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Garantiefrage


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28 Antworten in diesem Thema

#1 Gast-torti_*

Gast-torti_*
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Geschrieben 28 Januar 2009 - 00:15 Uhr

Mal ne Frage wegen Garantie.

Ich hab mir bei nem Händler X nen Helm gekauft per online wegen der Entfernung.(AGV Ti-Tech)
Nun letzten Sommer ging mir der Verschluss-öffner ein Clip und der Munschutz kaputt,
was ja in die Garantie fällt. Soweit so gut. Ich habe den Händler kontaktiert und er teilte mir mit dass der Helm sicher 4-6Wochen
unterwegs sei zu AGV nach Italien. Ok, für mich kein Problem ich habs dann auf Winter gelegt sobald ich abgemeldet hatte.

Den Helm habe ich im Oktober 08 zu dem Händler geschickt der ihn dann nach seinen Aussagen zu AGV weitergeleitet hat.
Nun, mittlerweile ist Ende Januar und der Helm natürlich immer noch nicht zurück.
Ich hab jetzt schon 3mal angerufen und werde immer weiter vertröstet dass der Helm noch nicht zurück ist usw usw.
Zitat:Brauchst ihn ja jetzt eh nicht im Winter"

Mir ist das so langsam echt zu blöd.
Muss der Händler von dem ICH gekauft habe nicht für die Garantie geradestehen??? Und mir zur Not einen neuen Helm/Ersatz liefern?
Ich meine mittlerweile gut 4 Monate ist schon heftig. Und ob ich den Helm nun im Winter benötige oder nicht kann dem ehrlichgesagt sch...egal sein.

Ich bin jetzt nur unsicher ob ich da langsam mal rechtliche Schritte einleiten sollte


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Geschrieben 28 Januar 2009 - 00:15 Uhr

Hallo Gast-torti_*,

schau mal hier: Garantiefrage. Dort wird jeder fündig!





#2 dan2511

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 00:18 Uhr

einfaches Anschreiben aufsetzen und auf Erfüllung mit Fristsetzung bestehen.Mit dem Hinweis darauf das du dir selbst Ersatz besorgst.


#3 Gast-torti_*

Gast-torti_*
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Geschrieben 28 Januar 2009 - 00:24 Uhr

Beantwortet abernicht direkt diese Frage

Muss der Händler von dem ICH gekauft habe nicht für die Garantie geradestehen??? Und mir zur Not einen neuen Helm/Ersatz liefern?



#4 dan2511

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 01:28 Uhr

alter Spruch : Geh dahin wo du gekauft hast.

Der Händler ist in der Gewährleistungspflicht weil nur mit dem hast du einen Vertrag abgeschlossen.Gewährleistung sticht (freiwillige)Garantie


#5 Iggi

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 09:35 Uhr

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und da kann sich auch keiner rausreden. (auch nicht durch AGB´s oder sonst was!)
Garantie kann nur eine VERBESSERUNG der Gewährleistung sein! Eerweiterte Leistungen ect.

Machs wie Berninator geschrieben hat.

Schreiben aufsetzen und dem Händler eine Frist zur Klärung setzen. Bis da und da hin willst du einen Termin haben, wann der Helm wieder da ist....

So würd ichs auch machen :)

Viel Glück

Bearbeitet von Iggi, 28 Januar 2009 - 09:36 Uhr.


#6 MD11

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 09:39 Uhr

Hi,
dan2511 hat da schon recht. Du bist beim Kauf mit dem Händler einen Vertrag eigegangen. Er ist also in der Pflicht und du kannst Ihn dafür belangen. Also Schreiben aufsetzten mit einer Frist von 14 Tagen und das ganze per Einschreiben an den Händler gehen lassen. Solltest dann auch promt eine Reaktion vom Händler bekommen :D
Falls sich der Händler querstellen sollte, nicht einfach los dackeln und einen neuen Helm kaufen. Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen dies bezüglich (Rechtschutz??) der wird dir sagen das er den Händler noch einmal ein 14 Tage Frist setzt und dannach wird Schadensersatz verlangt (Hier ist nocht nichts mit Gericht usw.).

