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Wichtiges Gerichtsurteil - Erlöschen Der Betriebserlaubnis


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28 replies to this topic

#1 R6Ludwigshafen

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Posted 14 January 2007 - 18:23 Uhr

Gerichtsurteil OLG Köln
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Zitatende

Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die z.B. in der Eifel Motorräder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen.


http://www.rechtsanw.....e Reifen.html

Edited by R6Ludwigshafen, 14 January 2007 - 18:45 Uhr.


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Posted 14 January 2007 - 18:23 Uhr

Hallo R6Ludwigshafen,

schau mal hier: Wichtiges Gerichtsurteil - Erlöschen Der Betriebserlaubnis. Dort wird jeder fündig!





#2 Willi87

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Posted 14 January 2007 - 18:32 Uhr

Stimmt das wirklich hmmm... das wäre ja echt mal nicht schlecht :happy:


#3 Quarck

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Posted 14 January 2007 - 18:48 Uhr

wenn der auspuff die zugelassene lautstärke übertrifft, wird das bike trotzdem stillgelegt.... aber ansonsten wird das ganze bestimmt hilfreich sein, sich gegen manchen übereifer zur wehr zu setzen... :lol:


#4 Micha

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Posted 14 January 2007 - 18:56 Uhr

Das wäre ja mal was richtig Vernünftiges.


#5 Yamitom

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Posted 14 January 2007 - 18:56 Uhr

wenn der auspuff die zugelassene lautstärke übertrifft, wird das bike trotzdem stillgelegt.... aber ansonsten wird das ganze bestimmt hilfreich sein, sich gegen manchen übereifer zur wehr zu setzen... :lol:





na wer sich das bike stilllegen läst is selbst schuld.

es gbt schließlich vorschriften wie was zu messen ist und wann stillzulegen ist,

schadet nicht ab und an mal die betreffenden vorschriften zu lesen ;-)

hab noch nie nen auto gesehn was mit kaputten topf stillgelegt wurde, gab immer nur mängelkarte...


#6 dan2511

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Posted 14 January 2007 - 19:22 Uhr

Das Urteil ist 10 Jahre alt und legt dar das es nicht in der Willkür liegt ein Fzg still zu legen.

Man hat natürlich im Vorfeld die Möglichkeit für jedes geänderte Bauteil den Nachweis zu erbringen das von denen oder deren Nutzung keine Gefahr ausgeht .Damit nimmt man der Exekutive den Wind aus den Segeln.Wenn man natürlich möchte das es zur Eskalation kommt dann kann man es darauf anlegen.

Näheres regeln §19 und 21 der STVZO.


#7 Micha

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Posted 14 January 2007 - 20:09 Uhr

na wer sich das bike stilllegen läst is selbst schuld.

Hmm, na wie würdest Du denn reagieren, wenn so ein übereifriger und offensichtlich nicht besonders heller Sheriff das vor hat? Habe schon öfter gehört, dass sowas vorkam.

Habe auch mal gelesen, dass ein Motorradfahrer den db-Eater dabei hatte, einbaute und nur deswegen weiterfahren durfte.


#8 Yamitom

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Posted 14 January 2007 - 23:05 Uhr

Hmm, na wie würdest Du denn reagieren, wenn so ein übereifriger und offensichtlich nicht besonders heller Sheriff das vor hat? Habe schon öfter gehört, dass sowas vorkam.

Habe auch mal gelesen, dass ein Motorradfahrer den db-Eater dabei hatte, einbaute und nur deswegen weiterfahren durfte.





immer bischen passendes papier in tasche haben und 2. nicht ohne eater fahren ,-)


#9 derKosta

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Posted 15 January 2007 - 00:54 Uhr

vielleicht rückst du ja mal mit der sprache raus und erzählst uns, was das genau für papiere sein sollen?! ansonsten sind deine obigen posts sehr sinnfrei.


#10 dan2511

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Posted 15 January 2007 - 08:34 Uhr

ABE , Gutachten ( bis zur Abnahme.. man kannn immer gerade auf der Anbauprobefahrt sein )Abnahmebescheinigung gem §19.3 , Kfz Schein "alt" mit Eintragungen obwohl unnötig,Zulassung Teil 1 mit Eintragungen obwohl unnötig,letztere Beiden mit Eintragungen die notwendig sind.

100 € Schein ... grins ..nein ..Scherz

so.....

hat doch jeder , oder ?

Und irgendein übereifriges Streifenhörnchen macht doch was es will und zeigt Dinge an wenn du es geärgert hast.

Fehler im Rechtssystem. Die Kontrollhörnchen behaupten etwas und drehen somit die Beweislast um.Das kann man klären.Schnell vor Ort mit Nachweisen / Papieren oder langwierig durch Gerichtsinstanzen.

Ohne Advocard .... viel Spaß dabei .


#11 P@rtisan

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Posted 15 January 2007 - 09:40 Uhr

das thema erlöschen be stellt schon seit jahren ein problem dar, weil das gesetz die grenzen nicht klar zieht. da gibts ohne ende meinungen und somit auch begründungen!

das ist sowieso bald alles hinfällig weil ab märz 07 die neue FZV kommen soll. da soll angeblich alles einfacher und klarer geregelt werden. man darf gespannt sein!

@tom

mir stellt sich gerade die frage wie du es verhindern willst, dass die cops in der eifel oder bayern zB bei nem racing topf dein bike stilllegen wollen!?


#12 derKosta

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Posted 15 January 2007 - 12:23 Uhr

Interessante Auffassung auch hier


#13 P@rtisan

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Posted 15 January 2007 - 12:38 Uhr

Interessante Auffassung auch hier

deswegen habe ich auch gefragt, was yamitom so vor ort machen möchte wenn die polizei meint die kare sicherstellen zu müssen! :bullerei:


#14 Quarck

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Posted 15 January 2007 - 14:09 Uhr

seh ich ehlrich gesagt auch so wie im 1er forum.... zwischen recht haben und recht bekommen liegen welten.... bestes beispiel is doch die story aus dem SMR forum wo es um den besagten herrn s. und seine machenschaften geht.. :hmmm:


#15 dan2511

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Posted 15 January 2007 - 18:37 Uhr

ich versteh nicht ganz was da gepostet wird im "Anpisserforum".

ich hab doch glasklar dargelegt das keiner die Gefährdung beurteilen kann. Weder Halter noch Schnapper.



Wieder ein Grund warum es nicht ratsam ist sich mit Leuten abzugeben dies des Lesens nicht mächtig sind.


#16 Yamitom

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Posted 15 January 2007 - 21:59 Uhr

passende Papiere wie Dan beschrieben hat können da hilfreich sein oder eben Taschentücher zum rumheulen....



@partisan

welche begründung soll denn für die stilllegung vorliegen?

Weils nen Racingtopf ist? Zu Laut? Keine ABE? oder weil er schwarz ist?

Sollte also schon ne konkrete definition vorliegen


#17 P@rtisan

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Posted 16 January 2007 - 00:07 Uhr

stilllegung ist nur möglich wenn konkrete gründe vorliegen, dass etwas passieren könnte also gravierende technische mängel. zb an der bremsanlage ...

meistens werden die karren aber nicht stillgelegt sondern die töpfe als beweismittel sichergestellt ... folge ist die gleiche, nämlich dass du zu fuß nach haus kannst! ich will damit nur sagen, dass wenn an es dir angekündigt hat, du erstma keine handhabe hast! weigerst du dich wirds eben beschlagnahmt!


#18 melkfett

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Posted 16 January 2007 - 01:48 Uhr

hab das in einer motorradzeitschrift gelesen.
soweit ich mich entsinne wurden da die Aufwände gegenübergestellt. das heißt, mach ich urlaub in der eifel un kann nicht mal eben abgeholt werden um einen leiseren pott zu besorgen, stellt sich die frage ob es dem fahrer zuzumuten ist sein mopped hunderte kilometer abtransportieren lassen zu müssen.

ich seh das auch so, wenn man einen pott mit abe oder e-nummer fährt und dieser fest verschraubt ist und nu festgestellt wird, dass kein eater drin ist, dann ist für mich wegen lautstärke kein grund gegeben irgendwas stillzulegen. bei moto-gp ähnlicher soundausstattung ist jeder selber schuld. bei sicherheitsrelevanten bauteilen, auch kein thema. auch reifen gehören eigentlich dazu. fahr ich was zu kleines oder zu großes, was nicht eingetragen ist, würde ich auch niemanden weiterfahren lassen. der reifen könnte schleifen, platzen, bei 100 von der felge flutschen, etc. da muss man völlig gaga-denken was alles sein kann, ganz einfach. aber wegen 5db nen pott abzuschrauben entfällt meiner denkweise. außerdem sinds ja mind. 2 herren, deren wort mehr zählt vor gericht. was brauchen die da nen auspuff. zumal die db messung dokumentiert wird.

von den leuten die ihr bike stillgelegt bekommen haben, hört man immer nur etwas, gesehn hat man sie noch nie. ihr wisst ja wie das mit der flüsterpost sein kann :lol:

Edited by melkfett, 16 January 2007 - 01:50 Uhr.


#19 R6'er

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Posted 16 January 2007 - 11:26 Uhr

sehe die angelegenheit wie der melkfett...

bei autos ist es doch auch nicht so das die unsbekannte truppe jeden durchgerosteten golf 3 mit "ATU Sportauspuff" (welcher teilweise auch verdammt laut ist, sich aber sch*** anhört) stilllegt, im gegenteil, die werden erst gar nicht angehalten...kann sein das es nun daran liegt das es halt ein motorrad ist und kein auto?!


zum R1 forum:

echt klasse zu lesen wie die über andere denken....
da haben wahrscheinlich die meisten ihr staatsexam in sozialwesen gemacht, so wie die über andere urteilen


#20 Quarck

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Posted 16 January 2007 - 11:42 Uhr

das is schon richtig, das man das ganze als kleinlich abstempeln kann... aber im endeffekt ist es ein verstoß, wie der gehandhabt wird, sei ersteinmal dahingestellt. aber wer seinen eater wissentlich raus hat, dem kann man ganz schnell vorsatz vorwerfen, und da zieht auch nich die ausrede von wegen ich habs nich gewusst (unwissenheit schützt vor strafe nich)... und wer so rangeht is doch selber schuld. und da würde ich als :bullerei: auch anders reagieren, als wenn ein auspuff durchgerostet oder ähnliches is....
sicherlich isses kleinlich, aber die leute können es doch selbst beeinflussen. ich mein, ich fahr auch abundzu ohne eater, aber is weiser voraussicht, dass man ja angehalten werden könnte, hab ich den eater dabei, einfach rein, maximal strafe zahlen, und weiter gehts.... :hihi: