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Rennstreckensturz Recht Auf Krankengeld?


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37 Antworten in diesem Thema

#1 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 13:52 Uhr

Hallo, ich bin vor Kurzem auf dem NBR gestürzt, und habe nun die Hand gebrochen und nen Bänderris. Ich arbeite neben dem studium bei einem landhandel auf 400 Euro. Jetzt kann ich natürlich nach dem sturz nicht arbeiten und habe einen krankenschein eingereicht. Nun will mein scheff mir aber kein geld zahlen, da er meint er hätte mir ja vorher gesagt das ich nicht auf die rennstrecke gehen soll weil es zu gefährlich ist, und wenn ich mich dann langlege ist es aus seiner sicht mein problem, denn ich würde das ja in kauf nehmen wenn ich zur rennstrecke fahre, vorallem weil ich ja vorher scheinwerfer ausbaue und die extra fertig mache für die rennstrecke. Meien frage ist ob er damit recht hat das ich jetzt kein recht auf lohnzahlung habe, oder ob ich von ihm geld erwarten kann?

(Es gibt keinen arbeitsvertrag, also ist auch nirgendwo festgelegt ob ich in so einem fall etwas bekomme)


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Geschrieben 09 August 2008 - 13:52 Uhr

Hallo Xen@R6,

schau mal hier: Rennstreckensturz Recht Auf Krankengeld?. Dort wird jeder fündig!





#2 Heidi

Heidi

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Geschrieben 09 August 2008 - 13:58 Uhr

Kein Arbeitsvertrag? Schwarzarbeit, oder wie kann man das Verstehen?


#3 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 14:05 Uhr

Nein, ich bin defenitiv angemeldet auf 400Euro, aber wir haben nie einen schriftlichen arbeitsvertrag gemacht


#4 derKosta

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Geschrieben 09 August 2008 - 14:05 Uhr

auch bei 400 euro jobs muss es einen einstellungsvertrag geben. da steht alles drin. sollte sowas nicht geben, greift das normale gesetz. was da soweit drin steht, kann ich dir nicht sagen.

aber schau dir mal zum beispiel diesen arbeitsvertrag für mini jobs an. interessant ab §7

jetzt hast du natürlich die arschkarte und musst beweisen was ihr vereinbart habt. aus diesem grund hat man auch einen arbeitsvertrag. für eine korrekte beratung musst du wohl einen anwalt aufsuchen

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#5 Marta

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Geschrieben 09 August 2008 - 14:10 Uhr

Arbeitsstelle ohne Vertrag? Gut gemacht, wirst du ziemlich sicher schwer haben jetzt was zu machen, aber am besten ab damit zum Anwalt...


#6 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 15:04 Uhr

Aber meines meinung nach ist ein arbeitsvertrag nicht zwingend erforderlich, denn es gibt grundlegende gesetze, welche klar den urlaubsanspruch, die krankheitsvergütung usw... festlegen. Und aus meiner persönlichen sicht ist es so, das er irgendwo schriftlich festhalten muss das er nicht zahlt wenn ich mich auf der rennstrecke verletze....oder? Desweiteren hat er mir auch noch nie bezahlten urlaub gegeben, den werde ich denke ich mal direkt mit einklagen, kann doch net sein das er sich an keinerlei gesetze halten muss...


#7 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 09 August 2008 - 15:18 Uhr

Also ich hatte auch schon so zahlreiche Nebenjobs und da gab es auch nie irgendwelche Verträge... Bist Du sicher, dass man bei 400€ Basis nen bezahlten Urlaub bekommt?


#8 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 15:24 Uhr

ja, bin ich mir....verschweigen nur die arbeitgeber bei 400 Euro ganz gerne :-) .


#9 Heidi

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Geschrieben 09 August 2008 - 16:27 Uhr

Na und wenn Zahlt die Krankenkasse die holen sich Ihr Geld schon wieder vom Arbeitgeber,
Frage doch einfach mal auf dem A-Amt an.
Hier wird Dir keiner ne 100% ausagekräftige Antwort geben können.

Oder jemand vom Fach hier an Bord???


LG Heidi


#10 japevo

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Geschrieben 09 August 2008 - 16:30 Uhr

schriftl. arbeitsvertrag nicht zwingend notwendig - aber besser


bin mir auch nicht sicher, aber so wie @kosta schon erwähnt hat, tritt dann auf jeden fall die gesetzliche regelung in kraft

wenn du auf biegen und brechen auf fortlaufende bezahlung bestehst, ist es wohl notwendig einen anwalt zu rate zu ziehen

auch wenn es dich ziemlich viel nerven kostet, wünsch ich dir trotzdem viel efolg :zwinker:

Bearbeitet von japevo, 09 August 2008 - 16:32 Uhr.


#11 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 16:41 Uhr

jo, das werde ich denke ich mal auch tun. Mein bvater hat selber eine firma, und der sagt auch das ich vor jedem arbeitsgericht gewinnen würde....er spricht aus eigener erfahrung.


#12 psychowolle

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Geschrieben 09 August 2008 - 17:36 Uhr

Wenn ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist, indem man Ihn mit dem Handschlag besiegelt, ist dieser auch vor Gericht gültig.

Zudem hat der Arbeitgeber recht, indem er den Lohn nicht weiterbezahlt. Denn er meinte vor der Fahrt zur Rennstrecke das du das bitte lassen solltest. Das recht hat dein Arbeitgeber.
Du hast nun das Pech, solltest du deine Arbeitskraft nicht zu verfügung stellen können, aus vorbenannten Gründen, das dein Arbeitgeber eine außerordentliche Fristlose kündigung aussprechen kann.
Und nun kommt die Härte.: Sorry aber das ist so.: Dein Arbeitgeber ist der fürsorgepflicht von dir nachgekommen, er hat dir sogar das rennstreckenfahren nicht erlaubt, das recht hatt er, da es gefährlich ist, und du durch einen unfall ausfallen könntest.

Somit hat er sich abgesichert, und dich eigentlich mit.

Bist du dennoch auf der Rennstrecke unterwegs und holst dir einen Körperlichen schaden und fehlst auf der Arbeit, so kann er dich Verklagen auf schadensersatz. Aber nur so hoch wie deine Arbeit im Brutto, Sprich deine Arbeit an gelder einfährt.

Bist du nun der Topseller und machst einen Umsatz von ????? so kann er schadenseratzansprüche von ???? geltend machen.

Das macht kein Schwein.

Wir machen alle nur Prüf-und einstellfahrten. Wir fahren niemals um unsere Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln. Wir fahren alle nur ein Fahrsicherheitstraining.
Wir sind ja net doffffff....
Und wir erzählen nie auf arbeit das wir nen unfall hatten, wo der Cheff uns was untersagt hatt.......


#13 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 18:04 Uhr

Ich fahre bislangen auch nur P+E fahrten, und keine rennen. Aber mein Arbeitgeber hat mir niemals untersagt das ich auf die rennstrecke gehen kann, er hat ledeglich gemeint das es doch zu teuer und zu gefährlich ist, und das er mir davon abrät. Er hat nie gesagt das ich wenn was passiert bei ihm nicht abgesichert bin, oder das er es mir untersagt dorthin zu fahren. Ich sehe keinen grund warum er also im recht sein sollte. Wenn ich gerne rad fahre und mich dann lang lege muss er schließlich auch zahlen.