Gruß

Bearbeitet von MD11, 28 Januar 2009 - 09:39 Uhr.


#7 Iggi

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 09:53 Uhr

Du musst eine bestimmt Form beibehalten!!
Anschreiben, dass du Ihn in Zerzug setzt. Es muss eine angemessene Frist gesetzt werden )bsp. 2 Wochen oder so
Dann erste Mahnung wieder mit Frist!
Zweite Mahnung mit letzter Frist!
Dann kannst zum Anwalt dackeln ;)

Abso soweit wirds wohl nicht kommen. Die Italiener sind halt verdammt lahm, in Sachen Lieferung und Sachbearbeitung! Das ist Fakt! und das wird sich wohl nie ändern.... Bestell mal im Sommer... da kannst getrost die Sommerferien bei denen abwarten, da wird sich NIX tun. Jetzt im Winter sollte das aber gehen....


#8 dan2511

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 14:04 Uhr

Nochmal , der Händler bei dem du gekauft hast ist in der PFLICHT , .. niemand anderes.Alles andere ist Sache des Händlers.
IHM setzt du die Frist zur Mängelabstellung...

Ich gebe ungern Angaben dazu was mein Beruf ist


#9 Quarck

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 14:36 Uhr

Du musst eine bestimmt Form beibehalten!!
Anschreiben, dass du Ihn in Zerzug setzt. Es muss eine angemessene Frist gesetzt werden )bsp. 2 Wochen oder so
Dann erste Mahnung wieder mit Frist!
Zweite Mahnung mit letzter Frist!
Dann kannst zum Anwalt dackeln ;)


mit frist und form stimmt schon. aber mahnungen brauchst du nicht mehr aufsetzen. das thema mit den mahnungen ist sein 1 oder 2 jahren hinfällig.


#10 Iggi

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 15:23 Uhr

@ quarck
Ist mir neu... bei uns inner Firma gehen fleißig Mahnungen raus...

Hast dazu mal was zum nachlesen? Inner Berufsschule hatte ich auch gerade das Thema Schlechtleistungen, bzw sind da gerade drin und da haben wir das mit der Form (1. mahnung usw...) durchgekaut. Deshalb mein Post.

Oder meinst du Mahnung, dass eine Mahnung hinfällig ist, sobald der kalender mahnt?

Bearbeitet von Iggi, 28 Januar 2009 - 15:24 Uhr.


#11 MD11

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 15:41 Uhr

@ Iggi
Als Privat Person bis du wir Quarck es richtig geschrieben hat, nicht mehr verpflichtet eine Mahnung zu schreiben. Nach einer angemessenen Frist (Auf das Angemessen, kommt es an ^^) ist jede Privatperson nun im Recht wenn Sie / Er einen Anwalt hinzuzieht / konsultiert.
Aus diesem Grund habe ich es ja hingeschrieben. Wie gesagt, ich denke nicht das der Händler wegen 500 Euro, oder was der Helm auch gekostet hat, sich da ein Gerichtsverfahren an die Backe schwätzen lässt und stattdessen ein Umtausch vornehmen wird.

Gruß


#12 Gast-torti_*

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Geschrieben 28 Januar 2009 - 19:58 Uhr

Danke für die Info.
Also am Rechtsbeistand soll es nicht mangeln in der Familie. Blos bevor ich da ne Welle lostrete wollte ich erstmal Ehrfahrungen und Meinungen hören.

Ist ja nicht so dass der Händler bockig ist oder so. Geht immer brav ans Telefon und ist soweit auch freundlich nur die Vertrösterei und Schuld auf die Italiener schieben
geht mir etwas gegen die Schnur.

