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Motorrad Zweimal Verkauft?!


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29 replies to this topic

#1 Flyhunter

Flyhunter

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Posted 23 February 2007 - 17:08 Uhr

Hallo liebe Gaskranken!!!

Ich bin Flyhunter alias Markus(27) aus dem Münsterland und neu in der R6 Gemeinde, oder eigentlich angehender R6 Fahrer. DENN, Folgende etwas verrückte Sache ist mir passiert.

Also, um es kurz zu machen: Ich hatte mich entschlossen mir eine R6S zu kaufen, hab ein paar Händler besucht und bin in meinen Heimatort fündig geworden.Yamaha R6S, neu, schwarz, geil und recht günstig, 2006er Modell, 0 km.
Nicht lange überlegt, gekauft.
Ich wollte die Maschine aber nicht sofort haben, weil das Wetter noch nicht so toll ist und ich noch auf 2 Monatslöhne warte. Deshalb hab ich mit dem Händler vereinbart das ich jetzt die Hälfte anzahle und den Rest anfang April, wann ich die Maschine auch abholen möchte. Nun, wie das halt so ist freut man sich wie ein kleines Kind und kann es nicht mehr abwarten und fährt hin und wieder mal vorbei, gucken ob noch keine Schokoladenfinger dran sind und so. Außerdem wollte ich heut gern fragen ob ich nicht dieses Wochenende eine kleine Probefahrt machen könnte. Also bin ich in den Laden und mich trifft erstmal der Blitz, mein Mopped ist weg!!! :abschied: Gut dachte ich, die werden sie wohl ins Lager gestellt haben damit keine Kratzer dran kommen. Also hab ich den Monteur gefragt wo sie steht, der sagte er wüßte von nix aber die hätten vorgestern eine schwarze R6S verkauft. Da hab ich erstmal gelacht weil ich dachte der will mich vera.....
Also bin ich zum Verkäufer und der sagt mir grinsend ins Gesicht: Ja die haben wir verkauft, aber du willst deine ja sowieso erst im April, da bestellen wir dir eine Neue vom Werk. Da viel mir dann im ersten Moment nix mehr zu ein.
Ok, im Prinzip entsteht mir ja kein Nachteil, ich bekomm meine Neumaschine mit 0 km und wenn ich Glück hab noch ein paar Monate jünger weil die andere ja auch schon einige Zeit im Verkauf stand. Aber trotzdem, ganz normal ist das doch irgendwie nicht, oder???
Ich kann jetzt keine Probefahrt machen und bezahlt( wenn auch nur die Hälfte) hab ich schließlich für die Maschine und nicht für eine die noch in Timbuktu im Werk steht, außerdem hätte es ja sein können das ich eher Geld bekomm oder schlagartig der Sommer einsetzt oder sonstwas.
Was mich im Prinzip nervt ist die Art, ohne mich wenigstens zu fragen, ich finde man verkauft keine Maschine die schon zu 50% jemandem gehört.
Ok, ich bin ein normaler Mensch und muss nicht, nur weil es Spaß macht, Leute verklagen wo es nur geht.
Ich will da jetzt auch gar nicht ein riesen Zirkus drum machen, aber ich bin trotzdem von dem Händler ziemlich enttäuscht, wie seht ihr das? Ich denke als Wiedergutmachung könnte ich ihm wenigstens ein paar neue Handschuhe aus den Rippen leiern. Wie gesagt ich muss jetzt nicht gleich zum Anwalt rennen und so aber was würdet ihr machen wenn euer "Händler des Vertrauens" so etwas machen würde?

Danke für die Antworten

Euer, hoffentlich bald, R6 Pilot

Flyhunter

#2 Quarck

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Posted 23 February 2007 - 17:17 Uhr

hast du denn nen vertrag auf ein bestimmtes model unterschrieben, bzw. eine bestimmte maschine gekauft? wenn du nämlich nur "irgendeine" gekauft hast und nich ne bestimmte seriennummer oder fahrgestellnummer, dann kann dir das immer wieder passieren....
sei doch froh, dann bekommst eine ab werk, bzw. neuer, die nich im laden angetatscht wurde... und probefahrt kannst bestimmt auch auf nem baugleichen model machen

#3 Frankman

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Posted 23 February 2007 - 17:19 Uhr

Hallo und willkommen im Forum erstmal!

