Im Mai 2006 zeigte eine Polizeistreife in Waldshut einen 30-jährigen Motorradfahrer an, weil das Kennzeichen an seinem Bike hochgebogen war. Das Waldshuter Landgericht stellte nun bei der Berufungsverhandlung im Februar 2007 das Verfahren gegen eine Geldbuße von 350€ ein. Viel strenger hatte zuvor das Amtsgericht Waldshut-Tiengen im gleichem Fall geurteilt. Die Richterin hatte dem Motorradfahrer im Oktober 2006 eine Geldstrafe con 1650€ wegen Kennzeichensmissbrauchs aufgebrummt, weil er der Polizei bereits zum zweitem Mal wegen des hochgebogenen Nummernschilds aufgefallen war. Das berichtete die Badische Zeitung..
Na das sind ja nette Preise





