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Beweißpflicht bei Radarkontrolle


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26 Antworten in diesem Thema

#1 Araxa

Araxa

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 18:52 Uhr

gut, du bist dann aber inner beweißpflicht, und musst beweißen, dass du zu dem zeitpunkt da und da net gefahren bist, und glaub kaum, dass deine kumpels oder eltern deine punkte/geldstrafe übernehmen! :abgelehnt: :abgelehnt:


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Geschrieben 25 Januar 2007 - 18:52 Uhr

Hallo Araxa,

schau mal hier: Beweißpflicht bei Radarkontrolle. Dort wird jeder fündig!





#2 BENNUS

BENNUS

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 19:00 Uhr

wer sagt das? ich bin so lange unschuldig, bis mir die schuld eindeutig nachgewiesen ist. und die beweise müssen die bringen, nich ich


#3 Ekko

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 20:17 Uhr

wer sagt das? ich bin so lange unschuldig, bis mir die schuld eindeutig nachgewiesen ist. und die beweise müssen die bringen, nich ich


soweit ich weiß wird dann der fahrzeughalter zum zahlen verdonnert.


#4 BENNUS

BENNUS

    Sonnenanbeter

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 20:34 Uhr

niemals. den trifft ja keine schuld. es gibt maximal ein fahrtenbuch, was man führen muss. was is, wenn man sein auto oft verleiht? und es weiterverliehen wurde? dann kennt man den aufm foto nicht mal, aber soll ne strafe zahlen? glaub ich nich. der halter is nur für den zustand des fahrzeugs verantwortlich.


#5 Ekko

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 21:03 Uhr

niemals. den trifft ja keine schuld. es gibt maximal ein fahrtenbuch, was man führen muss. was is, wenn man sein auto oft verleiht? und es weiterverliehen wurde? dann kennt man den aufm foto nicht mal, aber soll ne strafe zahlen? glaub ich nich. der halter is nur für den zustand des fahrzeugs verantwortlich.



ja indirekt schon, du hast dein möppi ja wenn verliehen, und wenn du denen dann nicht sagst wer gefahren is dann musst du halt zahlen :abgelehnt: .. die drehen sich das dann schon so hin das man am ende wieder der dumme is..


#6 Tarzan

Tarzan

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Geschrieben 25 Januar 2007 - 21:48 Uhr

soweit ich weiß wird dann der fahrzeughalter zum zahlen verdonnert.

Ganz genau! Und wenn die Beweispflicht nicht eindeutig sichtbar ist, dann musste auch nen Fahrtenbuch führen!


#7 Riot

Riot

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 00:32 Uhr

Ich geh mal davon aus dass dich der Richter fragen wird wen du denn alles mit deinem Bike fahren lässt. Wenn du ihm nur scheisse antwortest nach dem motto du hast vergessen wer das war oder sagt puuh da fahren so viele keine ahnung wers war. (sind ja in aller regel nicht viele)

Dann ist es wohl das passende Fahrtenbuchpflicht zu verhängen, damit du auch morgen noch weisst wer gestern gefahren ist.

Wenn die Geschichte aber Plausibel klingt denke ich nicht dass man direkt ein fahrtenbuch führen muss. Hängt vermutlich auch von der schwere des verstoßes ab.


#8 acecat

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 07:25 Uhr

Eine Halterhaftung gibt es nur für Parkverstösse oder ähnliches also wenn das Fahrzeug nicht betrieben wird.Bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es keine Halterhaftung.Da müssen die Dir nachweisen daß Du gefahren bist.Ausserdem kannst Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.


#9 Gast-Fr6eak_*

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 09:53 Uhr

Zur Not willst dein Bock eben verkaufen und da waren an dem Tag ganz viele Leute da die testgefahren sind... :verwirrt: zahlen musst trotzdem und sowas lohnt sich auch nur wenns um den Lappen geht.. weil Fahrtenbuch wird dann mit Sicherheit auferlegt :hihi:


#10 Markus

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 17:24 Uhr

Ich würde sagen:

Ich bin nicht gefahren.
Lieber Richter:

1.Möglichkeit:
"Der Schlüssel hängt immer am Schlüsselbrett. Keine Ahnung wer den genommen hat?"

2. Möglichkeit:
"Ich weiß wer gefahren ist möchte Ihn aber nicht verraten weil es sich um eine(n) nähere Verwandte handelt" (In diesem Fall braucht man Person nicht nennen).

Bearbeitet von Markus, 26 Januar 2007 - 17:27 Uhr.


#11 dan2511

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 17:25 Uhr

kurz und knapp ...

Angaben zur Person --- IMMER
Angaben zur Sache --- NIE


#12 Quarck

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:36 Uhr

das ist nich mehr so richtig....

auch der halter kann zum zahlen verdonnert werden... wenn ich es jetzt finde, dazu gibt es aktuelle urteile... man sollte sich nicht drauf verlassen, das man nicht zur kasse gebeten wird.


#13 Ekko

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:41 Uhr

also, was sagt uns das?? immer schön an die angegebene höchstgeschwindigkeit halten.. :zwinker:
mein fahrlehrer meinte damals immer zu mir: "es ist die höchstgeschwindigkeit, nicht die mindestgeschwindigkeit"..
hab ich bis heute noch nicht verstanden.. :hihi:


#14 acecat

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:54 Uhr

kurz und knapp ...

Angaben zur Person --- IMMER
Angaben zur Sache --- NIE

Genau so ist es. :daumen:


#15 MaR6v

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:58 Uhr

seit wann wird man mit dem mopped geblitzt?? Oder wird neuerdings von hinten? Wenn doch nur lasern und dann halten sie dich eh gleich an


#16 acecat

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:59 Uhr

Teilweise blitzen die auch von hinten.


#17 MaR6v

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:00 Uhr

Das hör ich jetzt zum ersten mal....


#18 Quarck

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:03 Uhr

dann lebst du hinterm mond... :lol: im ruhrgebiet gibbet es da schon so einige anlagen, die dir auch von hinten was nettes zeigen.... :hmmm:


#19 MaR6v

MaR6v

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:04 Uhr

Gibts die nur bei euch oder auch schon weiter verbreitet??


#20 cbwbiker

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Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:17 Uhr

Gibts die nur bei euch oder auch schon weiter verbreitet??


In der Schweiz triffst du genügend davon an :hmmm: