Erfahrung Gesucht Bei Kontakt Mit Der Polizei !
#1
Geschrieben 07 November 2009 - 14:43 Uhr
Ich weiß das gehört hier nicht ins Forum aber will mich mal schlau machen und vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Und zwar wurde ich vor zwei wochen mit meiner r6 von der Polizei angehalten, keine ahnung warum hatten wohl langeweile oder soo..
Und die haben herrausgefunden das meine R6 nicht mehr auf 34ps gedrosselt ist, hab dann auch alles zugegeben das ich sie offen gemacht habe.
jetzt leuft die ganze sache unter fahren ohne fahrerlaubnis bin aber noch nicht vorgestraft also noch keinen Punkt oder sooo und fahr schon seit zwei jahr auto..
hat einer von euch schon erfahrung damit gemacht ??
MFG
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Geschrieben 07 November 2009 - 14:43 Uhr
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#2
Geschrieben 07 November 2009 - 14:48 Uhr
Habe das hier mal gegoogelt, wenn es nicht stimmen sollte und einer ne juristische Ader hat dann korrigieren ! Du wusstest vorher was du machst, also musst du nun zu der Straße stehen. Haben die grünen mal was ordentliches gemacht...
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?
Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und
1. man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),
2. ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),
3. ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)
4. oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.
Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.
Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.
Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.
"Regelstrafen" bei Ersttätern:
* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
#3
Geschrieben 07 November 2009 - 15:10 Uhr
#4
Geschrieben 07 November 2009 - 17:30 Uhr
naja vllt kommse ja nochmal mit 2 blauen augen davon
aber die karre werden se dir sicherlich nicht einziehen
#5
Geschrieben 07 November 2009 - 17:35 Uhr
Wart erstmal ab was kommt. Dann kannste immer noch zum Anwalt gehen.
#6
Geschrieben 07 November 2009 - 17:35 Uhr
2 Jahre hättest du locker mit 34 PS hinbekommen.
Sei froh das es nur so gekommen ist. Im Falle eines Unfalls würdest du richtig doof aus der Wäsche gucken!
#7
Geschrieben 07 November 2009 - 17:53 Uhr
Straftaten im Straßenverkehr:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte.
Bei der Aussage wärs besser gewesen sich dumm zu stellen, "Wie die ist offen?!". Aber der Zug ist abgefahren.
Da hilft dir nur noch ein guter Anwalt um den Schaden zu minimieren.
Viel Glück dabei... hoffentlich hast was drauss gelernt!
Edit: § 21 StVG Abs. 1 sagt:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
Bearbeitet von fjen, 07 November 2009 - 18:00 Uhr.
#8
Geschrieben 07 November 2009 - 18:09 Uhr
also ich hatte mal das gleiche nur das ich noch 15 war und ich mit nem moped unterwegs war. auf jeden fall kam ich mit nem blauen auge davon und hab keinerlei strafe bekommen, war aber allerdings so schlau und hab vor ort gar nix dazu gesagt und dann mir ne schöne geschichte mit nem kolleg und meinem paps einfallen lassen. also kannst auch gut wegkommen, viel glück
#9
Geschrieben 07 November 2009 - 18:29 Uhr
#10
Geschrieben 07 November 2009 - 18:32 Uhr
wenn sie dich anhalten und du zu dem thema keine aussage machst, wird ein gutachter vor ort bestellt der sich das anschaut und den du bezahlen musst, da du ja genau weisst, das sie offen istwie kann man das denn auch zugeben, immer klappe halten bei sowas...
darum hast keine andere wahl als es zu zugeben
Bearbeitet von diekuh, 07 November 2009 - 18:33 Uhr.
#11
Geschrieben 07 November 2009 - 18:37 Uhr
Hat alles zugegeben (Maschiene war halt neu, dummerweise ab März angemeldet gewesen deswegen kam es nicht zu einer drosslung) und hat einfach nur 300 o. 400€ zahlen müssen.
I-wie hatte der schon damals mit den gezüchteten Rollern immer son Glück gehabt.
Mal sehen was bei dir rauskommt.
Ich hab die 2 Jahre auch überstanden- wobei ich dann im April diesen Jahres von anfang bis zum 20. auch offen gefahren bin- hatte kein bock die während der Sesion auseinander zu nehemn, hab ich halt im Winter davor gemacht.
#12
Geschrieben 07 November 2009 - 18:38 Uhr
Bearbeitet von heinser, 07 November 2009 - 18:41 Uhr.
#13
Geschrieben 07 November 2009 - 18:59 Uhr
mopped ist aber wieder gedrosselt udn ein tüv gutachten hab ich auch schon gemacht und direckt abgeschickt..
Vielleicht hilft mir das ja ein bisschen aus der patsche...
#14
Geschrieben 07 November 2009 - 19:33 Uhr
#15
Geschrieben 07 November 2009 - 19:39 Uhr
Derjeneige, auf den das Mopped zugelassen ist, dürfte auch nochmal ein´s auf den Sack kriegen, weil er es zugelassen hat, das du damit fährst. Wenn es auf dich selbst zugelassen ist > Glück gehabt. (edit: hab´s jetzt doch noch in Eastzide´s Post gesehen)
Ausserdem könnten theoretisch noch alle Leute eins drüber kriegen, denen du gesagt hast, dass du ohne Drossel fährst, weil sie dich nicht daran gehindert haben (falls du nicht alleine unterwegs warst)...
Und was ist mit der unerlaubten Veränderung am Fahrzeug? Also Fahren mit erloschener ABE/Versicherungsschutz? Gibt´s dafür nicht nochmal ein Extra-Ticket ?
#16
Geschrieben 07 November 2009 - 19:51 Uhr
Ich war ja auch schon bei der Polizei und hab ne vernehmung gemacht, das machen die ja auch nicht bei jeden sons kriegt man nur einen Brief wo man sich schriftlich äußern kann.
Naja aufjedenfall meinte der einfach das ich in ein paar monaten bescheid kriege wieviel Geld ich bezahlen muss, und das ich mir das dann aussuchen kann ob ich das sofort oder in raten bezahlen möchte..
Wär ja schön wen es nur bei einer Geldstrafe bleiben würde...
Auf jeden fall hab ich da jetzt drauß gelernt nur ich hätte nächstes jahr märz offen fahren dürfen und ich hatte mein mopped vor 5 Wochen in der Werkstatt bei der 20000km inspecktion und da hab ich die dann auch direckt offen machen lassen das ich das nicht selber machen brauch oder noch extra bezahlen muss..
#17
Geschrieben 07 November 2009 - 20:17 Uhr
#18
Geschrieben 07 November 2009 - 20:23 Uhr
#19
Geschrieben 07 November 2009 - 20:36 Uhr
haben sie gleich mitgenommen und mir auseinandergebaut wiedergegeben^^
naja aber weil ich ja noch soo klein und jung war durfte ich 12 sozial std. machen anstatt die geldstraße von ca. 360 euro zahlen zu müssen...
und ich horst dachte mir früher ohkay drossel ich ihn wieder auf 40 runter denn er lief ma viel zu schnell aber das die da soo kleinkariert sind wegen 15 km/h,...^^
naja okay verstehe ich ja aber doof gelaufen, kopf hoch und R6 auf dem hof^^seitdem steht der roller nur noch in der TG und gammelt da vor sich hin;(
#20
Geschrieben 07 November 2009 - 20:38 Uhr
Reifen abgefahren und keine Spiegel dran..
War total dämlich weiß er selbst
Er hat nun wegen zu schnell fahren und keine Spiegel montiert und abgefahrene Reifen einen 970Euro Bußgeldbescheid bekommen..zusätzlich 3 Monate laufen und 8 Paybackpunkte
Nun erwartet Ihn natürlich noch die Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins , sowie Versicherungsbetrug.
Hab öfter mal gelesen, das es noch locker 1000 Euro Strafe gibt
Nettes All Inclusive Paket
Aber jetzt rum zu heulen.. hätt ich mal... hilft auch nix..also trags mit Fassung, bau die Drossel ein und back vorm Richter kleine Brötchen
Vielleicht haste Glück.
*gott bin ich froh, das die Zeit vorbei ist *