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Motorrad Ummelden Tüv-> Chaos


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18 Antworten in diesem Thema

#1 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 18:13 Uhr

Hey, ich habe nun endlich meine R6 erworben.
TÜV ist seit 4 Jahren abgelaufen und der Verkäufer hatte nur noch den Fahrzeugbrief.

Nun steht das Motorrad 80km entfernt in der Werkstatt und der TÜV benötigt den Fahrzeugschein. Wie gehe ich nun am sinnvollsten vor? Ich habe noch nie ein Fahrzeug angemeldet oder umgemeldet.

Ich frage mal ob es auch mit dem Fahrzeugbrief klappt. Habt ihr damit Erfahrung?


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Geschrieben 28 April 2015 - 18:13 Uhr

Hallo ovokevinxo,

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#2 Andy241

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Geschrieben 28 April 2015 - 18:24 Uhr

Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines.
Muss vom letzten Besitzer bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
Da hast dir n schönes überraschungsei gekauft :daumen:

Gruß Andy


#3 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 19:39 Uhr

Kann ich das Motorrad ohne Schein ummelden?


#4 US1111

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Geschrieben 28 April 2015 - 20:19 Uhr

Derjenige, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, muss sich um Ersatzpapiere kümmern.

Dazu muss er den Brief, gültigen Tüv-Bericht und eben eine Verlusterklärung bei seinem Strassenverkehrsamt vorlegen.

 

Denn die Abmeldebescheinigung befindet sich auf der Rückseite des Fahzeugscheins....

 

edit: Glückwunsch, wenn der Tüv abgelaufen ist ...da beißt sich ja die Katze in den Schwanz.... aber prinzipiell kann der Tüv an jedem Fahrzeug eine Hauptuntersuchung machen.. auch wenn die Kiste abgemeldet oder im Ausland angemeldet ist... er braucht allerdings die Daten- Brief bzw Coc-Papier.


Bearbeitet von US1111, 28 April 2015 - 20:39 Uhr.


#5 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 20:39 Uhr

Und wenn der Verkäufe keine Zeit oder Lust darauf hat? Um den TÜV kümmer ich mich ja schon.


#6 US1111

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Geschrieben 28 April 2015 - 20:44 Uhr

Ohne Papiere ist das Fahrzeug nicht vollständig.. und somit auch nicht der volle Kaufpreis fällig. Deshalb wird sowas ja auch immer im Kaufvertrag festgehalten.

Ist die gleiche Frage wie: Das Vorderrad fehlt.. was wenn der Verkäufer keine Lust hat, es herauszugeben...?



#7 freeeak

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Geschrieben 28 April 2015 - 20:56 Uhr

Gültige hu ist nur bei anmeldung erforderlich.
Bei verlustmeldung (zumindest hier) nicht.

Frag dazu mal beim lra nach.

Ein neuer brief kann nach der verlustanzeige aber bis zu 8 wochen dauern.
Bekommst ja dann eh beides neu

Bearbeitet von freeeak, 28 April 2015 - 20:57 Uhr.


#8 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 21:01 Uhr

Er meinte der Prüfer benötigt den Schein für die Eintragung der Drossel. Ich frage da nochmal genau nach.

Mein Ziel ist es die Drossel einzutragen + TÜV und dann die Kiste auf mich umzumelden.


#9 US1111

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Geschrieben 28 April 2015 - 21:11 Uhr

freeeak, on 28 Apr 2015 - 20:56, said:

Gültige hu ist nur bei anmeldung erforderlich.
Bei verlustmeldung (zumindest hier) nicht.

Frag dazu mal beim lra nach.

Ein neuer brief kann nach der verlustanzeige aber bis zu 8 wochen dauern.
Bekommst ja dann eh beides neu

 

Im Schein steht das Datum zur nächsten HU... die erste HU ist eingetragen, die folgenden gestempelt... woher sollen die auf´m Amt ohne HU-Bescheinigung wissen, welche Fälligkeit eingetragen werden soll?

