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Führerschein Frage--> Offen Fahren


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20 Antworten in diesem Thema

#1 sandro22

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Geschrieben 13 September 2011 - 18:23 Uhr

So, meine 2 Jahre 34 PS sind nächste Woche rum :applaus:

Leider wurde in meinem Führerschein oben Links kein Datum eingetragen. Muss ich meinen Führerschein nun ändern lassen, oder kann ich bedenkenlos weiter fahren?

Wie war das bei euch?




gruß sandro

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Geschrieben 13 September 2011 - 18:23 Uhr

Hallo sandro22,

schau mal hier: Führerschein Frage--> Offen Fahren. Dort wird jeder fündig!





#2 Favorite

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Geschrieben 13 September 2011 - 18:35 Uhr

soweit ich weiß, stehen die sterne einfach nur dafür, dass du das auch fahren darfst... ändern musst du meines erachtens nichts, wenn die dich kontrollieren, sehen sie ja wie lange du bereits den lappen hast..


#3 Daniel1991

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Geschrieben 13 September 2011 - 18:46 Uhr

Wie sollens sie den sehen wenn kein Datum eingetragen ist...
Ich würd da mal lieber nochmal zur Zulassungsstelle gehn und sagen dass die da was vergessen haben, weil so wie das gerade ist, kann man nicht erkennen das du offen fahren darfst.


#4 RideR6

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Geschrieben 13 September 2011 - 20:01 Uhr

soweit ich weiß, stehen die sterne einfach nur dafür, dass du das auch fahren darfst... ändern musst du meines erachtens nichts, wenn die dich kontrollieren, sehen sie ja wie lange du bereits den lappen hast..


falsch!

zur jeder erteilten fahrerlaubnis-klasse wird das erteilungsdatum eingetragen.
wird der führerschein vor der fahrerlaubniserteilung ausgestellt (z.b. beantragt vor 18. gebtag, prüfung nach 18.), kommt ein stern zur beantragten fs-klasse, und bei erteilung der klasse, wird das datum durch den prüfer oder auf der behörde oben links nachgetragen

dein führerschein wie auf dem bild ist somit nicht gültig für Klasse A und B! Was nicht heißt das du die Fahrerlaubnis net hast, aber in einer Polizeikontrolle hätte er dir schon die letzen 2 Jahre nicht geholfen.

also aufs amt, datum von vor 2 jahren eintragen lassen, oder neuen beantragen, dann steht dann sowohl bei a beschränkt als auch bei a unbeschränkt ein datum


#5 US1111

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Geschrieben 13 September 2011 - 20:37 Uhr

..oder mal beim Tüv oder Dekra (je nachdem wer dich damals geprüft hat) vorbeifahren wenn gerade theoretische Prüfung ist. Bevor da ein Verwaltungsakt mit Fussangeln draus wird kann dir da vielleicht unkompliziert mittels eines wasserfesten Stiftes geholfen werden.. und bevor der damalige Prüfer eins auf´n Sack kriegt.
Denn offenbar hat dieser damals vergessen, das Datum reinzuschreiben.


#6 Engel182

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Geschrieben 13 September 2011 - 21:28 Uhr

Aber das Datum steht doch auch in der betreffenden Zeile. Also endweder wie US1111 schon sagt inner Fahrschule am Prüfungstag nachtragen lassen oder einfach so lassen.

Edit_: seh grad..auch da wurds vergessen..lol die sind ja geil drauf.. :lol:

Bearbeitet von Engel182, 13 September 2011 - 21:29 Uhr.


#7 bash

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Geschrieben 14 September 2011 - 00:14 Uhr

Rein theoretisch könntest da nun z.b 13.09.2009 selber eintragen.... allerdings solltest du das praktischer weise nicht machen weil du nen ehrlicher Mensch bist und das nachtragen läst.. B-)


#8 buzzerbeater

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Geschrieben 14 September 2011 - 06:43 Uhr

Wenn er das richtige Datum weiss kann er es doch selbst eintragen?!

Sehe da keinen gesetzesverstoss, nur weil der Prüfer das verpennt hat.

Der Tag sollte aber auch 100%ig stimmen.


#9 joR6

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Geschrieben 14 September 2011 - 07:26 Uhr

Wenn er das richtige Datum weiss kann er es doch selbst eintragen?!

Sehe da keinen gesetzesverstoss, nur weil der Prüfer das verpennt hat.

Der Tag sollte aber auch 100%ig stimmen.


falsch!!! das würde dann den tatbestand der urkundenfälschung erfüllen :grins:


#10 R6Rico

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Geschrieben 14 September 2011 - 08:40 Uhr

Ich würde einfach gar nichts machen, ist doch nicht seine Aufgabe die Arbeit des Prüfers zu kontrollieren und ich kann mir nur schwer vorstellen dass hier eine rechtliche Handhabe in irgend einer Form gegen ihn besteht weil der Prüfer es verpennt hat das Datum einzutragen...


#11 buzzerbeater

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Geschrieben 14 September 2011 - 10:54 Uhr

Urkundenfälschung ?

Ne eher nicht:

"Der Grundtatbestand umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr."

Da es sich hierbei um eine Urkunden "Ergänzung" oder "Ausbesserung" geht ist das mit Sicherheit keine Fälschung.


