Leistungsprüfung Beim TÜv, Ob 34 Oder 120 Ps
#1
Geschrieben 21 April 2009 - 22:04 Uhr
also meine Frage besteht darin ob beim TÜV eine Leistungsprüfung gemacht wird, da ich meine 34PS Drossel z.Z. ausgebaut habe.
Problem: Macht der Prüfer einen Leistungstest, was heißt das er merkt das sie keine 34PS hat, oder wird danach garnicht geschaut.
Habe das Ding erst vor einer Woche ausgebaut und daher keine Lust schon wieder hin- und her zu bauen.
Andere Möglichkeit wär noch ich lass sie gleich auf 120PS eintragen, da es ohnehin nur noch 2Mon sind, aber dann wirds kritisch wenn ich aufgehalten werd.
Bitte keine Moralpredigten, habs nur interessehalber ausgebaut und jetzt leider keine Lust mehr das Rückgängig zu machen.
Greetz Olli
Anzeige
Geschrieben 21 April 2009 - 22:04 Uhr
schau mal hier: Leistungsprüfung Beim TÜv, Ob 34 Oder 120 Ps. Dort wird jeder fündig!
#2
Geschrieben 21 April 2009 - 22:17 Uhr
Keine Sorge, die kommen noch......Bitte keine Moralpredigten,...
Ich gehe mal davon aus, dass du deine Kleine zur Hauptuntersuchung vorführen musst.
Bei der HU muss der Prüfer eine Probefahrt machen. Und wenn der Prüfer nicht ganz dämlich ist, wird er den Unterschied merken. Das wird zur Folge haben, dass er ein Prüfdiagramm sehen möchte. (Die wenigsten Prüfstellen verfügen über einen Leistungsprüfstand). Natürlich auf deine Kosten.
Wenn er sich bestätigt sieht, dass du ihn täuschen willst, wird es in Zukunft immer komplizierter (und teurer) ein Motorrad durch ´ne HU zu bringen.
Ist eine ziemlich unvernünftige Begründung, so ein hohes Risiko einzugehen......keine Lust mehr das Rückgängig zu machen...
#3
Geschrieben 21 April 2009 - 23:15 Uhr
#4
Geschrieben 22 April 2009 - 06:05 Uhr
Und somit glaub ich wird spätestens da was gesagt...
#5
Geschrieben 22 April 2009 - 06:57 Uhr
aber um allen einfach ausn weg zu gehen kannst doch für die hu den gasanschlag wieder einbauen .... dauert doch max. 5 min.
die ansaugblenden musste ja nicht reinmachen ... da merkt man eh kein unterschied
Bearbeitet von Chefinspekteur, 22 April 2009 - 06:58 Uhr.
#6
Geschrieben 22 April 2009 - 07:08 Uhr
Werd dann mal zumindest den Gasanschlag reinbaun, wenn ers merkt hab ich hald Lehrgeld bezahtl, hilft auch nix.
Greetz Olli
#7
Geschrieben 22 April 2009 - 07:19 Uhr
Hallo,
also meine Frage besteht darin ob beim TÜV eine Leistungsprüfung gemacht wird, da ich meine 34PS Drossel z.Z. ausgebaut habe.
Problem: Macht der Prüfer einen Leistungstest, was heißt das er merkt das sie keine 34PS hat, oder wird danach garnicht geschaut.
Habe das Ding erst vor einer Woche ausgebaut und daher keine Lust schon wieder hin- und her zu bauen.
Andere Möglichkeit wär noch ich lass sie gleich auf 120PS eintragen, da es ohnehin nur noch 2Mon sind, aber dann wirds kritisch wenn ich aufgehalten werd.
Bitte keine Moralpredigten, habs nur interessehalber ausgebaut und jetzt leider keine Lust mehr das Rückgängig zu machen.
Greetz Olli
dass du das bike beim tüv vorführen musst, hast du sicher schon vor dem ausbau gewusst und dass du die rakete, wenn sie schon mal 120 ps hat, nicht mehr auf 34ps kastrieren willst, hättest du dir auch vorher denken können...
solche fragen sind meines erachtens überflüssig, da du selbst, illegalerweise, ausgebaut hast und auch selbst mit den damit verbunden konsequenzen leben musst.
#8
Geschrieben 22 April 2009 - 07:28 Uhr
#9
Geschrieben 22 April 2009 - 07:37 Uhr
deswegen schreibt er ja das er keine Moralpredigen hören will
wenn er selbst ausbauen und ohne drossel fahren kann, kann er sich auch selbst um die damit verbundenen probleme kümmern - meiner meinung nach...
#10
Geschrieben 22 April 2009 - 09:15 Uhr
einfacher gehts nimmer
#11 Gast-santa_tobi_*
Geschrieben 22 April 2009 - 11:53 Uhr
Hät ich jetzt auch gesagt...überziehen darf man 3 Monate ! Also passt ja allesüberzieh den tüv 2 monate und lass sie denn gleich austragen!!!
einfacher gehts nimmer
#12
Geschrieben 22 April 2009 - 12:01 Uhr
#13
Geschrieben 22 April 2009 - 13:41 Uhr
Aber wenn du schon schreibst das ich mich um die damit entstandenen Probleme selbst kümmern muss, sagt ja auch niemand dass du mir helfen musst,
was andere dankbarerweise aber trotzdem machen.
Den TÜV hab ich übrigends übersehen, sonst hätts ichs zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht.
Aber um die Gemüter nicht noch weiter zu erregen, mach ich mir jetzt auch die Mühe und führ sie ordentlich vor
#14
Geschrieben 22 April 2009 - 13:59 Uhr
Beim Tüv sowieso und bei ner Polizeikontrolle die mittlerweile auch ne falsche Grad-Stellung des Kennzeichens genau nehmen bist somit - insofern sie sich ein wenig damit auskennen - gleich willkommener Gast
#15
Geschrieben 22 April 2009 - 16:44 Uhr
Hät ich jetzt auch gesagt...überziehen darf man 3 Monate ! Also passt ja allesüberzieh den tüv 2 monate und lass sie denn gleich austragen!!!
einfacher gehts nimmer
3 Monate überziehen?
Wo hast denn das gelesen?
#16
Geschrieben 22 April 2009 - 18:57 Uhr
war letzte woche beim tüv und mein anschlag ist etwas verändert und der hatt es net mitbekommen.
#17
Geschrieben 22 April 2009 - 19:32 Uhr
ich kann nur sagen, genau dann, wenn du es nicht brauchen kannst, halten sie dich an. mach den anschlag rein. es kommen noch genug sonnige tage in deinem leben, wo du mit voller power heizen kannst. da sind meiner meinung nach die paar wochen zu vernachlassigen. man muß ja auch mal ein wenig vernünftig durchs leben gehen. das in deutschland nunmal sehr genau auf solche sachen geachtet wird ist ja nicht gerade unbekannt. und gerade zu einer hu. bau das ding ein und laß es die paar wochen drin.
aus kostenspar- und zeitgründen könnte man wirklich vielleicht eine überziehung in betracht ziehen, da du dann alles (austragung und hu) an einem tag machen kannst,
#18
Geschrieben 22 April 2009 - 19:43 Uhr
was sind es denn für konsequenzen wenn die polizei es heruas findet das die karre offen ist und man noch den beschränkten lappen hat ?
soll ich fürn kumpel fragen
gruß dennis
#19
Geschrieben 22 April 2009 - 21:12 Uhr
Hät ich jetzt auch gesagt...überziehen darf man 3 Monate ! Also passt ja allesüberzieh den tüv 2 monate und lass sie denn gleich austragen!!!
einfacher gehts nimmer
3 Monate überziehen?
Wo hast denn das gelesen?
frag ich mich auch
überziehen könnte man 100 Jahre, aber dann ...
#20
Geschrieben 22 April 2009 - 21:47 Uhr
was sind es denn für konsequenzen wenn die polizei es heruas findet das die karre offen ist und man noch den beschränkten lappen hat ?
soll ich fürn kumpel fragen
gruß dennis
dann sag deinen kumpel dass das ne straftat ist ... wegen fahren ohne fahrerlaubnis und fahren ohne versicherungsschutz nen freund von mir hat das mitn roller durch ... es kam zu einer gerichtsverhandlung ... da weinst du dann rum das es dir mächtig leid tut und das du doch so dumm warst und es nie wieder machst ... und dann gibts meißt nur ne geringe strafe ...
schlecht ist halt nur wenn du nen unfall verursachst und irgendjemand RICHTIGEN schaden zufügst ... dann kann es wohl passieren das deine versicherung den schaden nicht übernimmt und es an dir selber hängen bleibt ... ganz übel
aber ich bin auch der meinung dass das jedem seine sache ist ... bei der rs 125 bin ich auch offen rumgefahren und bei der r6 hab ichs mir nicht mehr getraut ... und diese moralpredigten mag ich auch nicht so ... genau die selbe diskussion wie fahren mit jeans bla bla bla