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Rücklicht Mit Blinker(sieht Geil Aus)


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37 Antworten in diesem Thema

#21 Yamitom

Yamitom

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Geschrieben 20 Dezember 2006 - 20:11 Uhr

zum lesen und schlau werden

http://www.dekra.de/...03533ce5ecb.pdf

http://www.lti.uni-k...ruhe.de/499.php

#22 dan2511

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Geschrieben 20 Dezember 2006 - 20:50 Uhr

...nein ,... schlau werden se nich. Nur durch Schaden.

#23 hrmanuel

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Geschrieben 20 Dezember 2006 - 20:53 Uhr

:wut: Dan2511,Was soll denn des heißen``nein ,... schlau werden se nich. Nur durch Schaden``???????

#24 joss

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 00:04 Uhr

Hi Leute,

habe schon seit letzten Winter an meiner R46 den Umbau mit integrierten Blinkern im Rücklicht, klar ohne ABE. Hab dazu LED Miniblinker dran + verkabelt und was soll ich sagen, sieht richtig geil aus. Gibt auch keine Probleme mit der grünen Fraktion, die habens schon bei diversen Kontrollen mit angeschaut. Unter der Sitzbank habe ich 2 Schalter eingebaut, die integrierten Blinker kann ich also zuschalten oder eben nicht. Fahre ich zum TÜV mache ich sie aus und gudddi is.
Ansonsten auch von anderen Bikern nur positive Resonanz.
Abgesehen davon, die originalen gelben Blinker sehen zum weißen LED Rücklicht eh sch... aus. Und an der neuen R6 haben sie es wieder so gemacht, iiie gitt.

Muß mal paar Bilder machen, stelle ich dann hier rein, wird aber erst zwischen Wei - Neujahr.

Bis denne... :yeah:

#25 dan2511

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 06:28 Uhr

:wut: Dan2511,Was soll denn des heißen``nein ,... schlau werden se nich. Nur durch Schaden``???????



Suche mal ein bißchen im Forum. Vielleicht findest Du was über Begegnungen mit Gesetzeshütern und deren Folgen.Oder aber du googlest ein wenig.
Es gibt Landstriche wo sogar die Polizisten Ahnung haben von aktueller Motorradtechnik , OH SCHOCK ,und dann sogar Fahrzeugscheine zerrissen haben weil die Eintragungen offensichtlich auf Grund des Paragraphen erfolgte welcher die Gefährdung Anderer ausschließt und eben keine Änderungsabnahme war.
E-Nummern und Eintragungen sind KEIN Freibrief. Wenn der Schnapper sieht das was Illegales nach STVO "legalisiert" wurde, wie zum Beispiel durch das anbringen der Originalabdeckung mit E-Kennzeichnung auf die illegale Licheinrichtung oder das nachträgliche gravieren von E-Nummern auf Racingtöpfe ,bist Du wegen Urkundenfälschung drann.

Im Falle des , zugegeben hübschen , Rücklichtes mit integrierten Blinkern kann man nur sagen das wenn es der Exekuter sieht, beim Beobachten des Straßenverkehr´s zum Beispiel , kannst Du Dich warm anziehen. Egal ob eingetragen oder mit E-Nummer versehen oder nicht. Ich kenne jemanden der hat das Ding für die R1.Auch er hat es eingetragen. Er hatte sogar eine Bescheinigung des TÜV-Sachverständigen das nur dieses Rücklicht passt.Das Gesetz sieht nämlich Umbaumaßnahmen zur Einhaltung der STVO bis 500 € vor , die der Halter zu tragen hat .
Der Schnapper der ihn angezeigt hat, kannte sich aus .

- 3 Punkte , 375 €

Vor 4 Wochen sind Sachverständige vom TÜV-Nord verhaftet worden.Sucht mal in den Nachrichtenarchiven darüber.


Jedem das Seine.

P.S. : wo ich gerade so schön in Fahrt bin.... *g*.. vor einigen Wochen ging durch die Presse das ein Bayer in der ZWEITEN Berufung Recht bekommen hat. Sachverhalt: Die Polizei hat ihm Manipulation am Auspuff vorgeworfen.Er war in einer Verkehrskontrolle durch erhöhten Lärmpegel aufgefallen. Seine Dämmwolle war verschleißbedingt weggebrannt. Er konnte aber NACHWEISEN per Gutachten ( ACHTUNG TEUER ) das der Endtopf nicht geöffnet wurde.

Tip zu Weihnachten : Laßt euch die Beiträge für ein Jahr Rechtsschutz schenken .

Und bitte ,... ich kann nichts dafür. Ich habe nur wiedergegeben was ich gelesen habe.

Bearbeitet von dan2511, 21 Dezember 2006 - 06:40 Uhr.


#26 P@rtisan

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 09:16 Uhr

Suche mal ein bißchen im Forum. Vielleicht findest Du was über Begegnungen mit Gesetzeshütern und deren Folgen.Oder aber du googlest ein wenig.
Es gibt Landstriche wo sogar die Polizisten Ahnung haben von aktueller Motorradtechnik , OH SCHOCK ,und dann sogar Fahrzeugscheine zerrissen haben weil die Eintragungen offensichtlich auf Grund des Paragraphen erfolgte welcher die Gefährdung Anderer ausschließt und eben keine Änderungsabnahme war.
E-Nummern und Eintragungen sind KEIN Freibrief. Wenn der Schnapper sieht das was Illegales nach STVO "legalisiert" wurde, wie zum Beispiel durch das anbringen der Originalabdeckung mit E-Kennzeichnung auf die illegale Licheinrichtung oder das nachträgliche gravieren von E-Nummern auf Racingtöpfe ,bist Du wegen Urkundenfälschung drann.

Im Falle des , zugegeben hübschen , Rücklichtes mit integrierten Blinkern kann man nur sagen das wenn es der Exekuter sieht, beim Beobachten des Straßenverkehr´s zum Beispiel , kannst Du Dich warm anziehen. Egal ob eingetragen oder mit E-Nummer versehen oder nicht. Ich kenne jemanden der hat das Ding für die R1.Auch er hat es eingetragen. Er hatte sogar eine Bescheinigung des TÜV-Sachverständigen das nur dieses Rücklicht passt.Das Gesetz sieht nämlich Umbaumaßnahmen zur Einhaltung der STVO bis 500 € vor , die der Halter zu tragen hat .
Der Schnapper der ihn angezeigt hat, kannte sich aus .

- 3 Punkte , 375 €

Vor 4 Wochen sind Sachverständige vom TÜV-Nord verhaftet worden.Sucht mal in den Nachrichtenarchiven darüber.


Jedem das Seine.

P.S. : wo ich gerade so schön in Fahrt bin.... *g*.. vor einigen Wochen ging durch die Presse das ein Bayer in der ZWEITEN Berufung Recht bekommen hat. Sachverhalt: Die Polizei hat ihm Manipulation am Auspuff vorgeworfen.Er war in einer Verkehrskontrolle durch erhöhten Lärmpegel aufgefallen. Seine Dämmwolle war verschleißbedingt weggebrannt. Er konnte aber NACHWEISEN per Gutachten ( ACHTUNG TEUER ) das der Endtopf nicht geöffnet wurde.

Tip zu Weihnachten : Laßt euch die Beiträge für ein Jahr Rechtsschutz schenken .

Und bitte ,... ich kann nichts dafür. Ich habe nur wiedergegeben was ich gelesen habe.

kann dem nur zustimmen was dan schreibt, ich weiß, dass es geil aussieht ... ich hätte sowas auch längst wenn es halbwegs legal wäre. es geht einfach darum, dass bei sowas der cop nicht unbedingt schlau auf dem gebiet sein muss. das ist eindeutig ein verstoß und auch kein geringer ... daher wirst du mit sowas fast nie mit nem blauen auge davon kommen. wird immer teuer ... und am meisten würden mich die punkte ärgern ... bzw. wenn du ma ne schöne tour machst 400km von zu haus und dir dann die weiterfahrt untersagt wird. zurückbauen ist nicht drin ... also abschlepper ... und wozu das ganze? für ein wenig optik! aber muss jeder selbst wissen! bei sowas kannste dir die eNr aufm glas auch schenken ... das interessiert dann keinen mehr!

wenn der auspuff eines panzers eine eNr hab und ich den an meine R6 dranbaue dann hat die eNr auch keine gültigkeit mehr :)

#27 r(alf)6

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 10:01 Uhr

Habe gestern nochmal bei meinem Dealer nachgefragt. Der hat ein Rücklicht mit integrierten Blinkern für eine R1 in der Vitrine liegen und ein großes Schild daneben "incl. e-Nummer"
Als ich ein bisschen nachgefragt habe und er merkte, dass ich ihn festnageln wollte, kam er mit der Sprache raus. Die e-Nummer gilt für das Rücklicht incl. Bremslicht. Betreibt man das Teil mit der Blinkeroption, ist dies "illegal".
Hat er mir so erklärt, dass ein Endtopf ja auch eine e-Nummer hat und es die Option gibt, den db-Eater heraus zu nehmen. Also mit Eater Zulassung und ohne Eater keine Zulassung.
Ob die "Freunde und Helfer" allerdings meine Papiere zerreißen dürfen, wage ich zu bezweifeln!
In der Zeitschrift "Motorrad Workshop" steht ein klasse Artikel zum Thema "Verflucht und zugelassen - Freude und Leid der Vorschriften", da wird einem mal Bewußt, dass die ganzen EU-Vorschriften überhauptnicht aufeinander abgestimmt sind und es beinahe ein Studium erfordert, durch dieses Paragraphenchaos durchzublicken. Da haben selbst versierte Rechtsverdreher Probleme mit.
Mir wäre es aber mit dem Rücklicht zu riskant. Da braucht mir nur ein Depp hinten drauf zu fahren ohne dass ich Schuld bin. Kommt dann der Sachverständige und stellt fest, dass das Teil nicht zugelassen ist, hängen die mir mit Sicherheit zumindest eine Teilschuld an ... :regen:
Andererseits war sicherlich beinahe jeder schonmal ohne db-Eater unterwegs ... :verwirrt:

#28 dan2511

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 10:51 Uhr

r(alf)6 ... ob sie die Papiere zerreissen dürfen oder nicht. Die Streife ist zu zweit und du bist allein.