#12 joR6

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Geschrieben 14 September 2011 - 14:11 Uhr

Urkundenfälschung ?

Ne eher nicht:

"Der Grundtatbestand umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr."

Da es sich hierbei um eine Urkunden "Ergänzung" oder "Ausbesserung" geht ist das mit Sicherheit keine Fälschung.


dann empfehle ich §267StGB :grins:


#13 buzzerbeater

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Geschrieben 14 September 2011 - 14:55 Uhr

267stgb:
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Du hast rech da steht echt etwas vollkommen anderes drin...


#14 Gerero

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Geschrieben 14 September 2011 - 15:06 Uhr

was soll denn daran urkundenfälschung sein, wenn man ein Datum einträgt (sofern es das richtige ist), welches eigentlich dort stehen müsste?
wer will denn wissen, dass das nicht die schrift eines TÜV-Mitarbeiters (o.ä.) ist?


#15 joR6

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Geschrieben 14 September 2011 - 15:28 Uhr

ich hab grad mal einen vergleichsfall gelesen. also fakt ist, dass der führerschein eine urkunde ist...das mit der urkundenfälschung ist aber ein sehr heikles thema :grins:

daher: betrachtet mein gefährliches halbwissen als nie kundgetan :lol: wird wohl nur ein anwalt richtig beantworten können, obwohl die drehen es ja auch wie es ihre mandanten brauchen :ahh:

ich würds trotzdem nicht selber eintragen :grins:


#16 Gast-boshaftesRetikulum_*

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Geschrieben 14 September 2011 - 16:25 Uhr

Also:
Das Datum selbst eintragen wäre eine Urkundenfälschung, da er nicht befugt ist auf seinem Führerschein etwas zu ergänzen oder zu verändern. Du darfst ja auch nicht bei einem Zeugnis eigenmächtig irgendwelche Noten reinschreiben, auch wenn sie vergessen wurden. Ob das in diesem Fall jemand rausfinden würde, wäre die andere Sache.

@engel182: falsch!

Wenn man einen Führerschein macht, solange man noch keine 25 ist, vorher aber schon den Autoführerschein besitzt (bspw. Auto mit 17, Motorrad mit 18), dann bekommt man zum Motorrad führerschein einen neuen Schein. Auf diesem neuen Schein wird in die Zeile B, M, L und T/S jeweils das Datum des Autoführerscheins eingetragen, während in die Klassen A1 (wenn man vorher keinen 125ccm hatte) und in die obere Zeile von A ein Sternchen eingetragen, welches auf das Ausstelldatum des Führerscheins (in den meisten Fällen, der Tag der bestandenen Prüfung) unter Punkt 14.(10.) verweist. Die Untere Zeile von A wird dann leer gelassen, aber nicht durchgestrichen, wie der Rest.
So kann der Polizist bei einer Kontrolle sehen, ob die Person schon aus der Probezeit draußen ist und ob die Person schon offen Motorrad fahren kann.

Für Sandro heißt das konkret: Auf das Amt gehen und das Datum nachtragen lassen, wobei ich es auch erstmal beim TÜV probieren würde, ob die nicht unbürokratisch ihren Fehler beseitigen wollen.
Wenn du dir einen neuen Führerschein ausstellen lässt, steht in jeder Zeile, von Fahrzeugklassen, die du fahren darfst, das Datum, an dem du die jeweilige Fahrerlaubnis bekommen hast und beim Rest ein Strich. Die Sternchen gibt es also nicht mehr. Unter 14.(10.) wird dann das neue Datum eingetragen, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Edit: so lassen ist natürlich ganz schlecht, da dann die Polizei nicht sieht, ob du offen fahren darfst und dir somit riesen Stress bereiten wird, außer du bist 27 Jahre alt.

Bearbeitet von boshaftesRetikulum, 14 September 2011 - 16:28 Uhr.


#17 sandro22

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Geschrieben 14 September 2011 - 16:31 Uhr

Danke euch. Dann werd ich mal am Samstag meine Freunde vom Tüv besuchen :yeah:


#18 Engel182

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Geschrieben 14 September 2011 - 18:46 Uhr

@engel182: falsch!


jo hast recht..hatte es irgendwie anders in Erinnerung :blumen:


#19 Gast-boshaftesRetikulum_*

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Geschrieben 14 September 2011 - 19:10 Uhr

jo hast recht..hatte es irgendwie anders in Erinnerung :blumen:


np^^


#20 RideR6

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Geschrieben 15 September 2011 - 00:51 Uhr

Für Sandro heißt das konkret: Auf das Amt gehen und das Datum nachtragen lassen, wobei ich es auch erstmal beim TÜV probieren würde, ob die nicht unbürokratisch ihren Fehler beseitigen wollen.
Wenn du dir einen neuen Führerschein ausstellen lässt, steht in jeder Zeile, von Fahrzeugklassen, die du fahren darfst, das Datum, an dem du die jeweilige Fahrerlaubnis bekommen hast und beim Rest ein Strich. Die Sternchen gibt es also nicht mehr. Unter 14.(10.) wird dann das neue Datum eingetragen, an dem der Führerschein ausgestellt wurde.


Da muss ich dir jetzt allerdings noch widersprechen. In diesem Fall steht bei 14.(10.) gar nichts mehr, das Ausstellungsdatum ist Punkt 4a. auf der Vorderseite