@Partisan
also das die Benutzung der Sonderrechte nich vom Blaulicht oder Martinshorn abhängig sein soll, glaube ich nicht.
Ich habe jedenfalls im Katastrophenschutz beigebracht bekommen, das wir ohne o.g. keine Sonderrechte haben.
Ich habe auch schon erlebt das ein Polizeiwagen ohne Blaulicht+Horn wie ein bekloppter im Feierabendverkehr an andere Autos vorbeigejagt ist.
Da die anderen Autos nur im"Schrittempo"unterwegs waren, hätte auch schnell ein Fußgänger dazwischen rauskommen können und dann vor dem Polizeiwagen landen können...
Also ich bin der Meinung ohne Blaulicht+Horn keine Sonderrechte. Und wenn man ein bisschen googled, sieht man auch Urteile die dafür sprechen.
Und mal davon abgesehen ob Vorschrift oder nicht, es macht auf jedenfall sinn...
dann bitte ich dich dir die §§ 35 und 38 StVO zu gemüte zu führen. diese besagen eindeutig dass u.a. die polizei sonderrechte in anspruch nehmen darf. darüber hinaus wird gesagt, dass eine gefährdung des verkehrs ausgeschlossen sein muss und dass andere bei horn und blaulicht freie bahn schaffen müssen.
du liegst mit deiner aussage nicht richtig, es gibt genug situationen wo die polizei sonderrechte in anspruch nimmt und dafür kein horn und licht in anspruch nimmt ... zB parken auf geh und radweg, wenden bei wendeverbot, fahren entgegengesetzt der einbahnstraße, gurtpflicht etc. da fallen mir zig sagen ein ...
dass viele cops nicht alles 100% sehen weiß ich ... das braucht ihr hier aber nicht aufführen um damit grundlegende dinge versuchen zu begründen!

nochwas auf die schnelle: 90% des bürgers regt sich darüber auf, dass zB ein streifenwagen rechts überholt, ohne blaulicht und horn und mit stark überhöhter geschwindikeit an allen vorbei zieht ... oder dass die beamten nicht angegurtet sind. es bedenkt aber keiner, dass grade die kollegen viell. zu einer polizeilich relevanten lage fahren oder grade nach einem täter fahnden ... aber hauptsache immer das maul über andere zerreissen. die meisten sollten sich erstmal an die eigene nase packen (is nichts gegen dich persönlich)