Wegen Fehlendem Standlicht Kein Tüv !
Started by R-SechsAJ, 28.06.2014 - 19:29 Uhr
3 replies to this topic
#1
Posted 28 June 2014 - 19:29 Uhr
Hallo , bin letzte Woche beim TÜV durchgefallen weil ich an meiner R6 kein Standlicht Licht vorhanden ist. Vor 2 Jahren hab ich sie gekauft (Italien) . TÜV ohne Mängel in Deutschland machen lassen und dann zugelassen. Warum soll das jetzt auf einmal Pflicht sein ? Bin über jede Hilfe froh . Hab jetzt ein paar tage zeit und dann muss ich zur Nachuntersuchung damit ich nicht noch einmal voll zahlen muss. Also bitte Helft ☺
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Posted 28 June 2014 - 19:29 Uhr
#2
Posted 28 June 2014 - 19:36 Uhr
mach die standlicht licht lichtLicht birne rein und gut ist ?
#3
Posted 28 June 2014 - 20:12 Uhr
Das war auch vor 2 Jahren Pflicht aber die Importeure wissen schon wo sie TÜV machen müssen um die Dinger durch zu bekommen
#4
Posted 28 June 2014 - 22:11 Uhr
Aufgepasst.... Ist deine R6 nach EU-Recht oder nach StVZO zugelassen?
Standlicht ist bei Motorrädern nur Pflicht, wenn sie nach EU-Recht zugelassen sind.
Steht also im Fahrzeugschein keine Typgenehmigungsnummer (Feld K), darf das Standlicht ausgebaut (aber nicht defekt) sein.
Der zugehörige Gesetzestext ist §51 StVZO http://www.verkehrsp...zo/stvzo_51.php
Darin steht:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein