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Grobfahrlässigkeit


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15 replies to this topic

#1 cbwbiker

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Posted 07 February 2007 - 12:32 Uhr

Hat sich von euch jemand gegen Grobfahrlässigkeit versichern lassen?

Kann mir jemand erläutern worin der Vorteil bei diesem Zusatz liegt.

Danke schonmal!


Gruss Patrik

#2 Bornie

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Posted 07 February 2007 - 12:56 Uhr

gibts sowas überhaupt?

als wenn ich das in der schule richtig gelernt hab, wäre das ja dann ein freifahrtsschein für alles, also rasen wie an bekloppter, unfälle bauen wie mann will und alles zahlt die versicherung

also ich bezweifel mal das so etwas geht

#3 cbwbiker

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Posted 07 February 2007 - 13:10 Uhr

Hier ein Zitat unsere Helvetia Versicherung:

Grobfahrlässigkeit :

Als Teilnehmer am Strassenverkehr tragen Sie hohe Verantwortung für sich und andere. Sorgfalt ist deshalb Pflicht. Dennoch kann es zu Unfällen kommen. Wenn Sie die Zusatz-Versicherung "Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit" abschliessen, nehmen wir das uns gesetzlich zustehende Rückgriffsrecht bei entsprechenden Schäden nicht in Anspruch.
Für unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss verursachte Schäden bleibt unser Rückgriffsrecht jedoch erhalten.


Kann sein dass es sowas nur bei uns in der Schweiz gibt :zyklop:

Mir kommt das eben auch ein wenig wie ein Freifahrtsschein vor, deshalb wollte ich mal nachfragen.

Gruss

#4 Bornie

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Posted 07 February 2007 - 14:16 Uhr

ja des mit in regessnehmen war mir klar, aber ich bezweifel stark das es sowas in der brd gibt und wenn wäres bestimmt schweine teuer

was kostet die zusatz vers. denn im jahr?

#5 cbwbiker

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Posted 07 February 2007 - 14:19 Uhr

ja des mit in regessnehmen war mir klar, aber ich bezweifel stark das es sowas in der brd gibt und wenn wäres bestimmt schweine teuer

was kostet die zusatz vers. denn im jahr?


Hab ich noch nicht abgeklärt. Werde aber heute mal auf meine Versicherung gehen und mir 4 Offerten machen lassen:

- 34 PS mir Grobfahrlässigkeit..
- 34 PS ohne Grobfahrlässigkeit..
- 120 PS mit Grobfahrlässigkeit..
- 120 PS ohne Grobfahrlässigkeit..

Mal schauen wie sich das preislich so auswirkt. Ich denke das ist bestimmt noch ne gute sache.

Gruss

#6 tomtomR6

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Posted 07 February 2007 - 14:32 Uhr

also grobe fahrlässigkeit bringt dir beim motorrad net all zu viel, beim auto ist das wichtiger.
viele gesellschaften haben die grobe fahrlässigkeit ohne großes tamtam schon seit einiger zeit drinnen und auch in die altverträge die sie im bestand haben aufgenommen. andere wollen einen zuschlag und den aktuellen tarif. wieder andere bieten es garnicht an.

im bereich haftpflicht (also fremdschäden) gilt eh was ganz anderes.

das jetzige thema wo auch shcojn einige medien aufgegriffen haben betrifft nur die kasko. allerdings gibt es häufig trotzdem ausnahmen wo grobe fahrlässigkeit trotzdem noch als ausschluss gilt. also hast trotzdem nicht die sicherheit.
fährst du mit deinem auto und dich nervt eine mücke und du schlägst nach ihr, baust dabei einen unfall, so kann die vollkasko die zahlung wegen grober fahrlässigkeit versagen. genauso wenn man einschläft und einen unfall baut (wobei sich in einzelnen urteilen da auch die einen oder anderen schonmal auch ohne versicherte grobe fahrlässigkeit was erstritten haben).

haftplfichtversicherung zahlt sowieso und kann bei gewissen vergehen regress nehmen, der ist allerdings begrenzt (z.b. fahrerflucht, alkohol)

#7 cbwbiker

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Posted 07 February 2007 - 14:39 Uhr

Also mir geht es nicht um die Vollkasko sondern um die Haftpflicht. Vollkasko kann ich mir gar nicht leisten (über 2500.- Fr. im Jahr :wut: ).

Was nützt mir also diese Grobfahrlässigkeit bei der haftpflicht?

Gruss

#8 tomtomR6

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Posted 07 February 2007 - 15:21 Uhr

oh, du kommst aus der schweiz... sorry, hab ich nicht aufgepaßt... da kann ichs dir nicht sagen...

für deutschland kann ich sagen es bringt dir genauso viel wie ein stück sch... auf einem schönen din A4 papier :-) also überhauptnix. Grobe fahrlässigkeit wird in D nur für kasko angeboten. in der werbung werden die tarife natürlich gesamt beworben und da ist ein teil halt der verzicht auf die grobe fahrlässigkeit, aber eben nicht für haftpflicht.

#9 cbwbiker

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Posted 08 February 2007 - 16:55 Uhr

War heute bei der Versicherung und habe mich erkundigt.

Die Grobfahrlässigkeit beinhalted, dass (ausser unter Einfluss von Drogen und Alkohol) die Versicherung von ihrem Recht bei grobfahrlässigen Handlung sich zurückzusiehen nicht Gebrauch machen darf. Was das heisst könnt ihr euch ja selber ausmalen. Der ganze Spass kostet mich 29.- Fr. (nicht mal 20 Euro) im Jahr.

Selbstverständlich wurde dies nun umgehend in meine Versicherungspolice miteinbezogen, :grins:

Gruss Patrik

#10 derKosta

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Posted 08 February 2007 - 17:11 Uhr

Also könnte man als Grobfahrlässig das Überfahren einer roten Ampel mit Absicht bezeichnen? Und der daraus resultierende Unfall?

#11 P@rtisan

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Posted 08 February 2007 - 17:16 Uhr

so einfach ist das alles nicht. wenn du die absicht hast etwas zu tun dann ist es vorsatz ...

#12 derKosta

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Posted 08 February 2007 - 17:21 Uhr

Hm dann hat sich er der Fahrer gerade eine Zigarette angezündet und somit das Signal nicht gesehen. Das wäre ja Fahrlässig.

#13 cbwbiker

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Posted 08 February 2007 - 17:22 Uhr

Bei Roter Ampel überfahren, oder Sicherheitslinie usw...zahlt die Versicherung trotzdem.

@Partisan: Wie ist der Unterschied zwischen Vorsatz und Grobfahrlässigkeit definiert?

Gruss

#14 MaxxR6

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Posted 08 February 2007 - 17:40 Uhr

Na Vorsatz ist wenn du dir sagst: "So ich fahre jetz gleich über die rote Ampel und in den Querverkehr! Und vorher erzähle ich es noch jmd. um das ganze auch abzurunden!"

Grob fahrlässig ist: "Du rast ohne Ziel mit 100 km/h durch die Stadt und verletzt jemanden, den du dabei nich gesehen hast!" da du natürlich niemand verletzen wolltest, war das nicht vorsätzlich, aber eben grob fahrlässig.

#15 cbwbiker

cbwbiker

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Posted 08 February 2007 - 17:43 Uhr

Tut mir leid..hab die Frage falsch formuliert. Wie soll man denn den Unterschied zwischen Vorsatz und Grobfahrlässigkeit ermitteln :zwinker:

#16 MaxxR6

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Posted 08 February 2007 - 18:00 Uhr

fliessend :zwinker: