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Was Dürfen Sie?


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8 replies to this topic

#1 Yamitom

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Posted 24 March 2005 - 12:25 Uhr

Dürfen die Herren in Grün generell bei einer Verkehrskontrolle Probefahrten durchführen?

#2 Gast-redone_*

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Posted 24 March 2005 - 12:38 Uhr

generell dürfen sie das nicht da es versicherungsrechtlich nicht abgedeckt wäre falls es zu nem schaden käme!
nur mit einwilligung des betroffenen

z.B. du wirst kontrol. und es stells sich heraus, dass du mehr 1,1 Promil. hast dann (§316 StGB) dann kann dein fahrzeug mit deiner erlaubnis zur dienststelle oder an einen möglichen parkplatz gefahren werden um abschleppkosten zu entkommen, wenn du es jedoch nicht willst das jemand damit fährt und du allein bist, also keiner der fahren kann und es auch rechtlich dürft (führerschein) dann wird es abgeschleppt zur verwahrstelle und du trägst die kosten!!!

aber generell darf der polizist nicht einfach mit deinem bike fahren!

#3 huddl

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Posted 24 March 2005 - 12:42 Uhr

ja, sie dürfen nicht mit fahren aber wenn sie bei ner kontrolle fahren wollen würde ich sie lieber fahren lassen, da sie ansonsten wegen verdacht auf irgendwas deine kleine beschlagnahmen können und dann kommt sie zu einem sachverständigen der dann alles findet! :abgelehnt: :bullerei:

#4 Gast-redone_*

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Posted 24 March 2005 - 16:17 Uhr

dann müssen aber wirklich anhaltspunkte gegeben sein, einfach so beschlagnahmen geht auch nicht!
(siehe Art.25 PAG Sicherstellung Gefahrenabwehr, §§94,98 StPO Beschlagnahme Strafferfolgend)

#5 huddl

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Posted 24 March 2005 - 16:20 Uhr

dann müssen aber wirklich anhaltspunkte gegeben sein, einfach so beschlagnahmen geht auch nicht!
(siehe Art.25 PAG Sicherstellung Gefahrenabwehr, §§94,98 StPO Beschlagnahme Strafferfolgend)

ja klar aber wenn sie zb offen ist und sie das irgendwie bemerkten dann können sie sie mitnehmen! :abschied:

#6 P@rtisan

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Posted 24 March 2005 - 16:28 Uhr

natürlich können die das ...dann steht ja auch ne straftat im raum! bei owis gilt es auch!

#7 Gast-redone_*

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Posted 24 March 2005 - 21:01 Uhr

ich sagte ja wenn was begangen wurde,oder habe ich mich wieder einmal falsch ausgedrückt??? :schüchtern:
bei owis (§§46 OWIG, 6ZuVOWIG)

#8 Yamitom

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Posted 24 March 2005 - 23:14 Uhr

generell dürfen sie das nicht da es versicherungsrechtlich nicht abgedeckt wäre falls es zu nem schaden käme!
nur mit einwilligung des betroffenen

Danke für die Infos

#9 Gast-redone_*

Gast-redone_*
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Posted 25 March 2005 - 09:28 Uhr

kein problem!!! für das ist ein forum doch da :applaus: :creazy: :kuschel: