Edited by Xen@R6, 04 April 2007 - 09:36 Uhr.
Darf Die Polizei In Zivil Rasen?
#1
Posted 04 April 2007 - 09:35 Uhr
#2
Posted 04 April 2007 - 10:12 Uhr
#3
Posted 04 April 2007 - 10:19 Uhr
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
+
§ 7 Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen
...
(2) Die Polizeibehörden können durch ihre Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auch außerhalb ihres Polizeibezirks tätig werden
1. zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
(3) Jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte darf Amtshandlungen im ganzen Land Nordrhein-Westfalen vornehmen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener erforderlich ist.
--> da ich den beamten nicht kenne, würde ich für ihn keine hand ins feuer legen. aber im grundsatz würde er bestimmt nicht eine bürger zum "rennen" auffordern und ihn dann anzeigen ... ist immer die sache wie sowas aufgefasst bzw. erzählt wird. wäre dein kumpel vorschriftmäßig gefahren dann wär ja auch nichts passiert, gell!
pumpe? was hat das für eine bewandnis wenn er 3 tage später ankommt? wenns nen verstoß gab dann kann er auch nen monat später ankommen.So einfach ist das nicht.Auch die Polizei muss sich an die Regeln halten.Und meines Wissens nach ist es Pumpe wenn die erst nach drei Tagen damit ankommen.
ich kann auch nen verstoß feststellen und ne woche später auf der wache ne anzeige schreiben!
#4
Posted 04 April 2007 - 10:20 Uhr
aber sie dürfen dich nicht zu einem rennen provozieren usw..
Edited by nouseforaname, 04 April 2007 - 10:21 Uhr.
#5
Posted 04 April 2007 - 10:31 Uhr
Aber als Privatleute müssen sich Polizisten doch auch an die Regeln halten oder können die sich auf das von dir genannte berufen?Das wäre ja fast ein Freibrief.
#6
Posted 04 April 2007 - 10:39 Uhr
#7
Posted 04 April 2007 - 10:48 Uhr
Aber nervt dich das nicht wenn du einen hinter dir hast der offensichtlich auf ein Rennen aus ist?Und wenn du die Möglichkeit hast zeigst du ihm doch auch wo der Frosch die Locken hat.
#8
Posted 04 April 2007 - 10:55 Uhr
#9
Gast-Fr6eak_*
Posted 04 April 2007 - 11:04 Uhr
#10
Posted 04 April 2007 - 11:52 Uhr
ich meinte damit nicht getant, sondern der polizist war in seiner freizeit unterwegs.
ich meine ja nur, das es doch net sein kann das ein polizist ohne blaulicht rasen darf in seiner freizeit, denn meiner meinung nach gefährdet er damit dieanderen verkehrsteilnehmer genauso wie jeder andere raser, egal ob er in dem moment wen verfolgt oder nicht. Das ist ja cuh irgendwie unlogisch den demnach kann ja jeder polizist einfach rasen und dann sagen er hat jemanden verfolgt oder ähnliches. Meiner meinung nach hat der kerl genauso eine straftat begangen wie mein kollege, denn sie sind beide zu schnell gefahren. Desweiter glaube ich das er nur "angepisst" war das er mit seinem bmw nicht hinterhergekommen ist. Es wird auch keine rechtlichen folgen haben, da ja niemand beweisen kann wer gefahren ist und wie schnell genau usw... Soweit ich weiss darf ja schließlich die geschwindigkeit nicht geschätzt werden, und es muss bewiesen sein wer der fahrer war, und da das auto auch mal seine mutter, freundin , oder kollegen fahren... kann es jeder sin...
#11
Posted 04 April 2007 - 12:55 Uhr
Ich bin selber im Kat.-schutz und wir haben auch nur Sonderrechte wenn Blaulicht bzw. Horn angeschaltet ist.
Wenn ich das nun privat auch mit meiner Sexy dürfte....
Edited by ostfriese, 04 April 2007 - 12:55 Uhr.
#12
Posted 04 April 2007 - 14:23 Uhr
und das mit den sonderrechten gilt nunmal.. und verfolgungen werden abgebrochen, wenn sie sich und andere gefährden, wo is dann da das problem, dass sie das auto erst ein paar tage später ausfindig gemacht haben, zusammen mit dem fz-halter...
also von daher würde sich die frage für mich garnicht stellen.
und wer sich zu nem rennen verleiten lässt, der brauch sich dann auch nich beschweren, wenn se ihn kaschen. ob in zivil oder nicht.
#13
Posted 04 April 2007 - 20:11 Uhr
#14
Posted 04 April 2007 - 21:50 Uhr
was heißt er kanns nicht beweisen!? seine aussage ist der beweis ... was der richter damit macht is zwar ne andere sache aber so ist das erstmal.
wenn mich irgendso ein vollasi auf ein rennen herausfordert ... dann gehe ich dem nicht nach ..sondern halte ihn an ..nehme seine personlien und schreibe gegen ihn .. ganz einfach. damit hat sich deine frage erledigt acecat ...
#15
Posted 04 April 2007 - 21:56 Uhr
Ne Kelle wird der ja zum Feierabend nicht dabei haben oder?
#16
Posted 05 April 2007 - 04:37 Uhr
In der Freizeit gibt es genug Polizisten, die hart am Gas ziehen, die saufen und in Spieleotheken Ihre paar Kröten verzocken. Naja sind halt auch nur Menschen.
Und es gibt genug Polizisten, die Ihre Rasertouren dann als Sonderfahrt auslegen. Genauso gibt es Rettungssanitäter, die mal schnell ohne Grund das Martinshorn anmachen, um schneller durch den Feierabendverkehr zu kommen.
Sind alles nur Menschen.
#17
Posted 05 April 2007 - 06:13 Uhr
#18
Posted 05 April 2007 - 06:24 Uhr
#19
Posted 05 April 2007 - 06:37 Uhr
das mit den 3 Tagen .... Ich nehme mir Sonderrechte herraus um eine unmittelbare (...gegenwärtige.... ) Gefahr abzuwenden , gleichzeitig aber habe ich es nicht nötig unmittelbar weiter zu ermitteln. Strafvereitelung im Amt ?
Weiter im Text ; keine Versicherung zahlt wenn der Kollege "Feierabendschnittlauch" mit dem Kfz verunglückt und nicht nachweisen kann das er dienstlich unterwegs ist bzw. war.
Wer sich nicht DEUTLICH als Vertreter der Exekutive zu erkennen gibt , muss mit Dingen rechnen die ihm schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückbringen.
Ich habe hier schonmal ausgeführt das ein Messergebnis eines ProVida keine Beweiskraft hatte weil der Fahrzeugführer genötigt hat ( 10m Abstand bei 210 km/h ).
Rat an Jedem den es passiert.... Advocard und ab durch die Instanzen bis der Django vom Richter folgenden Satz vernimmt ".....ohne Anspruch auf Geld - und Sachbezüge"
@haizer.... wer sich seiner Verantwortung nicht als würdig erweist Sonderrechte wahrnehmen zu dürfen , auch der solle von einem Verwaltungsgericht den Satz hören ..... "ohne Anspruch auf... usw...."
#20
Posted 05 April 2007 - 08:43 Uhr
Danke für die Antworten.





