Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).
Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.
Aus der Sicht eines Verkehrspolizisten würde ich ihnen Vorsatz beim Entfernen des db-Killers unterstellen. Der Db-Killer entfernt sich ja nicht von selbst ! Wenn man bei der Verwarnung mit 25 € Vorsatz unterstellt, erhöht sich das Bußgeld auf 50 € und 1 Punkt. Aber das bleibt jedem Beamten frei.
Bei mir jedoch wurde aufgrund des fehlens vom DB Eater das Mopped konfesziert
fâbi.-






