Irgendwas ist hier gewaltig schief gelaufen:
Da es sich hier um einen Entzug der Fahrerlaubniss handelt und nicht um ein Fahrverbot, gibt es die Möglichkeit des Schiebens nicht.
Ein Fahverbot wären eh maximal 3 Monate. Sprich dein Führerschein wurde/wird geschreddert und du bekommst (bei Eignung) einen neuen mit aktuellem Datum ausgestellt. Mindeststrafe ist absoluter Schwachsinn! Dein Anwalt hat vermutlich noch weniger Intelligenz, wie das braune Ungetüm, was ich heute in der Porzelanabteilung hinterlassen habe! Besonder, da es auf einer Fahrt war, handelt es sich hierbei um eine "Tateinheit". Da du doppelt so schnell wie erlaubt warst, wäre es mittlerweile Vorsatz. Aber 6 Monate sind absolut überzogen! Wie wurde deine Strafe festgelegt? Gerichtsverfahren, Strafbefehl oder einfach per Bußgeldbescheid?
@Andy, wegen Gründen der Existenzgefährdung, kommt es leider extrem selten vor, das sowas annerkannt wird.
Die Umstände müssen dies mitunter rechtfertigen, bzw man muss es bagatellisieren können. Zb ein LKW-Fahrer, der ausversehen (mit seinem Privat-KFZ) mal 40 zu schnell über die einsame Landstraße ist und vergessen hat auf den Tacho zu schauen und niemals den Vorsatz hatte zu schnell zu fahren, was auch sein Register in Flensburg bestätigt und er den Führerschein benötigt um die Arbeit überhaupt ausführen zu können. Und selbst hierbei sind die meisten Richter hart...
@unleashed, was soll die Polizei damit zu tun haben? Denkst du etwa die haben den Plan? Da kannste genauso gut deinen Gärtner fragen!
Er6a ist bestimmt auch so eine Held, welcher nie in seinem Leben auch nur einen Kmh zu schnell fährt, immer nett der Nachbarin hilft und in seiner Freizeit mit Greenpeace den Wallfängern das Leben schwer macht.
Bearbeitet von Marrc, 18 August 2015 - 18:55 Uhr.