Versicherung Probleme Haftpflicht/teilkasko
#21
Geschrieben 08 März 2012 - 09:57 Uhr
Anzeige
Geschrieben 08 März 2012 - 09:57 Uhr
schau mal hier: Versicherung Probleme Haftpflicht/teilkasko. Dort wird jeder fündig!
#22
Geschrieben 08 März 2012 - 10:57 Uhr
mal sehen was die papnasen dann machen...
#23
Geschrieben 08 März 2012 - 10:58 Uhr
die wollten nach 2jahren aufeinmal über 600,- für 4-10 und ich hab verpennt zu kündigen.
dann hab ich das motorrad einfach auf meine vater umgemeldet (ca 16,-) und bin dann zur lvm und jetzt zahle ich 330,- fürs ganze jahr
also wenn es weiter auf dich laufen soll, heute abmelden und morgen neue versucherungsnummer besorgen (meistens geht das auch bei der alten versicherung) und anmelden. kann sein das der bearbeiter das am telefon zwar machen würde aber den ihr system das nicht zulässt mit nachversichern
#24
Geschrieben 08 März 2012 - 12:21 Uhr
günstige ware ist einfach meist auch mit defiziten verbunden. wie man hier sieht, scheitert es am service und know-how.
da zahl ich lieber 10-20€ mehr im jahr und habe meinen persönlichen ansprechpartner, der mir jeden scheis und wunsch erledigt. viel besser als so pappnasen an den hotlines, geschweigeden die erreichbarkeit oder kosten des telefonats.
Bearbeitet von Pit666, 08 März 2012 - 18:28 Uhr.
#25
Geschrieben 08 März 2012 - 12:42 Uhr
Worauf ich hinaus will --> admiraldirekt.de Fragen und Antworten?
"2. Habe ich ein Widerrufsrecht, falls ich es mir anders überlege?
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, nachdem Sie den Versicherungsschein von uns per Post erhalten haben."
Nach dem Widerspruch, sollte es denn funktionieren, darfst Du natürlich nicht vergessen übergangslos einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu beantragen und abzuklären ob die Meldung bzgl. des neuen Vertrags auch an die Zulassungsstelle gesandt wird. (Sonst kommt irgendwann ein Brief der Zulassungsstelle, da keine Haftpflicht mehr vorliegt und es wird mit Zwangsabmeldung gedroht. Kostet um die 30 € und wenn kein Nachweis über einen bestehenden Vertrag eingeht, folgt die Zwangsabmeldung.)
#26
Geschrieben 08 März 2012 - 12:52 Uhr
daran sieht man mal billig ist nicht immer gut.
Aber zu deinem Problem. Geh zum Straßenverkehrsamt und leg dein Motorrad still. (Nummernschild aber reservieren!)
Einen Tag später kannste mit deiner Versicherung neues Angebot zurecht schneidern oder halt dein Glück versuchen mit neuer Versicherung.. wobei da die alte Versicherung auf ihr recht bestehen kann bzgl. der restlichen Haftpflicht Monate. (Wegen SF%)
Kannst aber def. mit neuem Tarif abschließen denn diesen müssen sie dir anbieten wenn die TK Anbieten..
Das ganze mit Eltern etc. ist kein Recht. Denn dann müsstest du das restliche Jahr die Versicherung auf die Eltern laufen lassen. Alles andere ist kulanz der Versicherungen. (Lest die AGB)
PS: Frag mal bei der nächsten LVM Agentur bei dir an.. wirst überrascht sein das selbst die relativ günstig sind aber def. bessere Leistungen geben..
#27
Geschrieben 08 März 2012 - 13:15 Uhr
...
Aber zu deinem Problem. Geh zum Straßenverkehrsamt und leg dein Motorrad still. (Nummernschild aber reservieren!)
Einen Tag später kannste mit deiner Versicherung neues Angebot zurecht schneidern oder halt dein Glück versuchen mit neuer Versicherung.. wobei da die alte Versicherung auf ihr recht bestehen kann bzgl. der restlichen Haftpflicht Monate. (Wegen SF%)
...
Hier würde aber Punkt H der Versicherungsbedingungen greifen:
Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?
Ruheversicherung
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren
Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die
Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die
Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die
uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer
Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der
Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Motorrad im Zeitpunkt der
Außerbetriebsetzung eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Motorrad in einem
Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten
Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen
und das Motorrad außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie
diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Wiederanmeldung
H.1.6 Wird das Motorrad wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt
der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung
haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der
Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
H.1.8 Melden Sie das Motorrad während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer
Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht,
den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags
aufzufordern.
#28
Geschrieben 08 März 2012 - 14:33 Uhr
#29
Geschrieben 08 März 2012 - 14:53 Uhr
so hab ich das bei meiner letztes Jahr..
#30
Geschrieben 08 März 2012 - 15:06 Uhr
Habe spaßeshalber vorher auch mal angerufen und nachgefragt, weil ich selbst in der Finanzdienstleistungsbranche tätig bin und es mich grundsätzlich interessiert was die Anbieter so treiben. Kasko, egal ob Teil- oder Voll-, kann nicht nachträglich zum Vertrag dazugewählt werden. Diese Auskunft hattest Du ja schon. Dennoch wichtig für mich, um meine Kunden darüber zu informieren, wenn sie dort versichert sein sollten oder sich dort versichern wollen.