Steht denn in Deinem Kaufvertrag eine Fahrgestellnummer drin? Wenn nicht kann er Dir irgendeine R6S verkaufen...auch eine die noch im Werk steht.

MfG

Uuuups! Der Quarck war schneller!

#4 nordschleifler

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Posted 23 February 2007 - 17:20 Uhr

Ich finds legitim was dein Händler gemacht hat.
Stell dir mal vor du wärst der Händler, würdest du einem Kunden das Moped nicht verkaufen "nur" weil ein anderer Kunde EINE R6s angezahlt hat?
Für den Händler steckt ja auch ne Menge Geld dahinter.

#5 Flyhunter

Flyhunter

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Posted 23 February 2007 - 17:46 Uhr

hallo nochmal, klar, mir geht es nicht darum genau zu wissen wer jetzt, rein rechtlich, wo steht.
Wenn jetzt 5 Maschinen im Laden gestanden hätten wäre es auch wirklich völlig egal gewesen, aber es stand nur diese eine da und es ist halt ein komisches Gefühl wenn die Maschine neben der man saß als man den Kaufvertrag unterschrieben hat plötzlich weg ist.
Das er sie verkauft hat ist für mich auch noch zu ertragen, aber ich finde man kann wenigstens Bescheid sagen.

AUßERDEM, auf dem Beleg für die Anzahlung steht sehrwohl Fahrgestell-, sowie auch Fahrzeugbriefnummer.
Also "könnte" ich sogar verlangen genau DIE Maschine mit 0km auf dem Tacho zu bekommen. Aber wie gesagt bin ich nicht von dem Schlag und wie ihr richtig gesagt habt bekomm ich ziemlich sicher sogar eine etwas neuere. Trotzdem, bei anderen Maschinen die ich schon hatte war ein Händler immer eine Art Kumpel, gerade in dem kleinen Kaff wo ich wohne, es gibt halt Dinge die macht man einfach nicht. Unser anderer Moppedhändler der leider kein Vertragshändler ist hätte sowas niemals gemacht, da war jeder Kunde ein anderer und nicht nur Einnahmequelle. Also ich finde sowas nicht sehr Vetrauenswürdig, das wäre kein Händler wo ich gern mal Samstags hinfahre um etwas über Moppeds zu quatschen.

#6 Jirka1982

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Posted 23 February 2007 - 17:55 Uhr

Naja, dann haste ja jetzt rein Rechtlich gesehen ein kleines Druckmittel deinem Händler gegenüber. Gehst hin und fragst mal ganz leise an, ob da nicht was schief gelaufen ist und ob er sich da jetzt nicht was vorstellen könnte um das wieder gut zu machen! Da du ja jetzt eine seelischen Schaden davon getragen hast. Dein Dir geglaubtes Motorrad jetzt nicht zu haben. Auf jeden Fall wird er da sicher einlenken, ansonsten kannst ihm ja mal deinen Vertrag unter die Nase halten und die Fahrgestellnummer schonmal gelb anmakern!!!
Da springt sicher die eine oder andere Sache für dich raus!

Viele Grüße :dummheit:

#7 Gast-Gonzo_*

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Posted 23 February 2007 - 17:56 Uhr

also 1.
entsteht dir kein nachteil.
und 2. ist er geschäftsmann und kann nicht riskieren,einen kunden zu verlieren.du wolltest die eh erst im april und der andere sofort.
es wäre was anderes,wenn zum abgemachten abholtermin die maschiene weg wäre.

also...........freu dich auf dein baby. :applaus:

Edited by Gonzo, 23 February 2007 - 17:57 Uhr.


