Bei Nacht Oder Dunkelheit Lasern Erlaubt?
#1
Posted 26 January 2007 - 20:07 Uhr
Hat irgend jemand mal etwas vom Nachtlaserverbot gehört???Die Cops haben mich letzte Woche per Lasermessung aus dem Verkehr gezogen.
Ja ich weiss , innerorts 50 km/h..... , aber es war 21.30 Uhr und die Strasse war leer.(dachte ich)
Nach Abzug waren dann noch 77 km/h , die zu Buche standen.
Meiner Meinung gab es Ende der 90er ein BGH Urteil wodurch das lasern bei Dunkelheit nicht durchgeführt werden darf.
Nach einigem Wortwechsel mit dem Polbeamten meinte der ganz frech: Wollen Sie etwa sagen dass es jetzt Dunkel ist? (Anm.: 21.30 Uhr Mitte Januar) !!!!!!! Und ich solle doch mal zun Augenarzt , wegen meiner Nachtblindheit.
Ab da war für mich die Diskussion zu Ende und ich ließ mir die Dienstnummer des Beamten geben.
Weitere Schritte (Dienstaufsichtsbeschwerde) behalte ich mir vor.....So nich Leuties!!!!
Also, wenn jemand hilfreich beitragen kann ? Vielleicht mit nem Aktenzeichen oder so...
Ja ich weiß 50 in geschl. Ortsch.......
DANKE trotzdem
Yellowman1
#2
Posted 26 January 2007 - 20:38 Uhr
Edited by Pommern Kid, 26 January 2007 - 20:38 Uhr.
#3
Posted 26 January 2007 - 21:44 Uhr
...und damit auch zulässig.Geschwindigkeitsmessung mit "Laserpistole" bei Dunkelheit
StVO § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1
Die Geschwindigkeitsmessung bei Dunkelheit mit einer mit Leuchtpunktvisier versehenen "Laserpistole" ist bei Einhaltung der Einsatzgrundsätze für die Messung grundsätzlich zuverlässig.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 05.03.1996 - Ss 497/95
#4
Posted 26 January 2007 - 23:30 Uhr
#5
Posted 27 January 2007 - 09:12 Uhr
Zurück zum Topic - also mit dem "S war Dunkel" kann dir vielleicht trotzdem helfen...
Denn die
Ist eigentlich schade, dass die Polizei nicht in sinnvollen Situationen regulierend einschreitet - bei "Linke-Spur-Einschlafern", "Blinkmuffeln" oder vor Verkehrsunfallschwerpunkten zu kontrollieren - bei uns blitzen die auch meist auf gut ausgebauten 4streifigen Straßen innerorts - klar das man da auch mal schneller als 50 unterwegs ist
Edited by Da Andi, 27 January 2007 - 09:14 Uhr.
#6
Posted 25 April 2007 - 16:44 Uhr
allerdings muesst ihr dafuer zu 2. sein und der gruene von der rennleitung muss alleine da stehen...ein schnelles handy bild ist auch rechtskräftig ... allerdings nur dank meines netten rechtsbeistandes
zum blitzen nachts auf der bahn: ist erlaubt da die blitze ja rötlich sind und deshalb nicht blenden...allerdings ist der "schock" schon recht ablenkend
#7
Posted 25 April 2007 - 19:55 Uhr
#8
Posted 26 April 2007 - 20:11 Uhr
Ich hatte mal was davon gehört, dass aus dem Auto heraus nicht gelasert werden darf? Hab ich vor kurzem bei uns hier aber noch gesehen.
das einer versteckt im auto sitzt? naja also die direkt rausziehen muessen meines wissens nach sichtbar am fahrbahnrand stehen (laser kanone), aber es gibt auch radar fallen die stehen vor nem pkw...in fahrtrichtung geparkt und machen eine messung und man wird dann ca 100 m später rausgewunken...
aber es gibt auch diese fiesen muelltonnen oder welche die direkt in der leitplanke installiert sind... ka nerft schon....
naja wenn man rausgewunken wird, würd ich mir immer n beweis geben lassen... und zum abschied n netten burni machen





