vg. nachm pflichtversicherungsgesetz! da dein fahrzeug zur dekung der durch den betrieb entstehenden personen- oder sachschäden nicth versichert ist in dem zeitraum
bei vorsatz, und davon ist auszugehen, ein weiteres vg nach dem kraftfahrsteuergesetz, da du nur für deine angegebene "saison" steuern für das führen deines fahrzeuges, auf öffentl. verkehrsgrund, zahlst!
genaueres findest du in folgenden gesetzen:
steuer--> KraftstG
versicherung--> PflichtversG
zulassun/saisonkennz.--> StVZO
lohnt sich also nicht auszuprobieren, vorallem fällt es jedem auf!!!
da ist es ja unwahrscheinlicher kontrolliet zu werden wenn du ein anderes kennzeichen dran hättest, was aber auch strafbar ist--> kennzeichenmissbrauch!!!
also abwarten und alk trrinken

fast vergessen: wenn se dich anhalten darfst nimmer weiter fahren, kannst also mm hänger holen