Hi
Nachdem ich meine Sexy nach meinem Unfall letztes Jahr fast wieder fertig hab, fehlt nur noch der Lack.
Kann mir von euch wer sagen, ob ich des eintragen lassen muss, wenn ich mein Motorrad umlackiere?
So ne Tusse, die ich vorher beim Landratsamt angerufe hab, hat gemeint vonwegen Vollgutachten und so aber ich hatte das Gefühl, dass die keine Ahnung hatte...
Gruß
Tüv Nach Umlackieren?
Started by Dragon, 12.03.2007 - 14:46 Uhr
4 replies to this topic
#1
Posted 12 March 2007 - 14:46 Uhr
#2
Posted 12 March 2007 - 14:53 Uhr
Kann mir von euch wer sagen, ob ich des eintragen lassen muss, wenn ich mein Motorrad umlackiere?
Nein, keine Eintragung nötig!
...hat gemeint vonwegen Vollgutachten...
Völliger Blödsinn, zumindestens wegen des Lacks. Bist du über 18 Monate Abmeldezeit gekommen, dann brauchst du eine Vollabnahme nach §21. Ist seit dem 01.03.2007 aber so auch nicht mehr gegeben.
Grüße...
#3
Posted 12 March 2007 - 15:04 Uhr
Kommt drauf an wie und was du lackierst. ich denke für lackierte Spiegelflächen und lackierte Laufflächen auf dem Reifen brauch man ne Abnahme.
Nicht ernst nehmen
Nicht ernst nehmen
#4
Posted 12 March 2007 - 15:57 Uhr
Nene, will sie komplett schwarz metallic lackieren lassen
So wollte ich sie von Anfang an schon haben...
Die Maschiene war die abgemeldet, ich hatte den Unfall im August und ein Saisonkennzeichen. Der Druck bis zum Frühling fertig zu werden musste doch da sein
Die Maschiene war die abgemeldet, ich hatte den Unfall im August und ein Saisonkennzeichen. Der Druck bis zum Frühling fertig zu werden musste doch da sein
#5
Posted 12 March 2007 - 16:45 Uhr
manche leute können fragen stellen
wenn schwarz, dann vernünftig!! der yamahalack ist sehr empfindlich!!!
cu ck
wenn schwarz, dann vernünftig!! der yamahalack ist sehr empfindlich!!!
cu ck