@P@rtisan...Auspuff beim Panzer ? 2 x 30 cm Rohr ab Turbolader mit Stauklappe ( Flammenrückschlag und gegen das Eindringen von Wasser ) ... *grins*

#29 r(alf)6

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Geschrieben 21 Dezember 2006 - 11:23 Uhr

[quote name='dan2511' date='21. Dec 2006, 10:51' post='100515']
r(alf)6 ... ob sie die Papiere zerreissen dürfen oder nicht. Die Streife ist zu zweit und du bist allein.

Da hast du schon Recht aber zum Ersten bin ich meist nicht alleine und zum Zweiten sind die Grünen doch meist nicht wirklich übel wenn man sie so behandelt, wie man selber auch behandelt werden möchte! Außerdem wird man normalerweise nicht ganz ohne Grund angehalten ... :grins:

#30 joss

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Geschrieben 05 Januar 2007 - 00:25 Uhr

Hier mal ein Bild, so wie ich es derzeit habe, da gab´s noch keine Diskussion.
Aber wie gesagt, kann die Blinker im Rücklich durch einen Schalter jederzeit deaktivieren. :hihi:

Eingefügtes Bild

#31 Beau

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 00:33 Uhr

Hey Hey
Habe genau dieses Rücklicht auch gekauft, allerdings für das Modell 02 und getönt.
Habe aber ein kleines Problem beim Einbau gehabt. bei der Bremsprobe habe ich sowas ähnliches wie ein Wackelkontakt.

Ach noch was... Blinkt der Blinker genau so schnell wie der Serienblinker oder ein klein bisschen schneller? Also bei mir etwas schneller :hmmm: ..... Hast ein paar Tips?

Gruss Beau

#32 Little Doctor R6

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 07:58 Uhr

Was mich interessieren würde...
Sieht der Hintermann denn bei dieser Version auch eindeutig den Blinkvorgang ???

#33 P@rtisan

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 13:08 Uhr

Was mich interessieren würde...
Sieht der Hintermann denn bei dieser Version auch eindeutig den Blinkvorgang ???

nicht so gut wie bei separaten, zulässigen blinkern!

#34 Little Doctor R6

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 13:17 Uhr

nicht so gut wie bei separaten, zulässigen blinkern!


Dat hab ich mir gedacht.. Deswegen gibt es hierfür auch keine ABE ??
Denn Bremsen und Blinken sieht man ja nicht unbedingt..

#35 Eddie

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 13:19 Uhr

nicht so gut wie bei separaten, zulässigen blinkern!


wieso geht das dann beim Auto? Z.B. sind die Blinker bei neuen VWs im Rücklicht integriert - ich finde, daß man es sehr schlecht erkennt.

#36 P@rtisan

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 13:26 Uhr

Dat hab ich mir gedacht.. Deswegen gibt es hierfür auch keine ABE ??
Denn Bremsen und Blinken sieht man ja nicht unbedingt..

eine abe gibts u.a. darum weil zB die abstandsmaße nicht eingehalten werden, die vorgeschrieben sind. es muss halt nur jmd. von KBA prüfen oder so und dafür eine ABE erstellen.

beim auto ist es so dass sich der blinker auch abhebt. der ist in der leuchte drin aber separat. beim mopped haste nur eine leuchte, wenn du blinkst und bremst wird das bremslicht die blinker überdecken ... macht schon sinn den blinken dahin zu setzen wo er hin soll :)

#37 Little Doctor R6

Little Doctor R6

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 13:34 Uhr

Ich blink lieber normal :grins: :grins: :grins:
Danke :bullerei:

#38 Shadow

Shadow

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Geschrieben 17 Januar 2007 - 23:31 Uhr

Glaubt mit Leute die grün / blauen gucken sich das Mopped bei einer Kontrolle genau an und verstehen meistens auch etwas von ihren Job.
Bin letztes Jahr noch von einer Autobahnstreife angehalten worden weil ich ohne Eater unterwegs war und da ich getönte Blinker mit E- Nummer dran habe haben die sogar geguckt ob ich die nicht nachträglich überlackiert habe.
Also Optik hin oder her aber es gibt grenzen und wer nicht so klobige Blinker haben will kaufe sich Kellermänner.
Kleiner gehts nicht sind aber erlaubt.
In diesem Sinne
Gruß Shadow