#8 Flyhunter

Flyhunter

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Posted 23 February 2007 - 17:59 Uhr

:applaus:

so hab ich mir das auch vorgestellt, gerade da ich in der letzten Saison einen meiner Handschuhe verloren hab :grins:
ich fahr einfach ohne Handschuhe hin wenn ich sie abholen will und sag ihm das ein paar neue Handschuhe ja auch Vetragsbestandteil waren, und wenn er sich nicht dran erinnern kann dann sag ich das hätten wir abgemacht als er mich "angerufen hat um mich zu fragen ob er sie verkaufen kann" *lol*

#9 Araxa

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Posted 23 February 2007 - 18:06 Uhr

und das mit der probefahrt...des is ja auch klar, sowas mach ich bevor ich en moeppi kauf...und net erst, wenn ichs zur haelfte hab....aber egal...!

finds eig auch recht legitim, was dein haendler da gemacht hat... bricht ja net die welt von zammen... und wenn du ihm die handschuhe ausen ribba labern kannst, is ja wieder alles im lot

#10 Haizer

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Posted 23 February 2007 - 18:07 Uhr

Ich kann den Händler verstehen. Denn durch den Schnellverkauf hat er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Vielleicht wäre ja der andere Käufer abgesprungen.
Dem Händler ist sicher ein Kloß im Halse stecken geblieben, asl Du das erschienen bist.
Mach das Beste draus, vielleicht springt in dieser Situation noch etwas für Dich ab.

#11 Flyhunter

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Posted 23 February 2007 - 18:17 Uhr

Probefahrt ging ja nicht weil es eine Neumaschine mit 0km ist, und nach der Probefahrt wäre es ja eine Vorführmaschine gewesen, er hatte auch leider nichts Vergleichbares da was ich hätte fahren können.

Er hatte sogar angerufen und gefragt ob er sie Austellen dürfte da es die letzte war die er noch hatte, ich meine da hätte er beim Verkauf ja wohl nochmal eben anrufen können. Ist ja auch wurscht, aber es ist eben erst 2 Stunden her und da steht man noch unter Schock. :boarey:

Hätte ja nur noch gefehlt das der andere Kunde "meine" Probe fährt und sie dann doch nicht nimmt,
:lol:

naja, wenn MEINE jetzt im Paket ankommt fahr ich vorsichtshalber hin und mach ein Bremsscheibenschloß dran :zwinker:

#12 Markus

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Posted 23 February 2007 - 18:23 Uhr

Eine R6 ist eine Maschine zu der man erst im Laufe der Zeit ein Verhältnis aufbaut.

Würde die Sache daher nicht so emotionell sehen.
Der Händler hat jetzt etwas gut bei Dir.

Würde Ihm etwas in der Größenordnung von 100 Euro als Wiedergutmachung des "Vertrauen" vorschlagen.

Vielleicht bekommt du ja jetzt ein 2007 Modell. In dem Fall hättest du sogar einen Vorteil bei späterem Wiederverkauf.

#13 Marta

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Posted 23 February 2007 - 18:47 Uhr

Also ich würde dir raten mit deinem Händler einen Deal zu machen, kann dich gut verstehen und hätte mich auch grausig aufgeregt! Sag' ihm doch er soll dir den 1000er Service gratis machen oder sowas, vielleicht klappt's..?

#14 Gast-Hobby-R6-Heizer_*

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Posted 23 February 2007 - 18:48 Uhr

Servus,

dann versuch ich dir mal rechtlich zu helfen :grins:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei deinem gesichtetem Motorrad um das Ausstellungsstück handelt.
Hast du eindeutig darauf aufmerksam gemacht, dieses Ausstellungsstück zu kaufen?? Wenn nicht, ist der Händler im Recht.
Ein im Schaufenster/Regal/Laden gezeigtes Modell stellt nur eine Anpreisung an den Käufer dar, kein Angebot. D.h. es handelt sich hierbei um ein Motorrad welches man mit gleichen Eigenschaften erstehen/kaufen kann. Ich gehe davon aus, du hast gesagt dieses Motorrad möchtest du haben. Dann sagt der Verkäufer...kein Thema bekommst du...er verkauft dir aber nicht das Modell im Laden, sondern ein baugleiches Modell, mit den selben Produkteigenschaften. Oder hast du hier dieses Ausstellungsstück im Vertrag genannt(Fahrgestellnummer, KFZ-Briefnummer, etc.)??

Folglich unterschreibst du einen Vorvertrag der dich zu Abnahme der beweglichen Sache verpflichtet. Mit der Unterschrift und Anzahlung hast du deine Willenserklärung, also die Annahme des Vertrages bestätigt. Es wurde vertraglich/mündlich zwischen dir und dem Verkäufer vereinbart, dass du die Maschine erst im März/April holst. Der Händler hat also jetzt Zeit bis zum Auslieferdatum dir die Ware zu besorgen. Schafft er es nicht, ist er im Lieferverzug und du musst ihm eine angemessen Nachfrist setzen um später vom Vertrag zurücktreten zu können oder Schadensersatz zu fordern oder du hälst an deinen Rechten als Käufer fest und bestehst auf Festhalten am Vertrag oder Ersatzanspruch.

Ist der Kaufvertrag bezogen auf die im Ausstellungsraum befindliche Maschine, kannst du auf Ersatzanspruch pochen und der Händler muss dir eine baugleiche MAschine zum gleichen Preis beschaffen, was er dir ja zugesichert hat. Am Abholtag muss also die MAschine dastehen, sie darf nicht Minderwertiger sein.

Zur Probefahrt kann er dir ein baugleiches Modell anbieten, da es sich bei dem dir gekauften Sache um ein Neumodell handelt.

Also sein froh, dann hast ein nagelneues Modell, wo keiner seine Schokofinger dran hatte =) zum gleichen Preis. Er darf dir nur nicht einen höheren Preis ansetzen.

Waren gewisse Modifikationen am Ausstellungsstück vorhanden(vorausgesetzt im Vertrag ist das Ausstellungsstück vermerkt) muss er dir diese ebenfalls an der Ersatzmodell liefern oder den Kaufpreis entsprechend mindern.

:applaus:

#15 r6_cobra

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Posted 23 February 2007 - 20:07 Uhr

Ich würde von dem Kauf zurück treten. So kann und darf man einfach nicht mit einem umspringen.
Sie können auch nichts von der Anzahlung einbehalten, weil "die" ja Vertragsbruch begangen haben und nicht du.

Hol sie dir woanders. Andere Mütter haben auch schöne Töchter ( oft sogar noch schönere )

Bei einem Händler muss schon ein gewisses Vertrauen sein.


P.S.

Ist mir auch mal so gegangen. Kam zum Probefahren Termin. (Kauf war eigentlich perfekt)
Da lacht der Verkäufer mich an und meint nur die sei verkauft. Hätte ich Pech gehabt.

Nee, nicht wir haben da Pech, sondern "die" weil Maschinen gibt es wie Sand am Meer.

Edited by r6_cobra, 23 February 2007 - 20:07 Uhr.


#16 MarcR606

MarcR606

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Posted 24 February 2007 - 14:22 Uhr

Habe bei der Geschichte gemischte Gefühle...

Zum einen kann ich den Händler verstehen, wer will schon gerne einen Kunden verlieren.

Aber: Es kann nicht sein das er eine Maschine verkauft die vertraglich schon einem anderen Kunden
versprochen ist. Es ist einfach keine Art ohne den eigentlichen Käufer zu fragen das Teil an jemand anderen
zu verkaufen. Sicher entstehen dem ursprünglichen Käufer so gesehen keine Nachteile, aber hier geht
es ums Prinzip!
Ich hätte mich jedenfalls wahnsinnig aufgeregt, da es nicht sein kann, dass man so mit einem Kunden umspringt!

Der Verkäufer hätte halt wirklich einfach anrufen müssen um das vorher abzuklären.

Ich an deiner Stelle würde ihm ordentlich auf die Füße treten und ihn fragen wie er gedenkt das
wieder gut zu machen.

#17 Stronzo

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Posted 24 February 2007 - 15:10 Uhr

Verstehe das ganze Palaver ehrlich gesagt ned :regen: :regen:

Da die 6er doch eh ned gefahren hast und die NEU ist, kann es dir doch Sch.... egal sein ob es die oder die ist :dummheit: :dummheit: Macht überhaubt KEINEN Unterschied, ausser das du ne schön neue, jungfäulich verpackte in ner Kiste bekommst und nicht eine auf der schon Dumbo oder sonstwer gesessen hat..
Da du eh die Mühle erst im April abholen willst verstehe ich den Terror ned.. OKay, wäre die Mühle im April ned da, dann kann sich natürlich hochfahren aber so tztztz :schnarsch:

#18 sTyLe

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Posted 24 February 2007 - 15:10 Uhr

so kann man nicht mit kunden umgehen! womöglich will er dann auch noch mehr geld von dir, weil du ja ne neue bekommst....