Aber dann werd ich am WE mal was aufsetzen und per Einschreiben losschicken.
Schade eigentlich da sonst alles prima geklappt hat. Von der Bestellung/Lieferung/Kontakt usw....


#13 Olli2000

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Geschrieben 29 Januar 2009 - 00:35 Uhr

Ich gebe ungern Angaben dazu was mein Beruf ist.


@Dan: ....brauchst Du auch gar nicht, ist nämlich vollkommen richtig was Du da sagst. Alles läuft über den Händler- mit angemessener Frist.


Übrigens: Ich hab auch immer gedacht die Italiener seien ziemlich langsam was Reklamationen usw. angeht...

Ich wurde letztens eines besseren belehrt: Meine Sidi Vertigo sind in !2 Wochen! über den Händler nach bella Italia und wieder zu mir geschickt worden und sind jetzt wieder richtig schön heile. Cool, oder?! Hätte ich nicht gedacht.


#14 Supasonic

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 09:26 Uhr

moinsen.

vergiss nicht, dass die frist auch erfüllbar ist. das bedeutet du darfst nicht mahnen und ihm sagen:" morgen ist der helm da!". das muss zumutbar sein ; )


#15 MD11

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 09:43 Uhr

Denke mal das 14 Tage zumutbar sind. Oder siehst du es anders? Schließlich hatte er schon genug Zeit zur Erfüllung / Nacherfüllung.

Gruß


#16 Henk

Henk

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 09:58 Uhr

14 Tage sind auf jeden Fall ausreichend, vor allem da er ja schon eine Weile damit beschäftigt ist...


#17 fl0rian

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 10:16 Uhr

wie lange kann ich den hänlder denn belangen?

meine puma 1000 schuhe die ich bei polo gekauft habe, haben schon zum zweiten mal eine macke.
das erste mal hat es mich auch ewigkeiten gekostet, die repariert zu bekommen. sollte vielleicht dazu sagen, dass ich sie im februar 07 gekauft habe.

hab kein bock jetzt wieder 12 wochen zu warten.

gruß

Bearbeitet von fl0rian, 30 Januar 2009 - 10:17 Uhr.


#18 MD11

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 11:06 Uhr

Du kannst dem Händler von vorne herein keine Frist setzten, vor allem nicht da die Schuhe schon weit aus der Händlergewährleistung raus sind. Die Händlergewährleistung beträgt in DE im Normalfall 6 Monate. In dieser Zeit kann der Händler dir die Sachen sofort umtauschen. Er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Garantieansprüche hat jeder von uns sowieso nur gegen denn Hersteller der Ware und nicht gegen denn Händler. Das ein Händler die Garantie für dich Abwickeln ist auch nicht Verpflichtend, auch wenn du die Sachen dort gekauft hast. Wie gesagt. Händlergewährleistung ist 6 Monate nach kauf. Alles was danach passiert wird über den Hersteller abgewickelt und da hat der Händler nun mal keinen Einfluss drauf. Wenn es jedoch ein kulanter Händler sein sollte, kannst du ja für die Zeit ein paar Ersatzboots bekommen.

Gruß


#19 Gast-SPAX_*

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 11:53 Uhr

Moment mal, ich dachte wenn man was beim Händler kauft hat man 1 Jahr Garantie drauf. Ist das nicht der Fall?


#20 MD11

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Geschrieben 30 Januar 2009 - 12:00 Uhr

Garantie kann immer nur der Hersteller gewähren. Das was du meinst ist die Gewährleistung die ein Händler übernehmen muss. Laut meinem letzten Stand (habe mal im Verkauf gearbeitet) sind es nur 6 Monate. Dannach wird es meist über Kulanz geregelt, bzw. du musst dem Händler beweisen, dass die Ware beim Warenübergang bereits einen Fehler hatte, der erst nach der beweispflicht der Händlers aufgetretten ist.
Das ist ja nicht so einfach aus diesem Grund habe ich geschrieben 6 Monate.

Gruß