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Polizeikontrolle Drossel


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23 replies to this topic

#1 Eli

Eli

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Posted 28 December 2006 - 17:01 Uhr

Weiss ja nicht wie das in Deutschland so ist, aber hier in der Schweiz wurde ich bei einer Polizeikontrolle noch nie auf Drossel überprüft. Ich glaube, die wissen das gar nicht.

Wurde nun schon das 6te mal in 4 Monaten angehalten :schüchtern:

Wie ist das bei euch

Eli

#2 nordschleifler

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Posted 28 December 2006 - 17:04 Uhr

ich wurde nur ganz am anfang meiner moped karriere mal angehalten.
war ne routinekontrolle und nachdem die in meinen fahrzeugschein geguckt haben haben die nur gefragt ob die drossel verbaut wäre.
habe ja gesagt und durfte weiterfahren. es kommt wohl immer auf den polizisten an der am kontrollieren ist. + umstände die die kontrolle herbeirufen (überhöhte geschwindigkeit zb.)

#3 cbwbiker

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Posted 28 December 2006 - 17:36 Uhr

Hallo Eli!

Komme auch aus der Schweiz. Irgendwie bekomme ich das Gefühl das die jetzt langsam gerafft haben was ne Drossel ist, nicht jedoch wie man sie erkennt oder wie sie ganau funktioniert :lol: Ein Kollege von mir wurde mal angehalten und die wollten dann ne Lärmmessung mit ihm durchführen (mit Standartpott :dummheit: ). Als die beiden dann gerafft haben dass die Maschine gedrosselt ist behauptet der gegenüber seinem Kollgen eine gedrosselte Maschine würde man gar nicht auf die nötigen U/min bringen um eine Lärmmessung durchzuführen :dummheit: Mit der Begründung die könne wohl kaum bis 9000 U/min mit einer Drossel drehen :lol:

Da sieht man nur das die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben :grins: Solange du den Führer- und Fahrzeugausweis ihnen vorzeigst sind die zufrieden. Die denken sich irgendwie wenn im Ausweis 25kw eingetragen hat kann ja das Möppi kaum mehr haben :lol:

Gruss Patrik

Edited by cbwbiker, 28 December 2006 - 17:38 Uhr.


#4 250 bei Nässe

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Posted 28 December 2006 - 19:23 Uhr

Bei mir war das anders ich war kurz gucken auf dem streetfihter treff von metzig
die jungs beim einwinken in die nebenstraße waren so begeistert von der neuen R6
so das ich ordentlich am kabel ziehen mußte um zu zeigen was sie so drauf hat ich natürlich ohne drossel obwohl ich eine fahren musste die :bullerei: stand oben auf dem berg mit radar pistole (4 mann)
da kam die kelle der eine meinte das wir ja nicht drüber reden müssten wie schnell ich war er fährt auch yamaha und weiß wie schnell man im driten kurz vorm begrenzer ist (70 war vorgeschrieben)

auf jeden fall meinte er sie konnten die pistole nicht schnell genug umdrehen dann noch schnell ein blick in die papiere und da ging es fast weiter bis der andere meinte ist denn der topf da eingetragen ich sach der ist original ja so kurz zum glück kannte sich der andere aus und hat mich bestätigt und dann ging es weiter. :grins:


aber so doof sind die nicht guckt mal in eueren FZschein da steht irgendwas von gasweg begrenzt
und wenn die es genau nehmen brauchen die nur kurz den gashahn drehen und sie wissen ob die drossel noch drin ist das kann sogar ein 5järiger

ach noch was wenn man den gasanschlag drin lässt und die 4 platten aus dem ansaugkanal nimmt
hat ne RJ05 so 60PS am hinterrad das ist doch schon mal was und die bullen märken das bei einer normalen kontrolle nicht, nur bei unfall und evt. zerlegung mit gutachten kann das auffallen.

MFG Stefan

#5 Gast-aspire77_*

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Posted 28 December 2006 - 19:43 Uhr

3. kurz vorm Begrenzer ist bei mir 200Km/h das in ner 70´er und die haben dich fahren lassen? :schnarsch: :unsicher: :uuh:

#6 cbwbiker

cbwbiker

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Posted 28 December 2006 - 19:46 Uhr

Eigentlich war ja immer die Rede davon dass die Blenden alleine entfernen nicht wirklich viel bringen würde? :unsicher:

Hab bei mir im Fahrzeugausweis nachgeschaut und siehe da! Da steht nx vonwegen Gasanschlag oder so. Vielleicht wird das bei uns in der Schweiz nicht in den Schein eingetragen.

