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Darf Die Polizei In Zivil Rasen?


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34 replies to this topic

#1 Xen@R6

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Posted 04 April 2007 - 09:35 Uhr

Hallo, also vor ein paar tagen wurde ein kollege von mir mit seinem S4 von einem zivilen polizeiauto angehalten. Erst wusste er garnicht was die wollten, da er zu dem zeitpunkt nichts unrechtes getan hatte. Als er dann mehrmals nachfragte, sagte einer von denen das er am morgen X also kurz zuvor auf der autobahn A... mit weit über 250 sachen in einer 100 Km/h zone gefahren sei, und er mit seinem 3ER BMW ab 220 nicht mehr mitgekommen ist und ihn später auch nicht mehr ausfindich machen konnte. Mein kollege kann ich auch an sowas erinnern, das er an dem tag sehr früh zur arbeit gefahren ist, und schon in der stadt ein BMW immer wieder gas gegeben hat und ein "rennen" wollte. Und auf der autobahn soll er dann eben gas gegeben haben. Das der polizist ihm nix kann ist mir schon kla, ist ja auch nix bewiesen und ja auch lächerlich 3 tage später zu kommen. Meine frage ist einfach ob ein polizist in seiner freizeit mit seinem auto so rasen darf ohne blaulicht und dann einfach sagen er habe jemanden verfolgt?! Wenn dem so ist, halte ich es für eine frechheit, jedoch kann ich mir das nicht vorstellen.

Edited by Xen@R6, 04 April 2007 - 09:36 Uhr.


#2 acecat

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Posted 04 April 2007 - 10:12 Uhr

So einfach ist das nicht.Auch die Polizei muss sich an die Regeln halten.Und meines Wissens nach ist es Pumpe wenn die erst nach drei Tagen damit ankommen.

#3 P@rtisan

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Posted 04 April 2007 - 10:19 Uhr

keine frechheit sondern ganz einfache kiste ...

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

+

§ 7 Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen

...

(2) Die Polizeibehörden können durch ihre Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auch außerhalb ihres Polizeibezirks tätig werden
1. zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

(3) Jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte darf Amtshandlungen im ganzen Land Nordrhein-Westfalen vornehmen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener erforderlich ist.

--> da ich den beamten nicht kenne, würde ich für ihn keine hand ins feuer legen. aber im grundsatz würde er bestimmt nicht eine bürger zum "rennen" auffordern und ihn dann anzeigen ... ist immer die sache wie sowas aufgefasst bzw. erzählt wird. wäre dein kumpel vorschriftmäßig gefahren dann wär ja auch nichts passiert, gell!

So einfach ist das nicht.Auch die Polizei muss sich an die Regeln halten.Und meines Wissens nach ist es Pumpe wenn die erst nach drei Tagen damit ankommen.

pumpe? was hat das für eine bewandnis wenn er 3 tage später ankommt? wenns nen verstoß gab dann kann er auch nen monat später ankommen.

ich kann auch nen verstoß feststellen und ne woche später auf der wache ne anzeige schreiben!

#4 nouseforaname

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Posted 04 April 2007 - 10:20 Uhr

ich glaub seine frage war, ob der polizist in seiner dienstfreien zeit sowas dürfe.. wenn ich ihn richtig verstanden hab.. wenn sie in zivil unterwegs sind (also dienstlich bzw getarnt^^) dürfen sie das klar..

aber sie dürfen dich nicht zu einem rennen provozieren usw..

Edited by nouseforaname, 04 April 2007 - 10:21 Uhr.


#5 acecat

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Posted 04 April 2007 - 10:31 Uhr

Das seh ich ein.
Aber als Privatleute müssen sich Polizisten doch auch an die Regeln halten oder können die sich auf das von dir genannte berufen?Das wäre ja fast ein Freibrief.

#6 P@rtisan

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Posted 04 April 2007 - 10:39 Uhr

Jungs lesen .... dann wird auch einiges klarer. Hab nich umsonst das POG zitiert!

#7 acecat

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Posted 04 April 2007 - 10:48 Uhr

Ok is klar.
Aber nervt dich das nicht wenn du einen hinter dir hast der offensichtlich auf ein Rennen aus ist?Und wenn du die Möglichkeit hast zeigst du ihm doch auch wo der Frosch die Locken hat. :zwinker:

#8 MaR6v

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Posted 04 April 2007 - 10:55 Uhr

Und es keiner mir keiner erzählen das Polizisten nur dienstlich zu schnell fahren und sich sonst an die Vorschriften halten (sprich um einen Raser zu erwischen). Das ist ja mehr als lächerlich.

