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Bußgeld Ohne Messung Usw.


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28 Antworten in diesem Thema

#1 wrack

wrack

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 13:31 Uhr

hab heute post von den grünen gekriegt.. ich möge mich doch bitte äussern, zu den bussgeldverfahren..

ich bin bei uns in stadtpark gefahren, und wollte mich dort ganz in der nähe hinsetzn... bin bissl schneller gefahren.. kam dann aufn hügel an, hab mich da hingesetzt.. naja 10min gesessen.. wollt dann los, kamen mir die grünen endgegen, ich soll helm absetzn usw.usw.

naja mir wurde von denen aus vorgeworfen, das ich etwas zu schnell gefahren bin.. der eine meinte: muss ich mit meinen kollegen beraten, darauf kam dann der andere zu mir und meinte schluss endlich: ja 35€ VERWARNGELD weil hier dürfen sie nicht fahren und es sind 20km/h..

naja heute kam post: steht drin: bußgeldverfahren... "sie fuhren in anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnsse mit nicht angepasster Geschwindigkeit."

*meld als 3facher Höchstgeschwindigkeit - Veranschtaltung Stadtpark

Verletzte Rechtsvorschriften: §3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 STVG; 8.1 BKAT...

--------------------------------------------------------------------------------------------------

1. Wenn sie sagen, 35€ Verwarngeld und dann doch bußgeld.. Oo wtf? ich sag doch auch net, geschirmtes Kabel und danach ach ungeschirmtes kabel..

2. Eine schätzung, ohne mittel oder sonstiges?!? HALLOOO.. ich schätz doch ne sicherung auch net anhand von: ach das gerät hat 2amper, lassen wir das andere mal 3 haben ... ach sollte reichen.. wo leben wir? schätzen wir heutzutage alles?

3. Ich hba kein Zettel gekriegt, wo drauf steht, was passiert ist, was kosten soll..

4. Ich hab auch gefragt, ob ich es vor ort zahlen kann.. sie meinten nur: NEIN.. ebend ruf ich bei der frau an, die mir dann sagt: wieso haben sie es net gleich bezahlt..

so: nun werd ich nachher text schreiben und das bei den vorbei bringen.. jemand ratschläge usw.?


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Geschrieben 09 Mai 2006 - 13:31 Uhr

Hallo wrack,

schau mal hier: Bußgeld Ohne Messung Usw.. Dort wird jeder fündig!





#2 P@rtisan

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 17:26 Uhr

zu 1. entweder hast du das VG von 35eur vor ort abgelehnt oder du hast hast das VG nicht innerhalb der frist überwiesen. also wurde ein bußgeldverfahren gestartet! was für ein bußgeld ist denn nu von der ordnungsbehörde im brief festgesetzt worden?

2. schätzen is nicht gerichtsverwertbar!

3. und?

4. siehe oben!

ich kann dir keine ratschläge geben. aber das ganze riecht nach ner unrechtmäßigen unbegründeten maßnahme!


#3 wrack

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 17:32 Uhr

1. ich hab ja bisher noch kein bescheid gekriegt.. das is ja der erste brief den ich von den erhalte.. des heisst, es wurde mir keine frist gesetzt.. und abgelehnt hab ich das auch net, weil ich ja geld dabei hatte.. aber er meinte nur: ich berate mich mit meinen kollegen was draus wird..

schätzen ist nich gerichtsverwertbar.. das klingt immer gut..

hm..


#4 P@rtisan

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 17:35 Uhr

wenns nen brief von der polizeibehörde ist dann ist es woh nur ne verwarnung oder so.

kenn so eine art und weise des vorgehens nicht. is sehr unüblich!

würd den ne passende antwort schreiben und gut is ... nach dem motto "seit wann es üblich ist, dass polizeibeamte die geschw. schätzen dürfen und daraufhin ihre maßnahmen stützen"!


#5 wrack

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 18:42 Uhr

ist von der bußgeldstelle magdeburg oO

werd das auch so in der art schreiben, weil sowas gehört sich ja nun nicht.. wenn man was baut, schätzt man ja auch net.. und damit haben sie auch keine chance denksch mal :X


#6 Yamitom

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 19:18 Uhr

kenn so eine art und weise des vorgehens nicht. is sehr unüblich!

würd den ne passende antwort schreiben und gut is ... nach dem motto "seit wann es üblich ist, dass polizeibeamte die geschw. schätzen dürfen und daraufhin ihre maßnahmen stützen"!

würde es auch so machen wie Waldi sagt,
auf so pauschale "sie sind caxx zu schnell gewesen oder wir beraten uns würd ich gar nicht drauf eingehen
entweder die haben was richtig gemessen oder nicht


#7 wrack

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 19:32 Uhr

http://www.bussgeldk...read.php?t=6545

mfg


#8 R6-Onkel

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 19:39 Uhr

Ich würde erst mal fragen wie viel du zu schnell warst.Die müssen dir ja eine genaue angabe mitteilen,ausser du hast vor Ort zugegeben wie viel du zu schnell warst.Dann können die ihre Begründung auf deine Aussage zurück führen.


#9 P@rtisan

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 22:46 Uhr

die antworten im forum sind eindeutig. wie hoch ist denn nun das bußgeld? was im bescheid steht!

eine abstrakte schätzung der kollegen reicht wohl für diesen tatbestand aus!


#10 wrack

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 22:48 Uhr

steht ja kein summe oder sonstiges da..

steht nur anhörung im bußgeldverfahren..


#11 Quarck

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 23:06 Uhr

warte ab, was da noch kommt... da würde ich definitiv nichts bezahlen...wenn da was in diese richutng kommen sollte. maximal den betrag, den se verlangen, wenn de da nich langfahren durftest... aber schätzen is nich. wir sind hier nich in österreich.... da würd ich aber tierisch auf de barrikaden gehen.. und wenn se merken, dass sich einer wehrt, dann lassen se oftmals sowas wieder fallen...(war bei mir mit nem ticket beim parken mitm mopped schon 2 x) ... :hmmm:

is auf jeden fall nich rechtens.... lass dich da zu nix drängen.. :ne:


#12 P@rtisan

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 23:14 Uhr

warte ab, was da noch kommt... da würde ich definitiv nichts bezahlen...wenn da was in diese richutng kommen sollte. maximal den betrag, den se verlangen, wenn de da nich langfahren durftest... aber schätzen is nich. wir sind hier nich in österreich.... da würd ich aber tierisch auf de barrikaden gehen.. und wenn se merken, dass sich einer wehrt, dann lassen se oftmals sowas wieder fallen...(war bei mir mit nem ticket beim parken mitm mopped schon 2 x) ... :hmmm:

is auf jeden fall nich rechtens.... lass dich da zu nix drängen.. :ne:

so nicht richtig, so wie es formuliert ist es es nen offener tatbestand, den er nun ma erfüllt hat! nochma: die müssen keine geschw. schätzen! es reicht, dass diese nicht angepasst war!


#13 Yamitom

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 23:22 Uhr

so nicht richtig, so wie es formuliert ist es es nen offener tatbestand, den er nun ma erfüllt hat! nochma: die müssen keine geschw. schätzen! es reicht, dass diese nicht angepasst war!

na wie ermittelt man denn eine "nicht angepaßte" geschwindigkeit? :uuh:
woher wissen die jungs denn das sie nicht angepaßt war?
Bauchgefühl? :hihi:


#14 P@rtisan

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Geschrieben 09 Mai 2006 - 23:28 Uhr

polizeiliche erfahrung zur not ... bauchgefühl kommt schlecht!
es war in nem park ... wenn da 30 oder 50 is er auch nur etwas schnelle gefahrn is oder einmal durchgezogen ist dann wars nicht angepasst .. die genauen umstände kenn ich net. viell. waren auch kinder oder so in der nähe ..


#15 Yamitom

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 08:58 Uhr

polizeiliche erfahrung zur not ... bauchgefühl kommt schlecht!
es war in nem park ... wenn da 30 oder 50 is er auch nur etwas schnelle gefahrn is oder einmal durchgezogen ist dann wars nicht angepasst .. die genauen umstände kenn ich net. viell. waren auch kinder oder so in der nähe ..

ja aber nach was wird denn dann berechnet? :uuh:
Pauschal weil die es sagen 35€? Welche Nachweisspflicht gibt es denn?
Blitzer und Lasern müssen geeicht sein, Polizeiliche Erfahrung nicht?
Find das arg schwammig gehalten :hmmm:


#16 Quarck

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 11:21 Uhr

is es denn da nich aussage gegen aussage.... ich mein, ich kann mein möppi auch durch den park schieben (sei dahingestellt, dass ich nich in nem park fahren würde, geschweigen denn schieben würde...) wonach definiert die polente denn dann, dass die geschwindigkeit nich angepasst war... is mir irgendwie missverständlich..
da können se ja wirklich jede geschwindigkeit angeben. is doch alles sehr schwammig.... meinst, dass es, nur rein hypothetisch, vor gericht zieht, wenn das so vorgebracht wird....???!

ich hab da keinen plan.. :tröst:


#17 P@rtisan

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 18:20 Uhr

aaaaaaaaalso ... seid doch nich immer so megamisstrauisch.

was für einen grund sollten die beamten haben irgendne scheiße zu erfinden und die bürger abzuzocken? die haben da selbst nichts von.
viell. kann sich wrack ja zu seinem verhalten ma äußern, wenn er nämlich schneller als erlaubt gefahrn ist, dann brauchen wir hier auch net blöd rumdiskutieren!
vor gericht, wird der richter einfach annehmen, dass die polizisten einfach ihren job ausüben und fertig is!

@tom ...
die denken sich nichts pauschal aus. ein blick in den tatbestandskatalog reicht aus!
was für ne nachweispflicht? soll man jetzt jeden mist nachweisen? dann hätten wir lauter unsinniger gerichtsverfahren ... da haben wir jetzt schon genug! ich sagte bereits ... für diesen tatbestand muss man keine beweise erbringen, es reicht dass die beamten den tatbestand festgestellt haben.

bei blitzen und lasern ist es komplett was anderes ... da dort die genaue überschreitung festgestelt werden muss, anhand derer das bußgeld sich richtet. das sind zwei paar schuhe!

wenn ich sehe dass einer telefoniert und nicht angeschnallt ist dann brauch ich jawohl auch keine beweise. ich sehe es ... oder muss ich geeichte augen haben?


#18 andreas r6

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 20:26 Uhr

@ p@rtisan.


was du da sagst stimmt ja wohl nicht so richtig hier in der BRD
geschwindigkeit schätzen ist nicht !!!

da wird auch die polizei bei einem guten anwalt keine chancen haben.

ohne messung = kein Verwahnungsgeld, Bußgeld !!!!!!!!!!!


#19 P@rtisan

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 21:07 Uhr

@ p@rtisan.


was du da sagst stimmt ja wohl nicht so richtig hier in der BRD
geschwindigkeit schätzen ist nicht !!!

da wird auch die polizei bei einem guten anwalt keine chancen haben.

ohne messung = kein Verwahnungsgeld, Bußgeld !!!!!!!!!!!

oh man wie oft sollen wir es denn erklären!

schau hier ..http://www.bussgeldkatalog-forum.de/dasforum/showthread.php?t=6545

dann spar ich mir das tippen!


#20 Yamitom

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Geschrieben 10 Mai 2006 - 21:27 Uhr

bei blitzen und lasern ist es komplett was anderes ... da dort die genaue überschreitung festgestelt werden muss, anhand derer das bußgeld sich richtet. das sind zwei paar schuhe!

wenn ich sehe dass einer telefoniert und nicht angeschnallt ist dann brauch ich jawohl auch keine beweise. ich sehe es ... oder muss ich geeichte augen haben?

nicht geeichte augen aber nen vernünftigen sehtest wär nicht schlecht ;-)
nicht falsch verstehen,
beim anschnallen seh ich ob er angeschnallt ist oder nicht, ebenso handy
willst du mir sagen die grünen können sehen ob er war schneller als 20? als 30? als 40 war??
sagen wir mal 30 ist erlaubt, was ist dann "nicht angemessen"?
35? 40? und das könne die sehen?
woran können die denn sowas erkennen?
doch heeichte augen? :zwinker:

da würd ja das staatssäckel schnell voll werden wenn nur noch gesagt wird ihre geschwindigkeit war nicht angemessen, da kann man ja jeden anhalten