Dunkles Visier Bei Nachtfahrten ...
#1
Geschrieben 12 Februar 2005 - 17:27 Uhr
Ziemlich uncool, bei einem Unfall !
In der MOTORRAD, Heft 18 / 14.08.2003 stolperte ich über diesen Artikel.
Bisher hatte ich mir noch nie Gedanken über rechtliche, bzw. versicherungstechnische Konseqenzen in Bezug auf getönte Visiere gemacht.
Aber lest selbst... ->
Mit weichen Konsequenzen muss ich bei einem Unfall rechnen, wenn ich einen Helm mit getöntem Visier trage?
Michael Winter / Verkehrsrecht-Experte:
Michael Winter, Verkehrsrecht-Experte in Kornwestheim (winter@jurathek.de): Wenn man ein getöntes Visier in Situationen schließt, in denen es die Sicht behindert, so ist das ein Verstoß gegen Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Diese Norm legt die Verantwortung jedes Fahrers für seine freie Sicht fest. In der Dunkelheit kann ein getöntes Visier somit einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Nicht genehmigte Visiere, wie etwa stark getönte oder blau verspiegelte ohne ECE-Nummer, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen - hier ist möglicherweise schon die Sicht tagsüber eingeschränkt, was zu den gleichen Folgen führt.
Klappe zu, dumm gelaufen? *g*
Außerdem können im Falle eines Unfalls auf den Träger eines dunklen, beziehungsweise nicht genehmigten Visiers erhebliche Folgen zukommen. Drei Beispiele:
Fall a: Reagiert ein Motorradfahrer bei einer Vorfahrtsverletzung aufgrund des getönten Visiers zu spät, kommt möglicherweise ein Mitverschulden oder eine Gefährdungshaftung in Betracht - die ihm zustehenden Ansprüche werden prozentual gekürzt.
Fall b: Verursacht ein Motorradfahrer aufgrund eines dunklen Visiers, das heißt aufgrund eingeschränkter Sicht, einen Unfall, wird eine Vollkaskoversicherung wohl ihre Eintrittspflicht verneinen.
Fall c: Muss der Haftpflichtversicherer des Motorradfahrers im Fall b) Schäden eines Unfallgegners regulieren, wird er möglicherweise Regress zumindest in Höhe von bis zu 2500 Euro beim versicherten Motorradfahrer nehmen wollen, sofern feststeht, dass der Unfall bei freier Sicht nicht geschehen wäre.
Bleibt als Fazit: Die stark getönten Visiere mögen optisch einen Gewinn bringen - aus meiner Sicht (M. Winter) stellen sie sowohl bußgeld- als auch zivilrechtlich ein viel zu großes Risiko dar.
Ein abgedunkeltes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommst du in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet der Spaß 50 € und 3 Pkt.
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Geschrieben 12 Februar 2005 - 17:27 Uhr
#2 Gast-redone_*
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:00 Uhr
#3
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:03 Uhr
#4 Gast-redone_*
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:08 Uhr
dann sollte es auch wesentlich teurer sein ohne helm zu fahren!!!
#5
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:08 Uhr
Also muss ich nun ma etwas besser aufpassen wegen der aber bis jetzt ging allles gut auch wo die mich ma auf der Kreuzung angehalten haben nachts 4 Uhr....
#6 Gast-redone_*
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:11 Uhr
ha ich jetzt schon!!! also jungs aufpassen
#7
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:44 Uhr
Auf dem Verspiegelten, was ich mir gekauft habe, sehe ich das ja ein.
Da hab ich spasseshalber auch mal auf das originale drauf geschaut: da steht das selbe. watt nu? darf ich nichtmal das in der nacht dran machen?
#8
Geschrieben 13 Februar 2005 - 02:57 Uhr
Ahja meins is von Arai
#9
Geschrieben 13 Februar 2005 - 03:12 Uhr
aber ich mach mir deswegen jetzt nicht ins hemd, das da oben mag vielleicht stimmen, aber is doch nur graue theorie...
Ich fahr tagsüber mit meinem orginal getönten shoei visier, mit dem man eh mehr sieht, wie mit nem glasklaren und wenn ich weiß, dass es später wird, hab ich für die nacht mein glasklares visier und fertig
#10
Geschrieben 13 Februar 2005 - 11:45 Uhr
#11 Gast-redone_*
Geschrieben 13 Februar 2005 - 12:00 Uhr
ist zwar nachts echt krass aber lieber bissi langsamer fahren wenns dunkel wird, nachts fahr ich eh nie!
jetzt hole ich mir noch ein verspiegeltes für den 2.helm, dann muss ich ncith immer visier wechseln, sondern nimm einfach den anderen helm, sind ja beide genau die gleichen modelle und größen
(vereinfachtes verfahren heißt des bei uns )
#12
Geschrieben 13 Februar 2005 - 12:35 Uhr
Da steht übrigens nichts von "For Daytime use only" oder so ähnliches drauf.
#13
Geschrieben 13 Februar 2005 - 12:37 Uhr
Bin mal fix in Keller gedüst und habe auf mein Orginalvisier geschaut und da steht der Zusatz "If tinted, for daily use only" sprich das Orginale kann Nachts gefahren werden da es Klarsicht ist und nicht "Tinted"!!
#14
Geschrieben 13 Februar 2005 - 12:41 Uhr
Wer des dann nicht macht riskiert unnötig punkte, seine und die Sicherheit anderer.
Das dann nur wegen Faulheit. Naja ich weiß nicht...
#15
Geschrieben 13 Februar 2005 - 21:54 Uhr
#16
Geschrieben 15 Februar 2005 - 13:33 Uhr
#17
Geschrieben 21 März 2006 - 19:22 Uhr
#18 Gast-redgreekracer_*
Geschrieben 21 März 2006 - 19:46 Uhr
Ich fahre tagsüber mit nem getönten Visier und hab mein klares Visier in einem Visierbeutel verpackt und zwischen meinem Rücken und meinem Rückenprotektor gesteckt.
Funktioniert super
#19
Geschrieben 21 März 2006 - 20:53 Uhr
ja das macht spaß wenn man nen unfall hat. dann brauchste auch keinen Protektor wenn du dir das visier in den rücken rammst.Ich fahre tagsüber mit nem getönten Visier und hab mein klares Visier in einem Visierbeutel verpackt und zwischen meinem Rücken und meinem Rückenprotektor gesteckt.
Funktioniert super
Nur mal so als denkanstoß.
#20
Geschrieben 21 März 2006 - 21:22 Uhr
Wie wollen die denn bei nem Unfall eigentlich sehen oder wissen ob man des Visier jetzt offen oder geschlossen hatte! Is doch nur spekulation