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Pocketbike Fahren


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31 replies to this topic

#1 Xen@R6

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Posted 29 August 2006 - 06:21 Uhr

Hallo,wollte mal fragen was passiert wenn man z.B auf nem Parkplatz mit nem Pocketbike fährt und die Polizei was dagegen hat?Ich fahre zwar wenn auf nem großen Parkplatz wo nix am WE los ist,aber kann ja trotzdem sein das da mal die Polizei auftaucht,und will net zu viel ärger haben wegen dem PB.

#2 MaxxR6

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Posted 29 August 2006 - 11:37 Uhr

Genau das hat n Kumpel von mir auch früher gemacht und............durfte seinen Lappen dann erst zwei Jahre später machen :verwirrt: aber was passiert wenn du Lappen hast weiss ich nich so genau. Denke wird behandelt wie: -fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeug und was das nach sich zieht müsste P@rtisan wissen..................?!?!?!

#3 Doc_f

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Posted 29 August 2006 - 12:18 Uhr

Also, zuerst ziehen die dein Pocketbike ausm verkehr, dann musste erstmal nen nachweis bringen ob es deins ist, musste cih zumindest machen. Dann schauen die kameraden ob du irgendwas verschmutzt hast (durch öl usw.) dann bekommste ne belehrung und ne anzeige wegen fahren ohne versicherungsschutz, steuerhinterzieheung und ncoh so ein bischen was. wenn du den führerschein nicht hast kriegst du noch fahren ohne führerschein.

ich hab letzt endlcih ncihts bekommen weil ich mich vorher ncoh nie hab erwischen lassen. mein kollege der keinen führerschein hat und schon nen paar sachen auf dem kerbholz hat 20 sozialstunden bekommen und ne verlängerung der führerscheinsperre.....

aber ich denke mitlerweile gehn die da ein bischen härter vor, mitlerweile haben wir ja auhc shcon einen toten durch die dinger.

ich bin vor ca 1 1/2 jahren erwischt worden, da haben sie ncoh net recht gewusst was sie mit uns machen sollen.......

#4 Astritis69

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Posted 29 August 2006 - 13:31 Uhr

wenn du den führerschein nicht hast kriegst du noch fahren ohne führerschein.


Dafür gibts kein Führerschein und wird es nie geben...... die Bikes darfst du nur auf Privaten Gelände bewegen oder nach Absprache mit dem Marktführer von dem Marktparkplatz oder sonstiegem.

Außerdem gibt genug Pocketbike Plätze in Deutschland.... google einfach mal.

Ich hatte selbst ein Pocketbike, hab es 10 min gefahren und dann war es mir zu langweilig und bin wieder auf meine R6 gestiegen... da gibts weniger ärger... obwohl :hihi: :evil:

#5 P@rtisan

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Posted 29 August 2006 - 16:08 Uhr

In Betracht kommen ggf. folgende Tatbestände:

- Steuerhinterziehung (Kraftfahrzeugsteuer): da müsste man aber noch mal nachschauen, ob überhaupt KfZ-Steuer anfällt, wenn die Dinger maximal 125 ccm haben. Höchststrafe: 5 Jahre Gefängnis

- Fahren ohne Versicherungsschutz (Haftpflicht): Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte in Flensburg

- Fahren ohne Zulassung: Ordnungswidrigkeit, Regelgeldbuße 50€ plus Auslagen plus Gebühren, 3 Flenspunkte (sofern die 6 Punkte nicht zum Tragen kommen, weil doch Versicherungsschutz besteht.

Fahren auf Marktplätze ist auch verboten .. selbst mit Einverständnis .. denn wenn da jeder drauf darf gehörts zum öffentl VR!

#6 Astritis69

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Posted 29 August 2006 - 16:14 Uhr

Fahren auf Marktplätze ist auch verboten ..selbst mit Einverständnis .. denn wenn da jeder drauf darf gehörts zum öffentl VR!


Wie echt? selbst mit Einverständnis des Innhabers ist es nicht möglich?

#7 P@rtisan

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Posted 29 August 2006 - 16:21 Uhr

möglich schon, wenn das gelände aber für andere ebenfalls zugänglich ist dann begehst du die o.g. tatbestände!

nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...

#8 Xen@R6

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Posted 29 August 2006 - 16:23 Uhr

lol...ich finde diesen staat echt geil.....die warten doch nur darauf das man fährt und die einen dann abzocken können.Nichtmal mit so kleinen pissdingern darf man bischen spaß haben.Finde das echt zum kotzen.Am besten ich verkaufe meins wieder,da ich mir keine punkte mehr leisten kann.

#9 P@rtisan

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Posted 29 August 2006 - 16:34 Uhr

hindert dich keiner daran ... denk lieber nach bevor du sowas schreibst!

schon ma einen gesehen der mitm pocketbike von nem 7,5tonner überfahrn wurde und der kopf irgendwo zermatscht zwischen dem getriebe hängt?
-> so viel zum thema scheiß staat! *kopfschüttel*

#10 Xen@R6

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Posted 29 August 2006 - 16:38 Uhr

ich rede hier net von irgendwelchen bekloppten die meinen sie müssen damit über die straße fahren oder so,ich rede von leuten die am we auf nem komplett leeren parkplatz fahren und dann angeschissen werden.Das kann ich dann net verstehen wo da der sinn ist?!

