hallo leute,
bei meiner maschine wurden 2 verschieden Drosseln zusammengfeügt.
Also, Gasanschlag ist von yamaha motors deutschland und die Drosselblenden sind von Alpha.
Was soll ich tun, bzw kann ich tun?
Papiere sind von Yamaha MD und so ist es auch eingetragen im Fahrzeugschein.
Lg flo
6 replies to this topic
#1
Posted 24 May 2013 - 15:29 Uhr
#2
Posted 24 May 2013 - 15:32 Uhr
Frage ist wem das auffallen soll? Wüsste nicht wo es geschrieben steht, dass es nur Teile von einer Firma sein dürfen. Wenn der Tüv das so abgenommen hat, ist es für den Straßenverkehr zugelassen.
#3
Posted 24 May 2013 - 15:40 Uhr
Frage ist wem das auffallen soll? Wüsste nicht wo es geschrieben steht, dass es nur Teile von einer Firma sein dürfen. Wenn der Tüv das so abgenommen hat, ist es für den Straßenverkehr zugelassen.
ja auffallen tut es bei einer kontrolle bestimmt niemandem.
das ding ist nur, man stelle sich vor ich habe einen unfall, und habe evtl längeren aufenthalt im krankenhaus.
dann wird die versicherung mit sicherheit das bike untersuchen.
das ist das einzige problem das ich habe. deswegen muss ich wissen, ob es etwas ausmacht oder nicht? denn mit den "falschen blenden", ( übrigens auch von einer 34 ps drossel) könnte ja evtl die fahrerlaubnis erlöschen?
oder es macht nichts aus, da es die gleiche menge sprit durchlässt, wie die YMD blenden.
vielen dank schon mal für hilfreiche antworten.
#4
Posted 24 May 2013 - 21:08 Uhr
Die Fahrerlaubnis deckt es nur dann nicht ab, wenn du mehr Leistung hast. Aber Fakt ist, dass du so ohne Betriebserlaubnis fährst. Es sei denn, es ist ausdrücklich eingetragen, dass du die einen Blenden und den anderen Gasanschlag hast.
Hier bietet sich eine Umrüstung auf 48PS an...
Hier bietet sich eine Umrüstung auf 48PS an...
#5
Posted 24 May 2013 - 22:33 Uhr
Steht auf den Blenden etwas drauf oder sind die nackig? Hätte dem Tüvi das erzählt und er hätte es so aufgeschrieben..
#6
Posted 25 May 2013 - 12:55 Uhr
Selbst dann wäre es nicht legal und würde zum erlöschen der BE führen, da das laut Gutachten so nunmal nicht vorgesehen ist. Wenn es ein/e Gutachten/ABE gibt, dann ist das Anbauteil auch nur so zu verwenden wie es im entsprechenden Dokument steht, da kann der Prüfer nix dran ändern. Sowas wird nicht umsonst eine gefühlte Ewigkeit durch das KBA geprüft ...
#7
Posted 25 May 2013 - 20:33 Uhr
Doch das geht per Einzelabnahme. Dass kann zwar nicht jeder Prüfer und es wird ein paar Euro teurer sein, weil du wahrscheinlich einen Ausdruck vom Leistungsprüfstand brauchst und der Prüfer von jedem Teil Fotos machen muss.
So ähnlich hatte ich es auch an meinem Auto gemacht, als die Gasanlage reingekommen ist. Da habe ich auch Komponenten unterschiedlicher Hersteller eingebaut, weil es wesentlich billiger war. Nachteil ist, dass jedes Bauteil einzeln eingetragen wurde (Tank, Steuergerät, Einspritzdüsen) und der Fahrzeugschein ein bisschen dicker geworden ist.
So ähnlich hatte ich es auch an meinem Auto gemacht, als die Gasanlage reingekommen ist. Da habe ich auch Komponenten unterschiedlicher Hersteller eingebaut, weil es wesentlich billiger war. Nachteil ist, dass jedes Bauteil einzeln eingetragen wurde (Tank, Steuergerät, Einspritzdüsen) und der Fahrzeugschein ein bisschen dicker geworden ist.
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