nachdem keiner so recht bescheid weiß, wie es ist, wenn man als Deutscher mit seiner auf 48ps gedrosselten Maschine ins Ausland fährt, hab ich mich da nochmal schlau gemacht.
Das Thema wurde in mehreren Threads schon angesprochen, aber um die ganzen Diskussionen mal zusammen zu führen hab ich jetzt den neuen hier erstellt.
Woander hatte ich bereits geschrieben, dass es kein Problem sei mit einer 48PS R6 ins Ausland zu fahren, da dank des EU-Führerscheins die Fahrerlaubnis, wie wir sie haben in jedem EU-Land akzeptiert wird. Diese Aussage ist leider FALSCH!
Was lernen wir daraus? Niemals auf Hören-Sagen vertrauen, sondern selber schlau machen
Um das ganze schriftlich zu haben, habe ich dem ADAC mal eine Email geschrieben
Hallo ADAC-Team,
Ich bin momentan im Besitz des Führerscheins A beschränkt und darf deshalb Motorräder mit einer Leistung von 35kw fahren. Momentan fahre ich eine Yamaha R6, die ja normal mehr als 98 PS hat und deshalb in anderen EU-Ländern gar nicht auf 48ps gedrosselt werden darf.
Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob ich ins Ausland, speziell Österreich / Italien / Frankreich, fahren darf?
Danke im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin N***
Leider habe ich darauf folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr N***,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob Sie im Ausland in der geschilderten Weise von Ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen dürfen, ist derzeit eine rechtliche Grauzone und muss erst geklärt werden. Bis dato haben wir nur von Problemen in Österreich gehört. Die österreichischen Behörden erkennen die Konstellation im Moment nicht an, so dass von Fahrten mit gedrosselten Krafträdern abgeraten werden muss. Wie es in den anderen von Ihnen genannten Ländern aussieht, können wir momentan nicht beurteilen. Sicherheitshalber sollte daher vorerst generell von Auslandsfahrten abgesehen werden.
Die Juristische Zentrale ist momentan dabei, das Problem zu klären. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir uns gerne wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen vorliegend dennoch ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan K***
Juristische Zentrale - Internationales Recht
Scheinbar sind sich die Länder da noch nicht so ganz einig. Falls jemand was neues aus dem Ausland weiß, immer her damit.
Grüße Martin