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Strafe Wegen Prüfplakette


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6 replies to this topic

#1 kurvenwetza

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Posted 31 May 2013 - 16:09 Uhr

Servus Leute,

mich hats vor n paar Wochen erwischt... Motorradstrecke mit nem 50er für Motorräder, aus Kurve rausbeschleunigt und von nem Kapperlständer mit der Pistole gelasert worden. War aber noch am Anfang der Saison und Pickerltermin wär glaub 10.2012 gewesen. Strafe für Geschwindigkeitsübertretung hab ich kein Problem mit, hab ich selber Schuld. Aber wie siehts mit dem Pickerl aus... heißt das, dass ich das Motorrad im Frühling dann mitn Hänger zum Händler fahren muss für nen beschissenen Prüfbericht?? Das KZ vom Motorrad wurde aber vorm oder in dem Monat wos Pickerl fällig gewesen wäre hinterlegt. Komm ich da irgendwie raus oder muss ich für den Scheiss jetzt auch noch löhnen?


greetz

#2 bash

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Posted 01 June 2013 - 01:38 Uhr

Wirst du wohl oder übel nicht drum herum kommen.

Wenn deine HU im Okt 2012 abgelaufen ist, so hättest du auf direktem Wege zum TÜV im März/April damit gemusst.
Hättest du einen Termin z.B an dem Tag gehabt und das wäre die Strecke ZUM TÜV dann würdest aus der Sache raus kommen. So aber siehts fakto schlecht aus.

#3 aeroxz

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Posted 02 June 2013 - 20:39 Uhr

hi, auch eine strecke zum tüv, darf man ohne tüv nicht fahren.
du hast die hu zu absolvieren bei fälligkeit, ist das im dezember hast du es im dezember zu machen. wie du das machst, ist deine sache.

#4 bash

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Posted 02 June 2013 - 23:24 Uhr

hi, auch eine strecke zum tüv, darf man ohne tüv nicht fahren.
du hast die hu zu absolvieren bei fälligkeit, ist das im dezember hast du es im dezember zu machen. wie du das machst, ist deine sache.



wrong turn.. ;)
Fahrten selbst OHNE Gültige HU kannst du getrost mit dem Bike machen.. Allerdings AUF DIREKTEM WEGE ZUM TÜV!!!! Nichtmal halten um Pissen zu gehen darfst!

Findet sich alles in der FZV §10:
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. ".....


Auch hier mal genauer nachzulesen.. was die StVZO dazu sagt.. ^^

http://www.gesetze-i...e_viii_133.html

- Punkt 2.6

Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

#5 US1111

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Posted 03 June 2013 - 18:35 Uhr

Was nützen ihm deutsche Gesetzestexte in Österreich ?!? :verwirrt:

...oder sagt man sonstwo noch so lustige Worte wie "pickerl" oder "kapperlständer" ? :ahh:

#6 kurvenwetza

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Posted 04 June 2013 - 10:11 Uhr

hmm ich glaub da komm ich wohl net raus. werd noch beim öamtc anfragen und schaun ob da was geht. naja, shit happens. dafür bin ich letztes jahr straffrei unterwegs gewesen :D

#7 bash

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Posted 04 June 2013 - 22:54 Uhr

Was nützen ihm deutsche Gesetzestexte in Österreich ?!? :verwirrt:

...oder sagt man sonstwo noch so lustige Worte wie "pickerl" oder "kapperlständer" ? :ahh:



Oh, wusste nicht das er aus Österreich kommt...
Aber das gibts da 100%ig auch wie hier... ^^