#9 Gast-Fr6eak_*

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Posted 04 April 2007 - 11:04 Uhr

also genau genommen könnte dann jeder Polizist in Zivil rumeiern wie er grade lust und laune hatt und falls es ärger gibt behaupten er hätte nen Raser oder keineahnungwas gejagt... ?!? :verwirrt:

#10 Xen@R6

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Posted 04 April 2007 - 11:52 Uhr

@nouseforaname
ich meinte damit nicht getant, sondern der polizist war in seiner freizeit unterwegs.

ich meine ja nur, das es doch net sein kann das ein polizist ohne blaulicht rasen darf in seiner freizeit, denn meiner meinung nach gefährdet er damit dieanderen verkehrsteilnehmer genauso wie jeder andere raser, egal ob er in dem moment wen verfolgt oder nicht. Das ist ja cuh irgendwie unlogisch den demnach kann ja jeder polizist einfach rasen und dann sagen er hat jemanden verfolgt oder ähnliches. Meiner meinung nach hat der kerl genauso eine straftat begangen wie mein kollege, denn sie sind beide zu schnell gefahren. Desweiter glaube ich das er nur "angepisst" war das er mit seinem bmw nicht hinterhergekommen ist. Es wird auch keine rechtlichen folgen haben, da ja niemand beweisen kann wer gefahren ist und wie schnell genau usw... Soweit ich weiss darf ja schließlich die geschwindigkeit nicht geschätzt werden, und es muss bewiesen sein wer der fahrer war, und da das auto auch mal seine mutter, freundin , oder kollegen fahren... kann es jeder sin...

#11 ostfriese

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Posted 04 April 2007 - 12:55 Uhr

Also meiner Meinung nach dürfen die privat nicht rumheizen wie sie wollen.

Ich bin selber im Kat.-schutz und wir haben auch nur Sonderrechte wenn Blaulicht bzw. Horn angeschaltet ist.

Wenn ich das nun privat auch mit meiner Sexy dürfte.... :yeah:

Edited by ostfriese, 04 April 2007 - 12:55 Uhr.


#12 Quarck

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Posted 04 April 2007 - 14:23 Uhr

woher wollt ihr wissen, dass der polizist in seiner freizeit unterwegs war? oder war der dienstplan einsehbar..

und das mit den sonderrechten gilt nunmal.. und verfolgungen werden abgebrochen, wenn sie sich und andere gefährden, wo is dann da das problem, dass sie das auto erst ein paar tage später ausfindig gemacht haben, zusammen mit dem fz-halter...
also von daher würde sich die frage für mich garnicht stellen.

und wer sich zu nem rennen verleiten lässt, der brauch sich dann auch nich beschweren, wenn se ihn kaschen. ob in zivil oder nicht. :hmmm:

#13 Xen@R6

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Posted 04 April 2007 - 20:11 Uhr

ich sehe das ehrlichgesagt etwas anders, ich halte es nicht für in ordnung ohne blaulicht zu rasen, und der polizist hat selbst gesagt das er nicht im dienst war. Ich halte es auch nicht für gerechtfertigt jemanden ein paar tage später anzuhalten und mit irgendeiner geschichte zu kommen ohne irgendeinen beweis. Meiner meinung nach nutzt dieser polizist seine position schamlos aus, nicht mehr und nicht weniger... der hatte einfach bock zu rasen, hat gemerkt das sein BMW etwas schlapp auf der brust ist und dachte sich dann das er den kerl ans bein pisst. und das halte ich für eine frechheit. Und der poliziost hat vorher innerorts immer wieder stark beschleunigt und nicht andersrum. Ich halte es auch schlichtweg für lächerlich nach einigen tagen anzukommen und jemanden zu beschuldigen, denn er kann doch eh nix beweisen, also kann er das vergessen. Und wenn das rasen eines Beamten ohne Blaulicht ölegal ist, muss ich ganz ehrlich sagen, das da ein fehler im rechtssystem meiner meinung nach vorliegt, denn er gefährdet andere nicht weniger wie der raser, da sie nicht gewahrnt sind.