#14 japevo

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Geschrieben 09 August 2008 - 18:07 Uhr

@ psychowelle

mag sein das du rect hast, aber wie sieht es dann mit einer anderen sportart wie z.B ganz banal, fußball aus ?

brauch ja nicht zu erzählen, was für verletzungen beim fußballsielen passieren können . was ist, wenn mein chef mir jegliche sportart verbietet die ein erhötes verletzungsrisiko beeinhaltet ? glaube nicht das dies so einfach ist.

also ich weis nicht ?

ok ich hab`s ! schachspielen das wär´s doch, da besteht kein erhötes verletzunsrisiko, obwohl dabei könnte ich mir ja den springer in die nase bohren :lol:


#15 Xen@R6

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Geschrieben 09 August 2008 - 18:26 Uhr

haha, habe meinen scheff auch gesagt das ich es nicht in ordnung finde das er net zahlen will weil ich auf der rennstrecke war, schließlich ist es mein hobby, da meinte er nur das ich etwas machen soll was net so gefährlich ist....z. b. schach....lol... achso, und er vergleidht mich mit sich selbst, weil er reiter ist, und er ja auch net mehr reiten geht weil ihm ja was passieren könnte und der dann die firma net machen kann....ich habe ihm nur gesagt das das ein bischen was anderes ist ob einem eine firma gehört oder ob man da arbeitet.


#16 Astritis69

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Geschrieben 09 August 2008 - 20:54 Uhr

Verbieten darf er dir grundsätzlich nichts... Nebenjob, was kein Grundgehalt hat was Tariflich/Vertraglich nicht festgelegt worden ist, ist eine Sache für sich. Ich denke mal Du arbeitest und wirst nach Stunden bezahlt, steht aber dieses nicht auf deiner Abrechnung so kannst Du es vorm Arbeitsgericht fordern.

Steht aber jeden Monat:

Monat xyz Leistung 22 Std = 190€
Monat xyzz Leistung 34 STD = 260€

eine andere Zahl / Abrechnung = nach Stunden kannst Du nie ein Grundgehalt einklagen.


#17 psychowolle

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Geschrieben 10 August 2008 - 00:59 Uhr

Ich sag ja net das das so einfach ist mit dem Untersagen von Sportarten, fackt ist, das Gericht gibt in diesem Fall dem Arbeitgeber recht, eingriff in die Privatsdings da, ist dem Cheff erlaubt. Der Cheff darf dir auch ohne schriftliche regelung eine Sportart untersagen, wenn diese im fall eines Falles den Betrieb schädigt. Da das nun mal geschehen ist, hatte er das recht das für nicht gut zu heißen.

Folgendes zur blume vom Cheff, wenn er dir Freundlich nahelegt das du das unterlassen möchtest, dann solltest du der aufvorderung folge leisten.

Die Blume anders: Er/Sie gab sich redlich mühe.= Er/Sie waren der angelegenheit nicht mächtig.
Er/Sie waren Komunikativ aufgeschlossen.= Er/Sie waren für ein Plausch mit den Kollegen gern zu haben.
Er/Sie waren bemüht den anforderungen gerecht zu werden.= Sie hatten kein plan was sie auf der Arbeit gemacht haben.
Zeugnisse sind das immer Positiv. auch wenn der Sinn ein ganz anderer ist.

Aber da wir uns nicht auf der Renne verletzen, sondern beim Wandern auf der Alm, ist das nicht weiter Tragisch......


#18 engel

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Geschrieben 10 August 2008 - 04:02 Uhr

Ich fürchte du kommst um eine Rechtsauskunft, speziell zu deinem Fall, nicht rum. Hast du Rechtssschutz?

Ich kenn´s nur so, dass man nur für die wirklich geleistesten Stunden bezahlt wird. Somit monatlich variabele Zahlungen, kein fixes Grundgehalt oder sowas. Krankheit war bei mir unbezahlt, muss aber auch sagen, hab es nie darauf angelegt/eingefordert. Ob´s jetzt bei meinem damals noch 630DM Job in ner Fastfoodkette mit Vertrag oder danach beim Minijob in der Kneipe um die Ecke ohne Vertrag war.
Könnte mir auch vorstellen, dass das mit dem Einklagen schwierig wird, fall´s, wie Astritis schon sagt, das Gehalt jedes Monat variabel war und du dort evtl. normalerweies auch flexibel arbeitest. So wie du gerade Zeit hast, also keine festen Tage wie z.B. immer Freitags. Denn wie willst du dann nachweisen, dass, wenn die Verletzung nicht wäre, du sicher am Tag X am Tag Y arbeiten würdest/gearbeitet hättest?!

Drück dir trotzdem die Daumen, dass du was bekommst!


#19 psychowolle

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Geschrieben 10 August 2008 - 08:06 Uhr

handschlagverträge sind " Echte" Arbeitsverträge, zu dem auch echte leistungen gehören, sofern nicht anders festgehalten.
Da kommste um Rechtsbeistand net drum rum. "kneif de Arschbacken zusammen" ich würds net einklagen, den dann kündigt er sie dich aus nem anderem Grund. Es sei den du bist in der Gewerkschaft, oder bist seit 10 Jahren da beschäftigt.
Das klingt alles Hart, was ich schreibe, aber ich will dir net was böses oder so, entschuldige wenns so rüberkommt.
vieleicht hilft dir das ein bissel: es ist net dein erster Job, und es wird auch net dein Lezter sein......
Mach ich nen handschlagsvertrag, so läuft mein memo immer mit.............ist als gedankenstütze für nen doofen cheff immer gut........
Wenn dann im Gespräch nicht festgehalten wurde, das bei Krankheit oder Urlaub nicht gezahlt wird, so ist das ein Regulärer Arbeitsvertrag, eben mit besagten stunden, wie die Stunden auch im Vollzeitarbeitsvertrag geregelt ist. ein 400€ job ist eben ein Teilzeitjob.
Weniger Arbeit, weniger Geld, aber vollwertiger Arbeitsvertrag auf den Steuern und der gleichen gezahlt werden, wenn nötig.
Egal wie rum der Cheff das drehen mag, hast du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, bist aber angemeldet auf Lohnsteuerkarte und sowas, dann haste einen Arbeitsvertrag.
Das würde auch heißen Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsgeld, Urlaub etc etc.
Dummerweise ist es leider nicht immer recht was gesprochen wird, in den meisten fällen ist es so, das das Arbeitsgericht, und das wird dafür zuständig sein, (glaub ich), nach ermessen Urteilen. Und dort geht es nicht immer nur gut für den Arbeitnehmer aus. Meistens zugunsten des Arbeitgebers. Das ist in diesen Zeiten um die 2010 Jahre normal, da wir eine schlechte wirtschaft haben und die Steuern von einem Mittelständigem Betrieb gebraucht werden, um anderen Ländern hilfe zukommen zu lassen.
Aber das ist ein Anderes Thema.
gehe ins Amtsgericht oder Arbeitsgericht und hole dir, wenn das nötig sein sollte, gerichtskostenbeistand und rechtskostenbeihilfe....
Die Erstberatung bei einem Anwalt übrigends ist immer Umsonst, gehe zu einem Anwalt, der von der Anwaltskammer empfohlen wird, und gehe dann zu diesem. Der macht mit dir auch die Anträge, wenn er gut ist, macht er die Anträge nicht, so vergiss ihn und gehe zum nächsten anwalt.
In diesem Sinne wünsche ich dir alles gute zu deiner Gesundheit, und Material kann man ersetzen, aber wenigstens heilt bei dir wieder alles.


#20 Marta

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Geschrieben 10 August 2008 - 11:59 Uhr

Wenn ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist, indem man Ihn mit dem Handschlag besiegelt, ist dieser auch vor Gericht gültig...


Das muss aber vor Gericht auch noch bewiesen werden. Das ist das Problem bei mündlichen Verträgen, da ist einfach nichts Schriftliches da, und vor Gericht bist du ohne Papiere in der Regel ziemlich angeschmiert...