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Drosselung Rj11 Trotz Sportauspuff


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6 replies to this topic

#1 Domii91

Domii91

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Posted 06 March 2014 - 22:26 Uhr

Servus Leute,

hab da eine Frage an euch und hoffe mir kann wer weiterhelfen. Hab zwar schon viel darüber gelesen aber immer mit unterschiedlichen Aussagen.

Habe mir meine RJ 11 drosseln lassen und muss nun zum TÜV jedoch habe ich keinen orginalen Auspuff sondern einen Akrapovic mit E-Nummer verbaut.

Bei der Rj11 erfolgt die Drosselung lediglich am Gasanschlag und es wird nichts am Auspuff verändert.

Komm ich mit der Drosselung und den Akrapovicendtopf durch den TÜV und wird mir die Drosselung so eingetragen ?

Hoff es kann mir wer weiterhelfen bzw. hat schon Erfahrungen damit gemacht hab keine große Lust mir den orginalen nur für den TÜV zu kaufen ... :)

Vielen Dank schonmal ! :)

#2 Marcc

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Posted 06 March 2014 - 22:40 Uhr

Wo soll denn das Problem liegen? Ja du bekommst TÜV, auch gedrosselt und auch mit nem Zubehör Topf wenn er für deine Maschine zugelassen ist.

#3 obi54321

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Posted 06 March 2014 - 23:16 Uhr

Bei der RJ11 ist es egal da nur ein gasanschlag verbaut wird, somit kannst du jeden auspuff dran machen
Bei der RJ15 darf nur ein auspuff verbaut werden der auch eine exup steuerung hat, da die RJ15 mit Gasanschlag und einem Anschlag für Auspuffklappe gedrosselt ist

#4 Domii91

Domii91

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Posted 07 March 2014 - 08:12 Uhr

Aso ok danke ! :) weil die Werkstatt, wo die Drosselung verbaut meinte ich benötige unbedingt den originalen Auspuff für den TÜV da gibt es für kein Motorrad eine Ausnahme ...

#5 Finch

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Posted 07 March 2014 - 09:59 Uhr

Aso ok danke ! :-) weil die Werkstatt, wo die Drosselung verbaut meinte ich benötige unbedingt den originalen Auspuff für den TÜV da gibt es für kein Motorrad eine Ausnahme ...

Wie die anderes schon gesagt haben gilt diese Regelung nur für die Rj15. Bei der Rj11 besteht die Drossel alleine am Gasanschlag.
Lass dir vom Händler nichts anderes erzählen, bin die Rj11 selbst gedrosselt mit Komplettanlage gefahren - kein Problem.

#6 Domii91

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Posted 07 March 2014 - 17:33 Uhr

War soeben beim TÜV und hab nochmal nachgefragt und denen das TÜV gutachten für die Drosselung vorgelegt.

Denen stört folgenden Absatz im Gutachten:

"Das Teilgutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen"

Mit der Begründung das sich durch den Auspuff die Leistung des Motorrads verändern könnte ....

Komm ich da mit Argumente dagegen oder muss ich mir jetzt wirklich nen orginalen Auspuff kaufen für den "lieben" TÜV ??



#7 RideR6

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    Niemalsbremser

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Posted 07 March 2014 - 21:15 Uhr

Hättest einfach nicht nachfragen sollen! Jetzt hast du den Salat :P
Fahr zu nem anderen TÜV oder zu Dekra/GTÜ.

Das der Auspuff mit Drossel nicht erlaubt sein sollte ist Quatsch, denn bei offener Maschine könnte man ja genauso argumentieren, von wegen Leistungszuwachs... Aber genau dafür hat das Dingen ja ne e-Nummer, welche unter anderem bestätigt, dass sich die Leistung nur innerhalb einer gewissen Toleranz ändert, und somit nicht eintragungspflichtig ist.