Urteil: Lg Frankfurt Am Main Contra Motorradfahrer
#1
Posted 03 April 2007 - 09:03 Uhr
Da waren die Richter wohl ziemliche Biker-Feinde....
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Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall
Leitsatz: Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-20 O 8806/06).
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
Quelle: dpa-Meldung vom 30.03.2007
Ich hoffe nur, dieses Urteil wird keine Rechtskraft erlangen!
In diesem Weblog: http://www.motorradr...gen-sich-selbst gibt es auch jede Menge deftige Kommentare... Hier ein paar ausgewählte:
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Ein einziges Brechmittel, dieses Urteil. So kurz nach dem “Koran-Urteil” hab ich langsam das Gefühl, die Richter entdecken die Möglichkeit, durch total absurde Entscheidungen in die Presse und somit mal aus ihren muffigen Kämmerchen raus zu kommen
Hoffentlich ist der Kläger rechtsschutzversichert oder kann die Berufung anderweitig finanzieren. Ansonsten müssten wir Motorradfahrer einen Spendentopf organisieren, aus dem die Berufungskosten finanziert werden können. Dieser Mist DARF einfach nicht rechtskräftig werden, sonst bekommen wir dieses Urteil in Zukunft ständig um die Ohren gehauen.
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Als Motorrad- und Autofahrer finde ich einige Begründungen der Richter mehr als Zweifelhaft. Was soll ich mir bitte unter „plötzlich auftretenden Spaziergängern und Radfahrern“ vorstellen? Sind das Verkehrsteilnehmer mit Sonderrechten, denen nicht zuzumuten ist, sich an bestehende Regelungen im Straßenverkehr zu halten wie z. B. den Vorfahrtsregelungen?
Mit Ausnahme von Bundesautobahnen können doch wohl überall auch Fahrräder und Fußgänger unterwegs sein. Wo bitte liegt jetzt der vom Landgericht gesehene Unterschied zwischen einer Stadt und einem Ausflugs- und Wandergebiet?
Zu der „Betriebsgefahr“ eines Motorrades möchte ich hier auch noch einiges aussagen:
In den letzten 20 Jahren sinken die von Motorradfahrern/innen verursachten Unfälle kontinuierlich, wogegen die Zulassungszahlen motorisierter Zweiräder ständig steigen. Alleine das ist für mich ein klarer Beweis dafür, dass die heutigen Motorradfahrer/innen sehr umsichtig und aufmerksam fahren.
Motorräder sind sehr schmal (im direkten Vergleich zu einem PKW) und können aufgrund dieser Tatsache auch in vielen Fällen ausweichen und Unfälle verhindern, in denen man in einem PKW keine Chance mehr gehabt hätte.
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Habe vor genau einer Woche mit einem Kleinwagen, der erfreulicherweise eine sehr weiche “Schnauze” hat, einen Hund angefahren, der direkt aus einer Hauseinfahrt auf die Straße lief.
Natürlich werden die Kosten , Spoiler ist kaputt, vom Besitzer des Hundes übernommen. Wenn mir das gleiche mit dem Motorrad passiert und ich dabei gestürzt wäre, hätte ich also den Schaden selbst tragen müssen?
Das kann doch wohl nicht sein!
Was ist denn mit den vielen Menschen, die ein motorisiertes Zweirad nicht nur zum Spaß, sondern z.B. einen Roller fahren, weil sie sich kein Auto leisten können. Oder ist das wieder etwas anderes vor der deutschen Gerichtsbarkeit?
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Eigentlich müsste dann ja das Geboren werden als Betriebsrisiko gelten- langfristig sind alle Menschen, die geboren worden sind, früher oder später umgekommen…
Natürlich ist Motorradfahren tendenziell gefährlicher als Autofahren; aber wo ist (für mich als juristischen Laien) der Zusammenhang? Genauso kann ich ja auch nicht jemandem in einem Unfall den Mercedes zerlegen und dann sagen, wer mit einem so teuren Auto fährt, nimmt hohe Reparaturkosten in Kauf und ersetze nur den Gegenwert eines Skoda…
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Dieser Rechtsprechung folgend müsste Fussgängern und Radfahrern bei Nacht und Regen bei Unfällen mit PKW grundsätzlich der Haftungsanspruch gegenüber dem Auftofahrer abgesprochen werden.
#2
Gast-Fr6eak_*
Posted 03 April 2007 - 09:42 Uhr
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet.
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden
Edited by Fr6eak, 03 April 2007 - 09:45 Uhr.
#3
Posted 03 April 2007 - 10:12 Uhr
#4
Posted 03 April 2007 - 11:27 Uhr
verstehe, wenn ich sowas lese die welt nicht mehr...
#5
Posted 03 April 2007 - 18:03 Uhr
#6
Posted 03 April 2007 - 19:50 Uhr
#7
Gast-Gonzo_*
Posted 03 April 2007 - 20:47 Uhr
die haben doch ne klatsche.
wenn ein biker auf die fresse fliegt,heißt es ja auch direkt immer "der war bestimmt zu schnell".
wundert mich,das die versicherungen uns ,suicid gefährdeten irren, überhaupt noch versichern





