vorführt, hat Schlimmes zu befürchten. Bislang konnte die Polizei die Bikes
der Verkehrssünder entschädigungslos konfiszieren. Jetzt ist das Gesetz
abgemildert worden. Seit Januar 2007 wird bei solchen Verstößen eine
?Administrative Verwahrung? für 60 Tage verhängt. Bei einer Wiederholung
innerhalb von 2 Jahren beträgt die Dauer 90 Tage. Neben der Geldstrafe von
mindestens € 68,- (bei sofortiger Zahlung) bis zu € 275,- sind die
Verwahrkosten zusätzlich vom Fahrer zu tragen.?
Also Hände an den Lenker und Vorderrad runter!
Was passiert eigentlich wenn man einhändig nen Wheelie fährt?