Umständlich wird es so oder so, egal welchen Weg Du gehen wirst. Ich würde es mit dem Widerruf versuchen, da vorerst günstigste Variante. Wenn das nich fruchtet, die Varianten mit um-/abmelden. Natürlich vorher nachfragen wie sich das dann auf den Versicherungsvertrag auswirkt, denn wenn sich nichts verändert hast Du Geld bei der Zulassungsstelle liegen gelassen und immernoch keine Teilkasko...
#31
Geschrieben 08 März 2012 - 16:48 Uhr
ich kann mein Moped von jetzt auf gleich bei meiner versicherung sofort auf TK oder auch VK umstellen , muss dann halt nur von jetzt auf gleich 1000 euro auf den tisch legen wobei ich dann 2-300 wieder bekomme weil wir ja schon März haben
nett mit dem Chef von dem Ganzen laden sprechen und gut, wenn das nicht geht den langen weg gehen und aussteigen.
#32
Geschrieben 08 März 2012 - 17:25 Uhr
Wenn du das Fahrzeug verkaufst und wieder kaufst, findet ja kein Ruhevertrag statt.
Also mit den Eltern / der/dem LAG 2 Schriftstücke aufsetzen, 4 Unterschriften drunterklatschen, und damit direkt das verkaufte wieder kaufen...
dürfte doch keine Probleme geben...
#33
Geschrieben 08 März 2012 - 18:32 Uhr
Naja, Chilli, die von der Admiraldirekt haben Ahnung.
Habe spaßeshalber vorher auch mal angerufen und nachgefragt, weil ich selbst in der Finanzdienstleistungsbranche tätig bin und es mich grundsätzlich interessiert was die Anbieter so treiben. Kasko, egal ob Teil- oder Voll-, kann nicht nachträglich zum Vertrag dazugewählt werden. Diese Auskunft hattest Du ja schon. Dennoch wichtig für mich, um meine Kunden darüber zu informieren, wenn sie dort versichert sein sollten oder sich dort versichern wollen.
Umständlich wird es so oder so, egal welchen Weg Du gehen wirst. Ich würde es mit dem Widerruf versuchen, da vorerst günstigste Variante. Wenn das nich fruchtet, die Varianten mit um-/abmelden. Natürlich vorher nachfragen wie sich das dann auf den Versicherungsvertrag auswirkt, denn wenn sich nichts verändert hast Du Geld bei der Zulassungsstelle liegen gelassen und immernoch keine Teilkasko...
und warum geht das nicht?!?!?
#34
Geschrieben 08 März 2012 - 19:59 Uhr
#35
Geschrieben 09 März 2012 - 12:12 Uhr
#36
Geschrieben 09 März 2012 - 12:16 Uhr
#37
Geschrieben 09 März 2012 - 13:20 Uhr
Und das nachträgliche Dazuwählen von TK oder VK geht nicht, weil es die admiraldirekt nicht macht, aus welchem Grund auch immer.
Bei jeder anderen Gesellschaft mit der ich bisher zusammengearbeitet hatte war das nie ein Problem. Deshalb finde ich das ja auch komisch! Aber nachdem Du es schriftlich vorliegen und auch nochmal telefonisch nachgefragt hast und die von der Hotline mir das auch erzählt haben, wird das wohl so sein. Außerdem habe ich es auch in anderen Foren gelesen, dass andere auch das Problem mit admiraldirekt haben.
Normalerweise kenne ich das nicht anders wie es freestyleflo geschrieben hat --> Umstellung telefonisch machbar, dazuwählen/abwählen, SB erhöhen/senken, je nach Lust und Laune.
Also entweder rufst Du dort nochmal an und lässt Dir jemanden geben der wirklich was zu sagen hat und derjenige sagt Dir, dass es doch funktioniert, dann sind die anderen 3 totale Pappnasen (wie vermutet). Oder derjenige sagt Dir ebenfalls, es geht nicht. Dann wissen wir, die admiraldirekt ist Schrott und müssen unsere Mitmenschen darauf hinweisen!
Bearbeitet von ToBe, 09 März 2012 - 13:20 Uhr.
#38
Geschrieben 09 März 2012 - 13:44 Uhr
Bearbeitet von DjChilli, 09 März 2012 - 13:44 Uhr.
#39
Geschrieben 09 März 2012 - 15:08 Uhr
Bei meiner kann ich das jeden Tag wechseln wie ich lustig bin (Provinzial)
Abmelden, anmelden und wo anders hin gehen..
#40
Geschrieben 09 März 2012 - 20:02 Uhr
mal im ernst, man kann doch als versicherung nicht einfach sagen das es nicht geht, erst recht dann nicht wenns nirgends nierdergeschrieben ist, oder?
das wird schon irgendwo in den avb/agb niedergeschrieben sein ; )