 

Verlorener Brief dauert lange... weil der erst mit Sperrfrist aufgeboten werden muss, falls da noch irgendeine Bank Ansprüche haben sollte - beim Schein sollte das kurzfristig gehen...

 

Hast du wenigstens ein Coc-Papier oder einen alten Brief mit Daten? Denn wenn du gar nüscht hast, kann man auch nix eintragen....



#10 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 21:40 Uhr

Ich habe nur den ganz normalen Fahrzeugbrief.


#11 US1111

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Geschrieben 28 April 2015 - 21:49 Uhr

"Normal" ist das nicht mehr, das man einen Brief hat... seit ca 10 Jahren gibt es ja nur eine "Zulassungsbescheinigung Teil 2" ..und da steht ja nix mehr drin.....



#12 ovokevinxo

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Geschrieben 28 April 2015 - 21:52 Uhr

Mit dem Brief meinte ich Teil 2, sry ^^


#13 R6-Tom

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Geschrieben 28 April 2015 - 22:19 Uhr

Etwas zur Drossel, warum willst du die extra eintragen lassen? wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Lass die einbauen /Abnehmen und dann kannste die beim Anmelden auf dich gleich mit eintragen, brauchste nicht 2mal hin.



#14 Andy241

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Geschrieben 28 April 2015 - 22:54 Uhr

Aha und auf welches Motorrad will der Tüv die eintragen, wenn er nicht mal nen Schein hat?
Wetten bei dir War das jetzt nicht so.
Aber bei allen anderen Tüv stellen braucht man für die Eintragung den Fahrzeug.

Gruß Andy


#15 portwolf

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Geschrieben 02 Mai 2015 - 11:56 Uhr

ALso ich hatte beim kauf ein ähnliches prob. Tüv war seit mehreren monaten abgelaufen, maschine abgemeldet, verkäufer hatte noch den fzgbrief+teil2 glaube ich. Musste dann ein kurzzeitkz holen, damit den töff machen, kriegst ein papier, dass die maschine durch ist, damit dann zur zulassung, dann wird der alte fzgbrief entwertet und du kriegst nen neuen auf deinen namen ausgestellt + schild drucken lassen, kriegst dann die töffplakette beim zulassungsamt

 

ps:

da du genau so unerfahren bist wie ich damals :D 

 

bei der versicherung anrufen, anfrage für kurzzeitkz durchgeben, kriegst (im besten fall per email) ne pdf zugeschickt, in der eine nummer steht, hab den genauen namen nicht mehr im kopf. mit dieser nummer kriegst du ein kurzzeit-kz beim amt, was dann so gesehen kostenlos ist, da die versicherung es dann vom beitrag abzieht, solltest du die maschine dann bei der versicherung versichern. Sonst 20€ oder so


Bearbeitet von portwolf, 02 Mai 2015 - 11:58 Uhr.


#16 freeeak

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Geschrieben 02 Mai 2015 - 14:15 Uhr

Seit april kriegst aber die kurzzeit kennzeichen nur noch mit gültiger hu...
Was die sache schwierig macht


#17 US1111

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Geschrieben 02 Mai 2015 - 18:40 Uhr

freeeak, on 02 May 2015 - 14:15, said:

Seit april kriegst aber die kurzzeit kennzeichen nur noch mit gültiger hu...
Was die sache schwierig macht

...ausser bei direkten Fahrten zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt im jeweiligen Zulassungsbezirk...  ;)



#18 freeeak

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Geschrieben 02 Mai 2015 - 18:45 Uhr

Sicher?
Hab es jetzt schon erlebt das die ohne hu bescheinigung kein kennzeichen rausrücken wollten.
Und von der schaltertante hieß es das es nur noch mit gültiger HU funktioniere weil sie ja nicht nachprüfen können wo ich mit dem kennzeichen hinfahre.


#19 US1111

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Geschrieben 02 Mai 2015 - 19:03 Uhr

Ja... das wird so im Schein auch eingetragen... dann kann man es im Falle einer Kontrolle nachprüfen