Pocketbike Fahren
#1
Posted 29 August 2006 - 06:21 Uhr
#2
Posted 29 August 2006 - 11:37 Uhr
#3
Posted 29 August 2006 - 12:18 Uhr
ich hab letzt endlcih ncihts bekommen weil ich mich vorher ncoh nie hab erwischen lassen. mein kollege der keinen führerschein hat und schon nen paar sachen auf dem kerbholz hat 20 sozialstunden bekommen und ne verlängerung der führerscheinsperre.....
aber ich denke mitlerweile gehn die da ein bischen härter vor, mitlerweile haben wir ja auhc shcon einen toten durch die dinger.
ich bin vor ca 1 1/2 jahren erwischt worden, da haben sie ncoh net recht gewusst was sie mit uns machen sollen.......
#4
Posted 29 August 2006 - 13:31 Uhr
wenn du den führerschein nicht hast kriegst du noch fahren ohne führerschein.
Dafür gibts kein Führerschein und wird es nie geben...... die Bikes darfst du nur auf Privaten Gelände bewegen oder nach Absprache mit dem Marktführer von dem Marktparkplatz oder sonstiegem.
Außerdem gibt genug Pocketbike Plätze in Deutschland.... google einfach mal.
Ich hatte selbst ein Pocketbike, hab es 10 min gefahren und dann war es mir zu langweilig und bin wieder auf meine R6 gestiegen... da gibts weniger ärger... obwohl
#5
Posted 29 August 2006 - 16:08 Uhr
- Steuerhinterziehung (Kraftfahrzeugsteuer): da müsste man aber noch mal nachschauen, ob überhaupt KfZ-Steuer anfällt, wenn die Dinger maximal 125 ccm haben. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht): Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte in Flensburg
- Fahren ohne Zulassung: Ordnungswidrigkeit, Regelgeldbuße 50€ plus Auslagen plus Gebühren, 3 Flenspunkte (sofern die 6 Punkte nicht zum Tragen kommen, weil doch Versicherungsschutz besteht.
Fahren auf Marktplätze ist auch verboten .. selbst mit Einverständnis .. denn wenn da jeder drauf darf gehörts zum öffentl VR!
#6
Posted 29 August 2006 - 16:14 Uhr
Fahren auf Marktplätze ist auch verboten ..selbst mit Einverständnis .. denn wenn da jeder drauf darf gehörts zum öffentl VR!
Wie echt? selbst mit Einverständnis des Innhabers ist es nicht möglich?
#7
Posted 29 August 2006 - 16:21 Uhr
nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...
#8
Posted 29 August 2006 - 16:23 Uhr
#9
Posted 29 August 2006 - 16:34 Uhr
schon ma einen gesehen der mitm pocketbike von nem 7,5tonner überfahrn wurde und der kopf irgendwo zermatscht zwischen dem getriebe hängt?
-> so viel zum thema scheiß staat! *kopfschüttel*
#10
Posted 29 August 2006 - 16:38 Uhr
#11
Posted 29 August 2006 - 16:50 Uhr
#12
Posted 29 August 2006 - 17:26 Uhr
Dann darf ich mich auch nicht mit meinem Rasentraktor erwischen lassen wen ich meinen Rasen mähe
![]()
![]()
Was passiert, wenn du zum Nachbarn damit über die Straße fährst`???
#13
Posted 29 August 2006 - 17:36 Uhr
Aber bei den drohenden Strafen werde ich mir das noch mal überlegen. Fände ich für Parkplatz völlig übertrieben.
#14
Posted 29 August 2006 - 17:59 Uhr
Habt Ihr die schon mal gesehen.? Habe Sie öfters im Fernsehen gezeigt, wie lebensgefährlich die Dinger sind. Hier bei mir fährt auch einer rum, mit der Aufschrift "Organspender" an der Seite.!
Die kann ein LKW auch ohne weiteres übersehen.
#15
Posted 29 August 2006 - 18:56 Uhr
möglich schon, wenn das gelände aber für andere ebenfalls zugänglich ist dann begehst du die o.g. tatbestände!
nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...
Hab mal gehört, wenn man die Zufahrt z.B. mit nem rot-weißen Band absperrt, dann soll es i.O. sein!
Weißt du da was?
#16
Posted 29 August 2006 - 19:54 Uhr
#17
Posted 29 August 2006 - 20:00 Uhr
Aber auf nem Parkplatz müsste mans meiner meinung eigentlich dürfen. soll denn da noch groß passieren!
Mit der R6 kannste auch von nem 7,5-tonner überrollt werden!
#18
Posted 29 August 2006 - 21:24 Uhr
ich weiß nicht genau was die rechtsprechung dazu sagt. grds. ist privates gelände nur für einen bestimmten personenkreis zugängllich. beispiele: umzäuntes gelände, kasernen etc.möglich schon, wenn das gelände aber für andere ebenfalls zugänglich ist dann begehst du die o.g. tatbestände!
nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...
Hab mal gehört, wenn man die Zufahrt z.B. mit nem rot-weißen Band absperrt, dann soll es i.O. sein!
Weißt du da was?
ich erkundige mich da gern ...
EDIT:
Also, zunächst sind die Dinger ja nicht zugelassen. Deswegen scheiden Privatveranstaltung auf öffentlichen Flächen ohne Genehmigung aus, egal welche Maßnahmen getroffen werden.
Wenn man das auf einem Privatgrundstück als private Veranstaltung laufen lässt, dürften wohl die normalen Absperrmaßnahmen reichen wenn sichergestellt werden kann, dass keine Unbeteiligten das Gelände betreten. Dafür dürft aber ein recht hoher Personalaufwand notwendig sein.
@schöni
du willst doch wohl nicht ernsthaft eine r6 mit nem pocketbike vergleichen oder!?
#19
Gast-Fr6eak_*
Posted 29 August 2006 - 22:30 Uhr
Aber auf Parkplätzen Industriegebiet etc... wos kein behindert oder gefährdet...muss man nicht verstehen
Fakt ist in diesem Korinthenkackerstaat darfst ohne irgendwelche Genehmigungen oder Anträge und möglichst viel Papierkram überhaupt nix
Und allein schon das rein gesetzlich die Möglichkeit besteht wg solch einer Lapalie in Haft zu kommen
Manchmal frag ich mich warum die Gesetzgeber nicht lieber echte Verbrecher jagen lassen anstatt so ein trara wg Verkehrsdelikten u. ähnlichem Schwachsinn zu veranstalten...
#20
Posted 29 August 2006 - 22:49 Uhr