#7 hrmanuel

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Posted 29 December 2006 - 07:00 Uhr

Mich hatten die auch schonmal angehalten,weil durch ne straße gefahren bin,wo man eigentlich garnicht langfahren darf!!!!!Haben mich dann schön rausgewunken,dann meinte er papiere bitte,hatte schon angst wegen meinem Akra,weil da kein dB Killer drinne war!!!!!!!Dann kam er wider hat weder die Maschine angeschaut,noch die Drossel überprüft!!!!!Ich sags immer wieder,seit immer freundlich,weil es verschafft euch nur vorteile,gibt es einfach keinen stress und manchmal können die :bullerei: auch mal ganz nett sein!!!!!! :lol:

#8 250 bei Nässe

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Posted 29 December 2006 - 17:17 Uhr

Ja haben die die hatten ja keinen beweis dafür und wenn in altenberge streetfighter treff ist ist da so oder so ausnahme zustand letztes jahr (2005) haben die mich im ort angehalten auf dem rückweg bei regen und ich war noch ganz schön vertig von der durch zechten nacht und der bulle meinte er hätte heute schon schlimmere weiter fahren laßen und ich durfte auch fahren obwohl ich nicht wissen möchte wieviel rest alkohol ich noch drin hatte 0,3 bestimmt nicht

Also zu denn blenden
wir haben das ausprobiert bei einer cbr600rr und ner rj05 und beide hatten so ungefähr 60ps am hinterrad
wir waren auf dem prüfstand :applaus:

MFG Stefan

#9 BikerBoyz

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Posted 29 December 2006 - 18:50 Uhr

Ich wurde hier in Deutschland auch schon mal angehalten. Aber nur weil zufällig weil ein :bullerei: auf der Gasse stand, wegen was andrem, hat er gesehen wie ich angefetzt kam! Naja er konnt mir nichts nachweisen. Hat halt nen Blick auf die Papiere geworfen und is Runde ums Möppi gelaufen und gut wars. Drossel hat er nich geprüft und der entfernte DB-Killer is ihm auch net aufgefallen. Naja entweder er hatte keine Ahnung oder ihm wars einfach egal und er wollt mir nur bissl Angst machen!
In Sachen Versicherung weiß ja jeder wies steht wenn man nur gedrosselt fahren darf aber offen fährt!

#10 cklein

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Posted 30 December 2006 - 13:40 Uhr

Ja haben die die hatten ja keinen beweis dafür und wenn in altenberge streetfighter treff ist ist da so oder so ausnahme zustand letztes jahr (2005) haben die mich im ort angehalten auf dem rückweg bei regen und ich war noch ganz schön vertig von der durch zechten nacht und der bulle meinte er hätte heute schon schlimmere weiter fahren laßen und ich durfte auch fahren obwohl ich nicht wissen möchte wieviel rest alkohol ich noch drin hatte 0,3 bestimmt nicht

Also zu denn blenden
wir haben das ausprobiert bei einer cbr600rr und ner rj05 und beide hatten so ungefähr 60ps am hinterrad
wir waren auf dem prüfstand :applaus:

MFG Stefan


*offtopic* ich wünsche ja keinem mal an den richtigen bullen zu geraten, aber manche leute brauchen das!! bist auch noch stolz drauf andere leute zu gerfährden, in dem du besoffen mit überhöhter geschwindigkeit durch die gegend ballerst!! werd mal erwachsen, sonst wirst du eines tages dein blaues wunder erleben, oder auch nicht!!

