Audi Led Lichter
#1
Posted 07 September 2013 - 15:22 Uhr
ich meine jetzt nur vorne die lichter
#2
Posted 07 September 2013 - 15:29 Uhr
#3
Posted 07 September 2013 - 15:56 Uhr
Such einfach Angel Eyes
#4
Posted 07 September 2013 - 15:59 Uhr
#5
Posted 07 September 2013 - 16:03 Uhr
#6
Gast-UnleaShed_*
Posted 07 September 2013 - 16:05 Uhr
Sieht geil aus & verbessert vorallem die Sichtbarkeit des Bikes, aber steckste nicht drin im Rechtssystem
#7
Posted 07 September 2013 - 17:41 Uhr
aber sowas ist natürlich verboten wobei man mit sowas seine Sichtbarkeit um 1000 % erhöhen könnte, und bei den Autos die sowieso sichtbar genug sind ist es erlaubt?! haha
#8
Posted 07 September 2013 - 18:14 Uhr
#9
Posted 07 September 2013 - 18:15 Uhr
#10
Posted 07 September 2013 - 18:24 Uhr
#11
Posted 07 September 2013 - 18:27 Uhr
Da kommt man auf ganz neue Ideen
#12
Posted 07 September 2013 - 18:32 Uhr
Gelbes Standlicht nach vorne ist neuerdings auch erlaubt.. könnte man jetzt also auch mit dem Blinker kombinieren..
#13
Posted 01 October 2013 - 23:37 Uhr
Außerdem wer will, dass seine schöne R6 wie so ein tuerer VW im Audi-Kleid aussieht?
#14
Posted 02 October 2013 - 10:57 Uhr
Deshalb nicht erlaubt, da dein Scheinwerfer nur original eine Zulassung hat. Wenn du ihn veränderst -> nicht zugelassen.ich kapier das irgendwie nicht. Wieso ist es seit Jahren beim Auto erlaubt aber beim Motorrad nicht?! Kennt da wer die Begründung bzw Gesetzes Lage?
Bei Audi deshalb erlaubt, weil Audi ein Gutachten erstellen hat lassen um somit ein Zulassung für das entsprechende Teil im Straßenverkehr zu bekommen.
Die Gesetzeslage ist eigtl einfach: Für fast alles, was du in den Straßenverkehr einbringst, brauchst du eine Zulassung, sei es ABE, E-Nummer oder Teilegutachten. Hast du das nicht (oder veränderst du ein bereits zugelassenes Teil) darfst du damit nicht im Straßenverkehr teilnehmen.
Edited by Finch, 02 October 2013 - 10:59 Uhr.