#11 Heidi

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Posted 29 August 2006 - 16:50 Uhr

Dann darf ich mich auch nicht mit meinem Rasentraktor erwischen lassen wen ich meinen Rasen mähe :dummheit: :dummheit: :dummheit:

#12 Astritis69

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Posted 29 August 2006 - 17:26 Uhr

Dann darf ich mich auch nicht mit meinem Rasentraktor erwischen lassen wen ich meinen Rasen mähe :dummheit: :dummheit: :dummheit:


Was passiert, wenn du zum Nachbarn damit über die Straße fährst`??? :bullerei:

#13 Micha

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Posted 29 August 2006 - 17:36 Uhr

Auf leeren Parkplätzen finde ich auch nichts schlimmes dran. Habe ich evtl. auch schon oft gemacht. :zwinker:

Aber bei den drohenden Strafen werde ich mir das noch mal überlegen. Fände ich für Parkplatz völlig übertrieben.

#14 Astritis69

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Posted 29 August 2006 - 17:59 Uhr

Man kann leider nichts machen... nur was ist doof finde, sind die Go-Karts, die durch die Zulassung kommen.

Habt Ihr die schon mal gesehen.? Habe Sie öfters im Fernsehen gezeigt, wie lebensgefährlich die Dinger sind. Hier bei mir fährt auch einer rum, mit der Aufschrift "Organspender" an der Seite.! :dummheit:

Die kann ein LKW auch ohne weiteres übersehen.

#15 redsix

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Posted 29 August 2006 - 18:56 Uhr

möglich schon, wenn das gelände aber für andere ebenfalls zugänglich ist dann begehst du die o.g. tatbestände!

nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...


Hab mal gehört, wenn man die Zufahrt z.B. mit nem rot-weißen Band absperrt, dann soll es i.O. sein!
Weißt du da was?

#16 MaxxR6

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Posted 29 August 2006 - 19:54 Uhr

Ach übrigens gibt es Pocketbikes die nur minimal grösser sind als die normalen und die haben ne Zulassung weil die spiegel, blinker usw. haben. :boarey: tippt mal bei ebay monkey ein oder pocketbike. wollt mir schon eins holen gibs als dirtbike, chopper und rennmaschine aber ich lass es hab kein bock von nem 30 Tonner übersehen zu werden :verwirrt:

#17 Schöni

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Posted 29 August 2006 - 20:00 Uhr

Auf ner öffentlichen Straße finds ichs lächerlich damit zu fahren.
Aber auf nem Parkplatz müsste mans meiner meinung eigentlich dürfen. soll denn da noch groß passieren!
Mit der R6 kannste auch von nem 7,5-tonner überrollt werden! :schnarsch:

#18 P@rtisan

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Posted 29 August 2006 - 21:24 Uhr

möglich schon, wenn das gelände aber für andere ebenfalls zugänglich ist dann begehst du die o.g. tatbestände!

nur auf privatem grund ist es erlaubt .. und privates gelände muss nur für einen bestimmten personenkreis bestimmt sein ...


Hab mal gehört, wenn man die Zufahrt z.B. mit nem rot-weißen Band absperrt, dann soll es i.O. sein!
Weißt du da was?

ich weiß nicht genau was die rechtsprechung dazu sagt. grds. ist privates gelände nur für einen bestimmten personenkreis zugängllich. beispiele: umzäuntes gelände, kasernen etc.

ich erkundige mich da gern ...
EDIT:
Also, zunächst sind die Dinger ja nicht zugelassen. Deswegen scheiden Privatveranstaltung auf öffentlichen Flächen ohne Genehmigung aus, egal welche Maßnahmen getroffen werden.

Wenn man das auf einem Privatgrundstück als private Veranstaltung laufen lässt, dürften wohl die normalen Absperrmaßnahmen reichen wenn sichergestellt werden kann, dass keine Unbeteiligten das Gelände betreten. Dafür dürft aber ein recht hoher Personalaufwand notwendig sein.


@schöni

du willst doch wohl nicht ernsthaft eine r6 mit nem pocketbike vergleichen oder!?

#19 Gast-Fr6eak_*

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Posted 29 August 2006 - 22:30 Uhr

Nun das die Dinger für den Strassenverkehr nicht unbedingt geignet sind will ich ja mal nicht bestreiten..
Aber auf Parkplätzen Industriegebiet etc... wos kein behindert oder gefährdet...muss man nicht verstehen
Fakt ist in diesem Korinthenkackerstaat darfst ohne irgendwelche Genehmigungen oder Anträge und möglichst viel Papierkram überhaupt nix :dummheit: ausser zahlen und das nicht zu knapp
Und allein schon das rein gesetzlich die Möglichkeit besteht wg solch einer Lapalie in Haft zu kommen :lol: also da muss man sich echt mal an Kopf langen
Manchmal frag ich mich warum die Gesetzgeber nicht lieber echte Verbrecher jagen lassen anstatt so ein trara wg Verkehrsdelikten u. ähnlichem Schwachsinn zu veranstalten...

#20 R1-Chris

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Posted 29 August 2006 - 22:49 Uhr

leute auch parkplätze sind gefährlich, der erste tote mit nem pocketbike war auf nem parkplatz 8 km von mir entfernt ,habe das überwachungsvideo gesehen und dabei vergeht einem alles habe selbst eins und weiß daher das es viel spass macht also wenn ihr fahrt dann bitte nur da wo es auch wirklich ohne gefahr geht :abschied: