuehrerschein gibt es nicht mehr
und die 9 monate werden von den 2 jahren abgezogen.
du darfst also an dem tag fahren, der 2 jahre und 9 monate hinter dem tag liegt, an dem du deinen motorrad fuererschein bestanden hast oder evtl. volljaehrig wurdest.
umschreiben brauchst du ihn uebrigens nicht.
#8
Posted 02 August 2006 - 19:11 Uhr
ob sperre dazwischen war oder nicht spielt keine rolle.
das ausstellungsdatum, bzw. das prpüfungsdatum der bestandeten fahrprüfung zählt.
es ist in den 2 jahren egal ob du gefahren bist, nicht gefahren bist oder eben nicht konntest/durftest
#9
Gast-Nocturn_*
Posted 02 August 2006 - 19:13 Uhr
du darfst offen fahren wenn du 2 jahre den führerschein hattest.
ob sperre dazwischen war oder nicht spielt keine rolle.
das ausstellungsdatum, bzw. das prpüfungsdatum der bestandeten fahrprüfung zählt.
es ist in den 2 jahren egal ob du gefahren bist, nicht gefahren bist oder eben nicht konntest/durftest
stimmt doch gar nicht... erzaehlt doch hier nicht so einen mist wenn ihr keine ahnung habt... die 9 monate zaehlen eben nicht dazu... genau so wenig laeuft die probezeit weiter.
#10
Posted 02 August 2006 - 19:24 Uhr
du darfst offen fahren wenn du 2 jahre den führerschein hattest.
ob sperre dazwischen war oder nicht spielt keine rolle.
das ausstellungsdatum, bzw. das prpüfungsdatum der bestandeten fahrprüfung zählt.
es ist in den 2 jahren egal ob du gefahren bist, nicht gefahren bist oder eben nicht konntest/durftest
stimmt doch gar nicht... erzaehlt doch hier nicht so einen mist wenn ihr keine ahnung habt... die 9 monate zaehlen eben nicht dazu... genau so wenig laeuft die probezeit weiter.
mensch reg dich doch ab... habe das gleichzeitig mit dir geshcrieben, darf ich mich nicht irren?
danke fürs gespräch... und wo schreibe ich was von probezeit?
#11
Posted 02 August 2006 - 19:26 Uhr
stimmt doch gar nicht... erzaehlt doch hier nicht so einen mist wenn ihr keine ahnung habt... die 9 monate zaehlen eben nicht dazu... genau so wenig laeuft die probezeit weiter.
richtig, normal gilt 2 jahre Fahrpraxis. aber wird wohl wenig kontrolliert
ich musste damals den nachweis über 2 jahre fahrpraxis erbringen, da reichte dann aber der versicherungsnachweis vom bike für den zeitraum
#12
Posted 02 August 2006 - 20:43 Uhr
#13
Gast-Nocturn_*
Posted 02 August 2006 - 21:29 Uhr
versteh ich jetz was nicht wenn ich 2 jahre meinen lappen habe darf ich doch offen fahren oder ohne umschreiben des lappens oder???
ja darfst du. ausser er wurde dir mal entzogen.
das war frueher so mit dem fahrleistungsnachweis
@r6 fahrer neuwied:
naja es nervt tierisch das hier dauernd irgendwelche leute irgendwas posten obwohl sie sich garnicht sichr sind.
wenn jemand ne frage hat und bekommt dann 30 unterschiedliche antworten nur weil manche hier nicht einfach mal nix sagen koennen, dann hat er auch nix davon oder?
#14
Posted 03 August 2006 - 19:17 Uhr
naja es nervt tierisch das hier dauernd irgendwelche leute irgendwas posten obwohl sie sich garnicht sichr sind.
wenn jemand ne frage hat und bekommt dann 30 unterschiedliche antworten nur weil manche hier nicht einfach mal nix sagen koennen, dann hat er auch nix davon oder?
...und wie sicher bist du dir??????????
Man hat nach der erstmaligen Austellungs eines (egal ob Auto, Motorrad) Führerscheins 2 Jahre Probezeit. Wäre er noch in der Probezeit müsste er noch zusätzlich eine Nachschulung machen und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert ...aber das tut jetzt nix zur Sache.
Die Drosselung hat nix mit der Probezeit zu tun!!
Die Drosselung darf er nach 2 Jahren nach der Austellung seines Motorradführerscheins entfernen und die 9 Monate Sperre wird nicht angerechnet!!!
Also darfst du, wie ich schon gesagt habe, ab dem 01.05.07 offen fahren (Nocturn scheint da anderer Meinung zu sein
Ich habe das ganze auch mal durchgemacht und spreche somit aus Erfahrung.
#15
Gast-Nocturn_*
Posted 04 August 2006 - 17:16 Uhr
dann bist du eben ohne fahrerlaubnis gefahren
wiederspricht ausserdem jeder logik, wenn das weiter zaehlen wuerde
*edit*
leider habe ich noch keine offiziellen paragraphen dazu gefunden, aber ich hatte auch einen entzug von 11 monaten und ich war auf 3 revieren, 2 fahrschulen und auf 2 buergeraemtern gewesen (die sogar meine akte angefordert haben) und jedesmal war die antwort die gleiche.
wenn sich jetzt hier rausstellen sollte das es zu 100% nicht zaehlt, also der entzug, dann werde ich aber nen blutbad im buergeramt veranstalten, denn dann haette ich 11 monate umsonst gewartet (was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, da ich sogar ein schreiben bekommen habe in dem der umgerechnete "neue" termin stand").
*edit2*
so, also ich hab nochmal nachgefragt und laut polizeistelle heidelberg mitte muss man 2 jahre lang in BESITZ einer fahrerlaubnis A beschraenkt sein bevor man offen fahren darf. wenn man ihn entzogen hat, ist man nicht in besitz der fahrerlaubnis.
#16
Posted 04 August 2006 - 17:26 Uhr
#17
Posted 04 August 2006 - 18:12 Uhr
weis es ja nicht aber wasmacht schon sin
#18
Posted 04 August 2006 - 18:35 Uhr
Ich fahre mit 180 inner 50 zone...
es macht Blitz....
der polizist hält mich an...
jetzt fahre ich weiter...
es vergehen 3 monate....
das urteil...führerschein entzug für X Monate,da ich eine gefährdung bin...
was soll so nen scheiss?ich bekomme den lappen weg weil ich ne gefährdung bin,jedoch bis zu dem urteil bin ich keine oder wie?sind die eigentlich alle bekloppt oder was????
ps:Ich wurde noch net beim zu schnellen fahren erwischt und das ist nur ein beispiel wie die verfahren...
#19
Posted 04 August 2006 - 18:48 Uhr
Hmmmm, komisch.
Ich habe meinen Autoführerschein 1998 gemacht und meinen Motorrad im Mai 2002 gemacht.
März 2004 war mein Vergehen (geht euch nix an
Habe meinen Führerschein aber erst ende Juli für 9 Monate (war gott sei dank fast alles über den Winter, also wars "nicht so schlimm"
Auf jedenfall sieht mein Schein so aus und der A war eingetragen.
#20
Gast-Nocturn_*
Posted 04 August 2006 - 18:58 Uhr
Vielleicht lags daran das nicht der Tatzeitpunkt sondern die Abgabe des FS entscheident war. Anders könnte ichs mir sonst nicht erklären.
ja natuerlich... das ist ja dann was anderes dann warst du bei abgabe ja schon ueber den 2 jahren! haetten sie ihn wie bei mir sofort beschlagnahmt haettest du nach wiedererteilung 2 monate warten muessen