#14 P@rtisan

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Posted 04 April 2007 - 21:50 Uhr

wieso hängst du alles an diesem dämlichen blaulicht auf? die benutzung der sonderrechte ist an das blaulicht nicht gebunden!

was heißt er kanns nicht beweisen!? seine aussage ist der beweis ... was der richter damit macht is zwar ne andere sache aber so ist das erstmal.

wenn mich irgendso ein vollasi auf ein rennen herausfordert ... dann gehe ich dem nicht nach ..sondern halte ihn an ..nehme seine personlien und schreibe gegen ihn .. ganz einfach. damit hat sich deine frage erledigt acecat ...

#15 Yamitom

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Posted 04 April 2007 - 21:56 Uhr

woran erkennt man ob einem ein zivil :bullerei: anhalten will der feierabend hat und nicht irgend nen Prügelknabe?

Ne Kelle wird der ja zum Feierabend nicht dabei haben oder?

#16 Haizer

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Posted 05 April 2007 - 04:37 Uhr

Es gibt Polizisten, die fahren sogar in der Minna ohne angelegten Gurt.
In der Freizeit gibt es genug Polizisten, die hart am Gas ziehen, die saufen und in Spieleotheken Ihre paar Kröten verzocken. Naja sind halt auch nur Menschen.
Und es gibt genug Polizisten, die Ihre Rasertouren dann als Sonderfahrt auslegen. Genauso gibt es Rettungssanitäter, die mal schnell ohne Grund das Martinshorn anmachen, um schneller durch den Feierabendverkehr zu kommen.
Sind alles nur Menschen. :grins: :grins:

#17 dan2511

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Posted 05 April 2007 - 06:13 Uhr

... *schäum*...

#18 Tooom

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Posted 05 April 2007 - 06:24 Uhr

Wenn man den Menschen die möglichkeit gibt nutzen diese auch alle aus...

#19 dan2511

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Posted 05 April 2007 - 06:37 Uhr

@Partisan....

das mit den 3 Tagen .... Ich nehme mir Sonderrechte herraus um eine unmittelbare (...gegenwärtige.... ) Gefahr abzuwenden , gleichzeitig aber habe ich es nicht nötig unmittelbar weiter zu ermitteln. Strafvereitelung im Amt ?

Weiter im Text ; keine Versicherung zahlt wenn der Kollege "Feierabendschnittlauch" mit dem Kfz verunglückt und nicht nachweisen kann das er dienstlich unterwegs ist bzw. war.

Wer sich nicht DEUTLICH als Vertreter der Exekutive zu erkennen gibt , muss mit Dingen rechnen die ihm schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückbringen.

Ich habe hier schonmal ausgeführt das ein Messergebnis eines ProVida keine Beweiskraft hatte weil der Fahrzeugführer genötigt hat ( 10m Abstand bei 210 km/h ).

Rat an Jedem den es passiert.... Advocard und ab durch die Instanzen bis der Django vom Richter folgenden Satz vernimmt ".....ohne Anspruch auf Geld - und Sachbezüge"

@haizer.... wer sich seiner Verantwortung nicht als würdig erweist Sonderrechte wahrnehmen zu dürfen , auch der solle von einem Verwaltungsgericht den Satz hören ..... "ohne Anspruch auf... usw...."

#20 Xen@R6

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Posted 05 April 2007 - 08:43 Uhr

Naja, ich nehme das mal so hin was hier gesagt wurde. Ich halte es zwar für einen absoluten gesetzesfehler, aber das steht ja nicht zur debatte. Durchkommen wird oder würde der kerl eh net mit seiner aussage, da ja aussage gegen aussage steht, und soweit oich weiss muss man in Deutschland immernopch die schuld beweisen. Ausser natürlich es ist so das ein beamter auch in diesem fall SONDERRECHTE hat, sprich seine aussage ist mehr wert wie die eines anderen, da er ja schließlich polizist ist... *lol*. Ich gebe das alles so mal weiter an meinen kollegen und dann mal schaun, jedoch bin ich fest überzeugt das bei der sache nichts rauskommt, denn was kann er denn bitte beweisen??? genau, nichts. Selbst wenn er zu schnell war muss der Polizist eine genaue geschwindigkeit angeben, da er das nicht kann , kann er es eh vergessen... #

Danke für die Antworten. :zwinker: