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Was Würdet Ihr Tun?
#1
Geschrieben 25 April 2006 - 16:37 Uhr
ach ja noch was, der grosse big boss hat gemeint das wen sie kündigen dan bekomme ich ein schlechtes arbeitszeugniss, und wen ich ein gutes.
können die das einfach so machen überhaupt?
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Geschrieben 25 April 2006 - 16:37 Uhr
#2
Geschrieben 25 April 2006 - 16:39 Uhr
Ich würde nich selber kündigen
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#3
Geschrieben 25 April 2006 - 16:49 Uhr
wenn dir die kündigung ausgesprochen wird, muss der arbeitgeber "nur" für die dauer der kündigungsfrist den lohn weiter bezahlen und die ist laut gesetz zwischen 1 und 3 monaten (abhängig von der dauer des arbeitsverhältnisses). der arbeitgeber kann dich aber auch noch so lange beschäftigen (oder absitzen lassen).
@moptune
ich rate dir, dass du selber kündigst, du hast ja dann ebenfalls eine kündigungsfrist und solange müsste dir der arbeitgeber den lohn auch bezahlen.
der 2. rat lauet: lass das arbeitszeugnis dann von einem personal-fachmann (neutral) überprüfen und mach ggf. bei deinem arbeitgeber einspruch, sollte es unwahrheiten enthalten.
wenn dir gekündigt wird, wird das auch so im arbeitszeugnis stehen und das macht einen sauschlechten eindruck, falls nicht stichhaltige gründe (konkurs des unternehmens, umstrukturierung, etc.) genannt werden.
hab in der schweiz (und auch im ausland) schon einige personen eingestellt (und leider auch welche feuern müssen), kannst mir gerne glauben.
wenn du allerdings wirklich selbst schuld bist - das weisst nur du - dann darfst du auch nicht zuviel erwarten...
#4
Geschrieben 25 April 2006 - 16:51 Uhr
aus welchem grund wirst du gekündigt ( in bezug auf das angeblich schlechte arbeitszeugnis das dein chef ausstellen will ). hört sich an als wäre dein chef link und die sache nicht ganz sauber. hast du schonmal mit deinem betriebsrat bzw. vertrauensmann/frau in der firma gerredet?
der beni
#5
Geschrieben 25 April 2006 - 17:00 Uhr
aber naja, hab halt die arschkarte gezogen. werd dan wohl seber kündigen und ne weile als temporär arbeiten bis ich was festes habe
#6
Geschrieben 25 April 2006 - 18:22 Uhr
also kenne mich da aus,
1.wenn du kündigst bekommst du drei monate keine kohle vom a-amt.
2.bekommst du wohl keine abfindung.
3.ein schlechtes arbeitszeugnis darf dir der arbeitgeber nicht ausstellen wenn du
mit dem zeugnis nicht zufrieden bist kannst du eine korrektur verlangen.
wenn du in der in der gewerkschaft oder rechtschutz hast würde ich mir
nen termin beim anwalt holen
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#7
Geschrieben 25 April 2006 - 18:25 Uhr
#8
Geschrieben 25 April 2006 - 18:49 Uhr
sage ja eigendlich pro jahr der angehörigkeit
steht dir ein monatslohn als abfindung zu.
weiterhin hast du ja das problem das das amt dir bei kündigung drei monate lang das geld sperrt also würde ich mich kündigen lassen.
würd da erstmal nen schein reinfeuern !!!
bischen urlaub machen
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weiterhin wenn er dir probleme macht gehst zum arbeitsgericht.
das ist erstmal kostenlos. dort gibt es eine beratungsstelle die dann alles aufnimmt.
aber mußt sofort hin nicht lange trödeln !!
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#9
Geschrieben 25 April 2006 - 19:13 Uhr
#10
Geschrieben 25 April 2006 - 20:21 Uhr
Viel Glück
#11
Geschrieben 25 April 2006 - 20:57 Uhr
das sind sie ja alle, aber jeder weiss mittlerweile, was die standart-phrasen bedeutendas Arbeitszeugnis muß wohlwollend formuliert sein
#12
Geschrieben 25 April 2006 - 21:39 Uhr
@beni und restwürd nicht selber kündigen, dann gibts nämlich keine abfindung ( je nachdem wielange du schon dort angestellt bist).
aus welchem grund wirst du gekündigt ( in bezug auf das angeblich schlechte arbeitszeugnis das dein chef ausstellen will ). hört sich an als wäre dein chef link und die sache nicht ganz sauber. hast du schonmal mit deinem betriebsrat bzw. vertrauensmann/frau in der firma gerredet?
der beni
bitte lest nochmal meinen post...
moptune ist schweizer, ich hab's euch ja versucht zu erklären:
es gibt in der schweiz keinen betriebsrat, wir haben gegenüber euch einen hundslausigen kündigungsschutz.
wenn moptune kündigt, macht er das unter einhaltung seiner vertraglichen kündigungsfrist und erhält für diese den lohn.
es gibt keine entschädigungen, wenn dir der arbeitgeber kündigt in der schweiz, ausser die lohnzahlung während der vertraglich vereinbarten kündigungsfrist, also i.d.R. 3 monate (wenn er 3 oder mehr jahre dort tätig war).
es wäre besser, moptune würde diese frage seinen schweizer freunden oder bekannten stellen, als in einem deutschen forum, von euch scheint nämlich keiner eine ahnung vom schweizer "obligationenrecht", das gesetzbuch in dem das arbeitsverhältnis eines schweizer arbeitnehmers geregelt wird, zu kennen.
versteht mich nicht falsch, nix gegen euch, es ist auch nur purer zufall, dass ich eure gesetze als schweizer etwas besser kenne, weil ich mal ein deutsches team für eine amerikanische firma mit europa-hauptsitz in england geführt habe.
*klugscheissmodus aus*
sorry jungs und moptune, bitte besprich die sache mit leuten aus der schweiz, die sich in solchen dingen auskennen, ok?
edit: @moptune sorry, aber wenn du nicht mal den namen deines arbeitgebers richtig schreiben kannst, vermute nämlich, dass du die burkhalter gruppe (ohne ck, elektroinstallationen, oder?) meinst, zeugt das auch nicht unbedingt von einem loyalen mitarbeiter, also wird da vermutlich mehr dahinter stecken, als du uns hier mitteilst...
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#13
Geschrieben 25 April 2006 - 21:40 Uhr
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#14
Geschrieben 25 April 2006 - 22:12 Uhr
naja ich nehms mit der rechtschreibung nicht so ernst im forum, und lese auch nicht nach ob alles korekt geschrieben ist. oder hast du bei mir schon mal grosgeschriebene wörter gesehen? das hat keinen anderen grund...
#15
Geschrieben 26 April 2006 - 00:02 Uhr
ich schreib ja auch alles klein, aber trotzdem versuche ich, irgendwie die sprache noch zu bewahren... aber echt, junge, überleg dir die sache gut. es sind 2 fragen, die du dir stellen musst:@ vivelafrance
naja ich nehms mit der rechtschreibung nicht so ernst im forum, und lese auch nicht nach ob alles korekt geschrieben ist. oder hast du bei mir schon mal grosgeschriebene wörter gesehen? das hat keinen anderen grund...
1. ist die jobsituation in deinem beruf gut genug, dass du selber kündigen kannst und schnell etwas neues findest? dann wäre der punkt, dass du beim selber kündigen später arbeitslosengeld beziehen kannst, nicht so wichtig und du hättest arbeitszeugnismässig eine "saubere weste"
2. bist du wirklich überzeugt, dass du keine schuld an der situation hast, in der du dich befindest? es ist nämlich immer leichter, die schuld bei anderen zu suchen, als bei sich selbst. als angestellter musst du halt gewisse regeln einhalten. wenn du das nicht möchtest, musst du dich selbständig machen. aber ganz so einfach wird auch das nicht werden...
good luck!
#16
Geschrieben 26 April 2006 - 14:30 Uhr
#17
Geschrieben 26 April 2006 - 17:35 Uhr
weiterhin versteh ich das theater nicht kündigen lassen und gut
mein gott es gibt auch vernünftige arbeitgeber !!
das vertrauensverhältnis ist doch nach der aktion eh gestört.
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#18
Geschrieben 26 April 2006 - 18:50 Uhr
Und das mit dem Arbeitszeugnis kann nicht ganz stimmen, dass Du ein schlechteres bekommst, wenn Du nicht selbst kündigst. Das höre ich zum ersten Mal... denke auch dass man dann vors Arbeitsgericht gehen könnte... aber das wäre jetzt schon bissl weit gedacht.
Wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück bei Deiner Entscheidung.
Du wirst schon die Richtige treffen!
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Lg Boody
#19
Geschrieben 26 April 2006 - 19:36 Uhr
#20
Geschrieben 26 April 2006 - 19:36 Uhr
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im ernst wenn de nen neuen job bekommen kannst kündige selbs und gut is
aber wenn de dann auf der straße sitzt lass dich kündigen und lege das ganze mal nem anwalt vor könnte helfen
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