Beweißpflicht bei Radarkontrolle
#1
Geschrieben 25 Januar 2007 - 18:52 Uhr
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Geschrieben 25 Januar 2007 - 18:52 Uhr
#2
Geschrieben 25 Januar 2007 - 19:00 Uhr
#3
Geschrieben 25 Januar 2007 - 20:17 Uhr
wer sagt das? ich bin so lange unschuldig, bis mir die schuld eindeutig nachgewiesen ist. und die beweise müssen die bringen, nich ich
soweit ich weiß wird dann der fahrzeughalter zum zahlen verdonnert.
#4
Geschrieben 25 Januar 2007 - 20:34 Uhr
#5
Geschrieben 25 Januar 2007 - 21:03 Uhr
niemals. den trifft ja keine schuld. es gibt maximal ein fahrtenbuch, was man führen muss. was is, wenn man sein auto oft verleiht? und es weiterverliehen wurde? dann kennt man den aufm foto nicht mal, aber soll ne strafe zahlen? glaub ich nich. der halter is nur für den zustand des fahrzeugs verantwortlich.
ja indirekt schon, du hast dein möppi ja wenn verliehen, und wenn du denen dann nicht sagst wer gefahren is dann musst du halt zahlen .. die drehen sich das dann schon so hin das man am ende wieder der dumme is..
#6
Geschrieben 25 Januar 2007 - 21:48 Uhr
Ganz genau! Und wenn die Beweispflicht nicht eindeutig sichtbar ist, dann musste auch nen Fahrtenbuch führen!soweit ich weiß wird dann der fahrzeughalter zum zahlen verdonnert.
#7
Geschrieben 26 Januar 2007 - 00:32 Uhr
Dann ist es wohl das passende Fahrtenbuchpflicht zu verhängen, damit du auch morgen noch weisst wer gestern gefahren ist.
Wenn die Geschichte aber Plausibel klingt denke ich nicht dass man direkt ein fahrtenbuch führen muss. Hängt vermutlich auch von der schwere des verstoßes ab.
#8
Geschrieben 26 Januar 2007 - 07:25 Uhr
#9 Gast-Fr6eak_*
Geschrieben 26 Januar 2007 - 09:53 Uhr
#10
Geschrieben 26 Januar 2007 - 17:24 Uhr
Ich bin nicht gefahren.
Lieber Richter:
1.Möglichkeit:
"Der Schlüssel hängt immer am Schlüsselbrett. Keine Ahnung wer den genommen hat?"
2. Möglichkeit:
"Ich weiß wer gefahren ist möchte Ihn aber nicht verraten weil es sich um eine(n) nähere Verwandte handelt" (In diesem Fall braucht man Person nicht nennen).
Bearbeitet von Markus, 26 Januar 2007 - 17:27 Uhr.
#11
Geschrieben 26 Januar 2007 - 17:25 Uhr
Angaben zur Person --- IMMER
Angaben zur Sache --- NIE
#12
Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:36 Uhr
auch der halter kann zum zahlen verdonnert werden... wenn ich es jetzt finde, dazu gibt es aktuelle urteile... man sollte sich nicht drauf verlassen, das man nicht zur kasse gebeten wird.
#13
Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:41 Uhr
mein fahrlehrer meinte damals immer zu mir: "es ist die höchstgeschwindigkeit, nicht die mindestgeschwindigkeit"..
hab ich bis heute noch nicht verstanden..
#14
Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:54 Uhr
Genau so ist es.kurz und knapp ...
Angaben zur Person --- IMMER
Angaben zur Sache --- NIE
#15
Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:58 Uhr
#16
Geschrieben 26 Januar 2007 - 18:59 Uhr
#17
Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:00 Uhr
#18
Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:03 Uhr
#19
Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:04 Uhr
#20
Geschrieben 26 Januar 2007 - 19:17 Uhr
Gibts die nur bei euch oder auch schon weiter verbreitet??
In der Schweiz triffst du genügend davon an