Frage steht ja schon oben im Betreff?
Darf man überhaupt ohne Soziusfußrasten fahren? Weil im Schein steht ja 2 Sitzer.
Muss ich das dann Rechtlich gesehen umtragen lassen wenn ich so unterwegs bin.
Oder stört das eh keine Polizisten?
Waren beim meiner schon beim Kauf ab, brauch sie auch nicht, weil ich eh nur alleine unterwegs bin.
Gruß
Darf Man Soziusfußrasten Abbauen?
Started by Memphis, 22.03.2007 - 14:24 Uhr
5 replies to this topic
#1
Posted 22 March 2007 - 14:24 Uhr
#2
Posted 22 March 2007 - 14:28 Uhr
#3
Posted 22 March 2007 - 23:02 Uhr
Hatte da bei der HU keine Probleme damit...
Des interresiert die m.M. nach überhaupt ned ob die Rasten hinten dran sind oder ned...
Des interresiert die m.M. nach überhaupt ned ob die Rasten hinten dran sind oder ned...
#4
Posted 23 March 2007 - 11:51 Uhr
ich hatte da bisher auch noch nie beanstandungen... ich denk auch, dass die das nich so wirklich interessiert, solange keine gravierenden umbauten erfolgt sind...
#5
Posted 23 March 2007 - 12:11 Uhr
wenn das nen problem wär, dann dürfteste ja deine Rücksitzbank im AUto auch nicht umklappen. da machste ja auch aus nem 5Sitzer nen 2Sitzer....
#6
Posted 23 March 2007 - 12:26 Uhr
dauerhaftes entfernen der rückbank muss man eintragen!
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