*ontopic* mein bruder und ich wurden gleichzeitig angehalten!! er mit gekürztem db-eater, ich ohne!! der bulle meinte zu mir, ich solle doch wenigsten auch nen kurzen eater rein machen, damit das nicht ganz so doll auffällt!!
der bulle hat uns nur angehalten um die maschinen zu begutachten!! danach sollten wir mit alarm in allen gassen losfahren!! hehe!!

cu ck

#11 250 bei Nässe

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Posted 30 December 2006 - 13:53 Uhr

@cklein

junge lies mal richtig
stolz von wegen (gruppen zwang) und regen (Ausnahmezustand)
und wenn ich die wahl gehabt hätte wäre ich auch nicht gefahren
ich wollte damit auch nur sagen es kommt drauf an in welcher situation man die :bullerei: trifft

normalerweise nicht mal nen bier vorm schlafen gehen wenn ich am nächsten tag heizen will
und auf der renne ist auch abstinenz angesagt weil sonst kannst das vergessen die letzte sekunde zu finden

#12 chR1is

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Posted 30 December 2006 - 14:06 Uhr

@cklein

junge lies mal richtig
stolz von wegen (gruppen zwang) und regen (Ausnahmezustand)
und wenn ich die wahl gehabt hätte wäre ich auch nicht gefahren
ich wollte damit auch nur sagen es kommt drauf an in welcher situation man die :bullerei: trifft

normalerweise nicht mal nen bier vorm schlafen gehen wenn ich am nächsten tag heizen will
und auf der renne ist auch abstinenz angesagt weil sonst kannst das vergessen die letzte sekunde zu finden



So ein blödsinn, du wusstest ganz sicher das du am nexten tag nachhause musst! Das wetter muss man halt einkalkulieren! Gefahren is gefahren! :verwirrt:

#13 Gast-Suddl_*

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Posted 30 December 2006 - 18:53 Uhr

allgemein zur Polizeikontrolle:

Wenn Ihr nicht gerade eine wilde Verfolgungsjagd mit der :bullerei: hinter euch habt und höflich seit, solltet Ihr keine Probleme haben! Natürlich gibts auch Ausnahmen. Auch wenn der Polizist auf den ersten Blick viell. ein A...loch ist solltet Ihr dennoch freundlich sein. Habe da selbst schon einige Erfahrungen gemacht...war aber noch zu Rollerzeiten. Zudem kenne ich einige bei der :bullerei: und die meinten auch, dass wenn jemand nett ist drückt man auch gerne mal ein Auge zu.

Der eine :bullerei: hatte mir damals sogar nen Tuningkatalog für Roller gezeigt...für die Kollegen, die keine Ahnung haben. Also selbst wenn da nen Ahnungsloser vor einem steht kann er ja die Standartsachen, wie z.B. DB-Eater überprüfen und wenn man dann die Arschkarte zieht ist das dann auch mal eben ein Punkt! :evil:

#14 R6FFM

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Posted 02 January 2007 - 19:31 Uhr

und mit was kann ich rechnen wenn sie mich offen erwischen und ich eigentlich 34 ps haben muss???

ich hab echt keine lust mehr auf die 36 ps... aber hatte schon bissi probleme mit den bullen unsoweiter...

#15 P@rtisan

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Posted 02 January 2007 - 19:36 Uhr

dann ist es doppelt dumm von dir die drossel zu entfernen .. das is ne straftat! fahren ohne fahrerlaubnis!

#16 R6FFM

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Posted 02 January 2007 - 19:38 Uhr

aber das ist doch hier das thema oder, das man trotz eigentlich drossel nicht erwischt wird wenn man sie draussen hat. klar lass ich sie drinne, meine frage galt ja dem "wenn" ob jemand die erfahrung gemacht hat, und wenn ja was passiert ist...

#17 r(alf)6

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Posted 02 January 2007 - 20:12 Uhr

dann ist es doppelt dumm von dir die drossel zu entfernen .. das is ne straftat! fahren ohne fahrerlaubnis!



Ist das wirklich eine Straftat??? :boarey: Hatte mit einer OWI gerechnet aber nicht, dass man eine Straftat begeht! Ups ...

#18 Ever6

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Posted 02 January 2007 - 20:19 Uhr

@R6FFM spiel< nicht mit dem gedanken die sperre rauszumachen,früher oder später f...en die dich :grins: und dann ist die kacke richtig am stinken :happy:

#19 P@rtisan

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Posted 02 January 2007 - 20:28 Uhr

Ist das wirklich eine Straftat??? :boarey: Hatte mit einer OWI gerechnet aber nicht, dass man eine Straftat begeht! Ups ...

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

#20 Weizenbier

Weizenbier

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Posted 02 January 2007 - 20:32 Uhr

soweit ich weiss, bekommt man nen fettes bußgeld und punkte.

bin damals auch offen gefahren ca. 1 1/2 jahre, also fast die gesamte probezeit.. ist zwar ganz net, aber die angst im nacken zu haben ist auch net schön..