Was Dürfen Sie?
#1
Posted 24 March 2005 - 12:25 Uhr
#2
Gast-redone_*
Posted 24 March 2005 - 12:38 Uhr
nur mit einwilligung des betroffenen
z.B. du wirst kontrol. und es stells sich heraus, dass du mehr 1,1 Promil. hast dann (§316 StGB) dann kann dein fahrzeug mit deiner erlaubnis zur dienststelle oder an einen möglichen parkplatz gefahren werden um abschleppkosten zu entkommen, wenn du es jedoch nicht willst das jemand damit fährt und du allein bist, also keiner der fahren kann und es auch rechtlich dürft (führerschein) dann wird es abgeschleppt zur verwahrstelle und du trägst die kosten!!!
aber generell darf der polizist nicht einfach mit deinem bike fahren!
#3
Posted 24 March 2005 - 12:42 Uhr
#4
Gast-redone_*
Posted 24 March 2005 - 16:17 Uhr
(siehe Art.25 PAG Sicherstellung Gefahrenabwehr, §§94,98 StPO Beschlagnahme Strafferfolgend)
#5
Posted 24 March 2005 - 16:20 Uhr
ja klar aber wenn sie zb offen ist und sie das irgendwie bemerkten dann können sie sie mitnehmen!dann müssen aber wirklich anhaltspunkte gegeben sein, einfach so beschlagnahmen geht auch nicht!
(siehe Art.25 PAG Sicherstellung Gefahrenabwehr, §§94,98 StPO Beschlagnahme Strafferfolgend)
#6
Posted 24 March 2005 - 16:28 Uhr
#7
Gast-redone_*
Posted 24 March 2005 - 21:01 Uhr
bei owis (§§46 OWIG, 6ZuVOWIG)
#8
Posted 24 March 2005 - 23:14 Uhr
Danke für die Infosgenerell dürfen sie das nicht da es versicherungsrechtlich nicht abgedeckt wäre falls es zu nem schaden käme!
nur mit einwilligung des betroffenen
#9
Gast-redone_*
Posted 25 March 2005 - 09:28 Uhr





