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Tüv Anmelden ?


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11 Antworten in diesem Thema

#1 FcA_1907

FcA_1907

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 16:24 Uhr

Hallo bin ganz neu hier :)

 

Da ich den Führerschein vor einem Monat gemacht habe, habe ich mir gleich einen Yamaha R6 geholt (war auch immer mein Traum). :ahh:

Ich muss es jetzt auf 48 PS dorsseln, was ich selber machen werde.

Meine Frage wäre was brauche ich dann brauche um das Motorrad anmelden zu können ?



#2 elyion

elyion

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 17:00 Uhr

Versicherungsnachweis, Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 und Perso. Würde auch noch den Führerschein vorsorgehalber mitnehmen.

Übrigens: Willkommen im Club :)



#3 MasseMalle

MasseMalle

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 18:17 Uhr

Und den Nachweis vom TÜV, dass die Drossel drin ist

#4 Marrc

Marrc

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 18:27 Uhr

Bullshit!

Du brauchst Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 und einen gültigen TÜV-Bericht.

Führerschein ist absoluter Quatsch, genauso wie ein Nachweis über irgendeine Drossel!

Das einzige was sich anbieten würde, wäre der TÜV-Nachweis über den Drosseleinbau, da du dir dadurch Kosten sparen kannst (also wenn du vor der Anmeldung drosselst), notwendig ist das allerdings nicht!



#5 huszar93

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 19:13 Uhr

Du musst mit der eingebauten Drossel zum TÜV oder Dekra und es dort abnehmen lassen dass die Drossel ordnungsgemäß eingebaut ist. Beim Drosselkauf ist ja immer ein Teilgutachten dabei, das gibst dann dem Prüfer der erstellt dir so ein Zettel wo alles drauf steht.

 

Damit gehst du dann zur Zulassungsstelle und die stellen dir neue Papiere aus.  So war es im Oktober zumindest bei mir



#6 R6-Tom

R6-Tom

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Geschrieben 08 Januar 2015 - 19:13 Uhr

Zum anmelden mit 48Ps eingetragen in den Papieren brauchst du das Tüv-Gutachten, sonst bekommst du die nur offen Zugelassen. 



#7 Wrightwil

Wrightwil

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Geschrieben 09 Januar 2015 - 07:03 Uhr

Du musst mit der eingebauten Drossel zum TÜV oder Dekra und es dort abnehmen lassen dass die Drossel ordnungsgemäß eingebaut ist. Beim Drosselkauf ist ja immer ein Teilgutachten dabei, das gibst dann dem Prüfer der erstellt dir so ein Zettel wo alles drauf steht.
 
Damit gehst du dann zur Zulassungsstelle und die stellen dir neue Papiere aus.  So war es im Oktober zumindest bei mir


Stimmt, füge hinzu, dass zB TÜV süd oder Dekra auch Teilgutachten von anderen Maschinen akzeptiert ( sprich gebrauchte Drossel mit anderer Identifikationsnummer muss trotzdem die baugleiche Maschine sein). Bei manchen haben sie sogar die teilgutachten im system und wollen einfach nur den Nachweis dass die Drossel eingebaut wurde ( zB über eine Werkstatt ) ansonsten willkommen und Ride Safe :D

#8 MasseMalle

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Geschrieben 09 Januar 2015 - 11:55 Uhr

Bullshit!

Du brauchst Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 und einen gültigen TÜV-Bericht.

Führerschein ist absoluter Quatsch, genauso wie ein Nachweis über irgendeine Drossel!

Das einzige was sich anbieten würde, wäre der TÜV-Nachweis über den Drosseleinbau, da du dir dadurch Kosten sparen kannst (also wenn du vor der Anmeldung drosselst), notwendig ist das allerdings nicht!

 

Marcc, wenn er das Motorrad auf 48PS anmelden will, dann brauch er das TÜV Gutachten oder halt von einem anderen Anbieter einen Wisch. Eine Bescheinigung also, was im Fahrzeugschein drinstehen soll, das wird dann vom Amt so eingetragen (48PS!)... Habe ich doch selbst schon so machen müssen, also erzähl hier nicht, dass es bullshit ist...

Wenn der den Nachweis nicht hat, dann steht im Schein drin, dass sie offen ist und dann darf er die R6 nicht im Straßenverkehr bewegen, wenn er noch gedrosselt fahren muss. 



#9 elyion

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Geschrieben 09 Januar 2015 - 13:28 Uhr

Hab meine auch erst im Sommer mit 48ps eintragen lassen... Du musst natürlich nachweisen ,dass die gedrosselt ist. Des wird ja auch in den fahrzeugschein eingetragen. Desweiteren habe ich gesagt, dass es nicht schadet den FS mitzunehmen. War nie die rede das es pflicht ist

#10 freeeak

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Geschrieben 09 Januar 2015 - 13:41 Uhr

Bei uns musst noch diese anmeldung zum sepa verfahren für die kfz steuer ausfüllen-den wisch kriegst direkt bei der zulassungsstelle oder kannst ausdrucken auf der seite des lra
Dort muss der kontoinhaber unterschreiben.
Wenn also jemand anderes zahlt oder du nicht selbst zur zulassung gehst vorher ausfüllen

#11 Marrc

Marrc

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Geschrieben 09 Januar 2015 - 20:00 Uhr

Hier ging es um die Zulassung...und die bekommt er so oder so, egal ob es 1000 oder 1PS sind, egal ob mit oder ohne Führerschein!

Das er nicht über so und soviel PS fahren darf ist klar, aber anmelden kann und darf er trotzdem, die Drossel kann er auch später einbauen und eintragen lassen, zu einer reinen Anmeldung ist dies nicht notwendig bzw komplett irrelevant!

Und für die einen oder anderen ist es ganz Interessant das Ding bereits offen anzumelden, wenn zb. der TÜV bald ausläuft, dann wäre nämlich eine Anmeldung unmöglich, was wiederum heißt das Motorrad muss mit Kurzeitkennzeichen (was Geld bedeutet) oder Anhänger zum TÜV gebracht werden (was unnötige Umstände bedeutet).



#12 MasseMalle

MasseMalle

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Geschrieben 10 Januar 2015 - 09:35 Uhr

Gut, wenn wir es so genau aufspalten, dann gebe ich Dir Recht mit einer Einschränkung: Die Zulassung im Nachhinein dann auf 48PS ändern zu lassen, kostet bei mir knappe 40 Euro. Muss jeder selber wissen, ob er das dann noch einmal extra hinblättern möchte anstatt direkt auf 48PS anzumelden (dafür brauchst Du egal wann Du es machst eine Bescheinigung, dass die Maschine gedrosselt ist von TÜV DEKRA oder sonstwem). 

 

Da FcA geschrieben hatte, dass er sie drosseln möchte und DANN anmelden will, bin ich halt davon ausgegangen, dass er eine Zulasssung auf 48PS anstrebt.

Gruß

Malle