#19 Eastzide

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Posted 24 February 2007 - 15:30 Uhr

Verstehe die Aufregung gar nicht ! Solang das gekaufte Model im April bei dem mit 0 Kilometern aufn Hof steht ist es doch ok.
Stand denn nun die Fahrgestellnummer im Kaufvertrag oder nicht ?? Denke nicht das der Händler dann so fahrlässig wäre die "nochmal zu verkaufen". Wenn nur im Vertrag drin steht Modell XY 0 Km, Farbe schwarz, Abholtermin ab April 2007 kannst du ihm nichts vorwerfen.
Weiß ja nicht wie groß dein Händler ist, aber hat er so einen riesen Verkaufsraum wo er für X Kunden ihre Bikes längerfristig unterstellen kann die Verkauft sind, bis diese die abholen ??
Den Platz im Schaufenster kann dann ja auch ne "neue" schmücken. Was ich damit sagen will, der Händler will auch leben und das kann er nun ma nur in dem er Moppeds die Moppeds verkauft. Entweder noch nen Kunden gewinnen oder ihn zu einem Konkurenten gehen lassen. Und schon wie gesagt worden ist Probefahrt macht man vorher und nicht nach dem manschon unterschrieben hat.
Versuch wie gesagt die erste Inspektion noch rauszuhandeln, dann sollte diese Geschichte gegessen sein, wozu es meiner Minung gar keinen Grund gibt. Das sind doch kleine lapalien an den man sich nur hochzieht ! :schnarsch:

#20 Flyhunter

Flyhunter

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Posted 24 February 2007 - 15:39 Uhr

es ist ja kein Stichtag für die Übergabe vereinbart worden. Wir haben nur ausgemacht das ich sie etwa anfang April abhole wegen dem Wetter und der Kohle. Wir haben aber auch gesagt falls ich vorher flüssig bin, das ich sie dann auch eher holen könnte, ich sollte nur etwa 3 Tage vorher anrufen damit die Zeit für den Übergabecheck und die Zulassung haben. Angenommen ich bekäme jetzt das Geld und wollte sie nächste Woche abholen????Ok, steht nicht im Vertrag das sie sofort verfügbar sein muss aber trotzdem. Wenn der Händler nur 300m Luftlinie entfernt ist in einer Stadt wo fast jeder jeden kennt, geh ich normalerweise davon aus das man nicht alles doppelt und dreifach in Verträgen festhalten muss bzw. Tonmitschnitte machen muss um alles vor Gericht beweisen zu können :lol: .
Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen das die Kiste mit dem "Verkauft" Zettel da rumsteht bis ich sie abhole, ist beim Autohändler ja normalerweise auch so. Und wenn einer kommt der so eine haben möchte dann muss er sie halt für den Kunden bestellen, ich hab schließlich zuerst meinen Kaufvertrag unterschrieben UND auf der Anzahlung steht halt die Nummer dieser Kiste und keiner anderen. Ist ja jetzt auch egal, dumm gelaufen, der Händler soll etwas zum Ausgleich rausrücken, Inspektionen und alles andere werden halt woanders gemacht.Ende.
Sollte er mir im April allerdings was von Lieferschwierigkeiten erzählen und das ich auf die Maschine warten müsse oder etwas in der Richtung dann muss ich ihm leider weh tun. :wut:

Edit zu den letzten Posts: Ja, Fahrzeug und Fahrzeugbriefnummern sind im Vertrag vermerkt.
Ja, Platz ist genug vorhanden
Nein, Probefahrt war nicht möglich da es die einzige Neumaschine war und nicht Vergleichbares zum
Probefahren da war
Im Austellungsraum stehen etliche Kundenmoppeds die schon verkauft sind und teilweise auch angemeldet
Er fragte ob er sie Austellen darf, so das sich niemand mehr draufsetzen kann, und wenn er sowas fragt
dann rechne ich nicht damit das er sie sogar noch verkauft, oder???
Stimmt, an der Maschine selbst macht es so gut wie keinen Unterschied, aber daran wann sie für mich Verfügbar ist und das ich jetzt eine Rechnung für eine Maschine hab die mir gar nicht gehört.

Also, ist es weltbewegend Schlimm?Nein.
Ärgerlich und schlechter Umgang mit Kunden?Meiner Meinung nach ja.

Edited by Flyhunter, 24 February 2007 - 15:56 Uhr.