wir reden von nem abgefahrenen reifen!
Lesen bildet bekanntlich und in diesem Falle bin ich ungebildet ins Gefecht gezogen, ich bitte dies zu entschuldigen!
Geschrieben 09 Dezember 2009 - 17:41 Uhr
wir reden von nem abgefahrenen reifen!
Geschrieben 09 Dezember 2009 - 17:41 Uhr
Geschrieben 09 Dezember 2009 - 18:02 Uhr
Bearbeitet von adi-R6, 09 Dezember 2009 - 18:04 Uhr.
Geschrieben 09 Dezember 2009 - 18:03 Uhr
redet lieber über die strafe > entfernen eines db killers ^^
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 01:38 Uhr
redet lieber über die strafe > entfernen eines db killers ^^
20 euro kenn ich auch nicht nur 25 euro verwahnungsgebühr oder halt 3p 75 euro oder garnichts oO
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 04:56 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 10:19 Uhr
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 14:17 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 14:22 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 15:09 Uhr
Bearbeitet von diekuh, 13 Dezember 2009 - 15:09 Uhr.
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 16:05 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 16:56 Uhr
man kann das nach verschiedenen Aspekten beurteilen
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:08 Uhr
Generell aber gilt, ein ESD der zu laut ist, stellt bis zu einem gewissen Schallpegel keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und somit kann man es nicht als fahren ohne BE handeln
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:12 Uhr
Generell aber gilt, ein ESD der zu laut ist, stellt bis zu einem gewissen Schallpegel keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und somit kann man es nicht als fahren ohne BE handeln
wie gesagt alles auslegungssache. man kann auch sagen du hast den killer rausgenommen und dadurch den ESD verändert, obwohl das vom gesetzgeber aus nicht erlaubt ist = BE erloschen. ist doch egal ob davon eine gefahr ausgeht oder nicht. man darf es nicht und fertig. mal übertrieben: wenn ich mir ne pistole besorge ohne waffenschein und diese zuhause in einem tresor aufbewahre, ist das trotzem verboten obwohl ich niemanden gefährde. man darf es halt einfach nicht.
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:19 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:28 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:31 Uhr
Und da laut Bußgeldkatalog ganz klar 20 Euro angegeben sind geh ich auch dank Rechtsschutzversicherung gegen alles vor was teurer als 25 Euro in dem Fall ist...
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:32 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:34 Uhr
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 17:56 Uhr
Geschrieben 13 Dezember 2009 - 18:52 Uhr