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Rennstreckensturz Recht Auf Krankengeld?
#1
Geschrieben 09 August 2008 - 13:52 Uhr
(Es gibt keinen arbeitsvertrag, also ist auch nirgendwo festgelegt ob ich in so einem fall etwas bekomme)
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Geschrieben 09 August 2008 - 13:52 Uhr
#2
Geschrieben 09 August 2008 - 13:58 Uhr
#3
Geschrieben 09 August 2008 - 14:05 Uhr
#4
Geschrieben 09 August 2008 - 14:05 Uhr
aber schau dir mal zum beispiel diesen arbeitsvertrag für mini jobs an. interessant ab §7
jetzt hast du natürlich die arschkarte und musst beweisen was ihr vereinbart habt. aus diesem grund hat man auch einen arbeitsvertrag. für eine korrekte beratung musst du wohl einen anwalt aufsuchen
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#5
Geschrieben 09 August 2008 - 14:10 Uhr
#6
Geschrieben 09 August 2008 - 15:04 Uhr
#7
Gast-Suddl_*
Geschrieben 09 August 2008 - 15:18 Uhr
#8
Geschrieben 09 August 2008 - 15:24 Uhr
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#9
Geschrieben 09 August 2008 - 16:27 Uhr
Frage doch einfach mal auf dem A-Amt an.
Hier wird Dir keiner ne 100% ausagekräftige Antwort geben können.
Oder jemand vom Fach hier an Bord???
LG Heidi
#10
Geschrieben 09 August 2008 - 16:30 Uhr
bin mir auch nicht sicher, aber so wie @kosta schon erwähnt hat, tritt dann auf jeden fall die gesetzliche regelung in kraft
wenn du auf biegen und brechen auf fortlaufende bezahlung bestehst, ist es wohl notwendig einen anwalt zu rate zu ziehen
auch wenn es dich ziemlich viel nerven kostet, wünsch ich dir trotzdem viel efolg
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Bearbeitet von japevo, 09 August 2008 - 16:32 Uhr.
#11
Geschrieben 09 August 2008 - 16:41 Uhr
#12
Geschrieben 09 August 2008 - 17:36 Uhr
Zudem hat der Arbeitgeber recht, indem er den Lohn nicht weiterbezahlt. Denn er meinte vor der Fahrt zur Rennstrecke das du das bitte lassen solltest. Das recht hat dein Arbeitgeber.
Du hast nun das Pech, solltest du deine Arbeitskraft nicht zu verfügung stellen können, aus vorbenannten Gründen, das dein Arbeitgeber eine außerordentliche Fristlose kündigung aussprechen kann.
Und nun kommt die Härte.: Sorry aber das ist so.: Dein Arbeitgeber ist der fürsorgepflicht von dir nachgekommen, er hat dir sogar das rennstreckenfahren nicht erlaubt, das recht hatt er, da es gefährlich ist, und du durch einen unfall ausfallen könntest.
Somit hat er sich abgesichert, und dich eigentlich mit.
Bist du dennoch auf der Rennstrecke unterwegs und holst dir einen Körperlichen schaden und fehlst auf der Arbeit, so kann er dich Verklagen auf schadensersatz. Aber nur so hoch wie deine Arbeit im Brutto, Sprich deine Arbeit an gelder einfährt.
Bist du nun der Topseller und machst einen Umsatz von ????? so kann er schadenseratzansprüche von ???? geltend machen.
Das macht kein Schwein.
Wir machen alle nur Prüf-und einstellfahrten. Wir fahren niemals um unsere Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln. Wir fahren alle nur ein Fahrsicherheitstraining.
Wir sind ja net doffffff....
Und wir erzählen nie auf arbeit das wir nen unfall hatten, wo der Cheff uns was untersagt hatt.......
#13
Geschrieben 09 August 2008 - 18:04 Uhr
#14
Geschrieben 09 August 2008 - 18:07 Uhr
mag sein das du rect hast, aber wie sieht es dann mit einer anderen sportart wie z.B ganz banal, fußball aus ?
brauch ja nicht zu erzählen, was für verletzungen beim fußballsielen passieren können . was ist, wenn mein chef mir jegliche sportart verbietet die ein erhötes verletzungsrisiko beeinhaltet ? glaube nicht das dies so einfach ist.
also ich weis nicht ?
ok ich hab`s ! schachspielen das wär´s doch, da besteht kein erhötes verletzunsrisiko, obwohl dabei könnte ich mir ja den springer in die nase bohren
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#15
Geschrieben 09 August 2008 - 18:26 Uhr
#16
Geschrieben 09 August 2008 - 20:54 Uhr
Steht aber jeden Monat:
Monat xyz Leistung 22 Std = 190€
Monat xyzz Leistung 34 STD = 260€
eine andere Zahl / Abrechnung = nach Stunden kannst Du nie ein Grundgehalt einklagen.
#17
Geschrieben 10 August 2008 - 00:59 Uhr
Folgendes zur blume vom Cheff, wenn er dir Freundlich nahelegt das du das unterlassen möchtest, dann solltest du der aufvorderung folge leisten.
Die Blume anders: Er/Sie gab sich redlich mühe.= Er/Sie waren der angelegenheit nicht mächtig.
Er/Sie waren Komunikativ aufgeschlossen.= Er/Sie waren für ein Plausch mit den Kollegen gern zu haben.
Er/Sie waren bemüht den anforderungen gerecht zu werden.= Sie hatten kein plan was sie auf der Arbeit gemacht haben.
Zeugnisse sind das immer Positiv. auch wenn der Sinn ein ganz anderer ist.
Aber da wir uns nicht auf der Renne verletzen, sondern beim Wandern auf der Alm, ist das nicht weiter Tragisch......
#18
Geschrieben 10 August 2008 - 04:02 Uhr
Ich kenn´s nur so, dass man nur für die wirklich geleistesten Stunden bezahlt wird. Somit monatlich variabele Zahlungen, kein fixes Grundgehalt oder sowas. Krankheit war bei mir unbezahlt, muss aber auch sagen, hab es nie darauf angelegt/eingefordert. Ob´s jetzt bei meinem damals noch 630DM Job in ner Fastfoodkette mit Vertrag oder danach beim Minijob in der Kneipe um die Ecke ohne Vertrag war.
Könnte mir auch vorstellen, dass das mit dem Einklagen schwierig wird, fall´s, wie Astritis schon sagt, das Gehalt jedes Monat variabel war und du dort evtl. normalerweies auch flexibel arbeitest. So wie du gerade Zeit hast, also keine festen Tage wie z.B. immer Freitags. Denn wie willst du dann nachweisen, dass, wenn die Verletzung nicht wäre, du sicher am Tag X am Tag Y arbeiten würdest/gearbeitet hättest?!
Drück dir trotzdem die Daumen, dass du was bekommst!
#19
Geschrieben 10 August 2008 - 08:06 Uhr
Da kommste um Rechtsbeistand net drum rum. "kneif de Arschbacken zusammen" ich würds net einklagen, den dann kündigt er sie dich aus nem anderem Grund. Es sei den du bist in der Gewerkschaft, oder bist seit 10 Jahren da beschäftigt.
Das klingt alles Hart, was ich schreibe, aber ich will dir net was böses oder so, entschuldige wenns so rüberkommt.
vieleicht hilft dir das ein bissel: es ist net dein erster Job, und es wird auch net dein Lezter sein......
Mach ich nen handschlagsvertrag, so läuft mein memo immer mit.............ist als gedankenstütze für nen doofen cheff immer gut........
Wenn dann im Gespräch nicht festgehalten wurde, das bei Krankheit oder Urlaub nicht gezahlt wird, so ist das ein Regulärer Arbeitsvertrag, eben mit besagten stunden, wie die Stunden auch im Vollzeitarbeitsvertrag geregelt ist. ein 400€ job ist eben ein Teilzeitjob.
Weniger Arbeit, weniger Geld, aber vollwertiger Arbeitsvertrag auf den Steuern und der gleichen gezahlt werden, wenn nötig.
Egal wie rum der Cheff das drehen mag, hast du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, bist aber angemeldet auf Lohnsteuerkarte und sowas, dann haste einen Arbeitsvertrag.
Das würde auch heißen Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsgeld, Urlaub etc etc.
Dummerweise ist es leider nicht immer recht was gesprochen wird, in den meisten fällen ist es so, das das Arbeitsgericht, und das wird dafür zuständig sein, (glaub ich), nach ermessen Urteilen. Und dort geht es nicht immer nur gut für den Arbeitnehmer aus. Meistens zugunsten des Arbeitgebers. Das ist in diesen Zeiten um die 2010 Jahre normal, da wir eine schlechte wirtschaft haben und die Steuern von einem Mittelständigem Betrieb gebraucht werden, um anderen Ländern hilfe zukommen zu lassen.
Aber das ist ein Anderes Thema.
gehe ins Amtsgericht oder Arbeitsgericht und hole dir, wenn das nötig sein sollte, gerichtskostenbeistand und rechtskostenbeihilfe....
Die Erstberatung bei einem Anwalt übrigends ist immer Umsonst, gehe zu einem Anwalt, der von der Anwaltskammer empfohlen wird, und gehe dann zu diesem. Der macht mit dir auch die Anträge, wenn er gut ist, macht er die Anträge nicht, so vergiss ihn und gehe zum nächsten anwalt.
In diesem Sinne wünsche ich dir alles gute zu deiner Gesundheit, und Material kann man ersetzen, aber wenigstens heilt bei dir wieder alles.
#20
Geschrieben 10 August 2008 - 11:59 Uhr
Wenn ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist, indem man Ihn mit dem Handschlag besiegelt, ist dieser auch vor Gericht gültig...
Das muss aber vor Gericht auch noch bewiesen werden. Das ist das Problem bei mündlichen Verträgen, da ist einfach nichts Schriftliches da, und vor Gericht bist du ohne Papiere in der Regel ziemlich angeschmiert...