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Dumm Gelaufen Oder Einfach Nur Lächerlich Beabsichtigt


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51 replies to this topic

#21 jetliner

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Posted 30 May 2011 - 22:48 Uhr

Nen 10er? Ich habe sogar noch den scheiß Zettel von der Rechnung -.- Maaaaaaan. Und was auch ziemlich geil war:

In dem Moment wo der Typ mit ne Lehrstunde gibt, fährt ne R6 RJ15 08 Baujahr an der Straße vorbei. Ich schaue, schaue, schaue, genieße den geilen Sound der Sexy, schaue ihr noch auf den Arsch, und der Polizist:

Ey, ich rede mit Ihnen. Also hören Sie mir gefälligst zu. Das kommt Ihnen zwar vor wie eine Kleinigkeit, doch das ist es nicht. (so ungefähr waren seine Worte)


spätestens da hätte ich ihn gefragt: wie was, was haben sie gesagt :ahh:
es ist doch willkür , dass hätte ich mir nicht gefallen lassen..
nicht alles was der deppenverein macht ist auch richtig...


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Posted 30 May 2011 - 22:48 Uhr

Hallo jetliner,

schau mal hier: Dumm Gelaufen Oder Einfach Nur Lächerlich Beabsichtigt. Dort wird jeder fündig!





#22 US1111

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Posted 30 May 2011 - 22:54 Uhr

Nunja.. was man im Normalfall macht, sei ja dahingestellt- aber wenn du schon siehst, dass da einer steht...
Bei ´ner Radarkontrolle passt ja auch auf, dass du nicht zu schnell bist- und bleibst nicht stur 15km/h zu schnell, weil du´s eilig hast...

Klar warst du es schuld, so wie du es geschrieben hast. Aber das Verhalten des Polizisten ist doch sehr fragwürdig- auch wenn er im Recht war... Oder hatte er einfach nur Diskussionsbedarf und wollte mal mit jemandem reden? :lol:


#23 jetliner

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Posted 30 May 2011 - 22:58 Uhr

dann soll er doch zum frisör gehen :ahh:


#24 US1111

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Posted 30 May 2011 - 22:59 Uhr

Vielleicht war das nicht möglich, weil er ein Toupet trug?

Und um diese rechtliche Frage noch abschliessend zu beantworten, würde ich mal sagen "dumm gelaufen"


#25 jetliner

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Posted 30 May 2011 - 23:03 Uhr

aber einspruch kann er noch erheben :unsicher:
lass dir das nicht gefallen :streik:


#26 Supasonic

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Posted 31 May 2011 - 00:08 Uhr

ich kanns immer wieder nur predigen: rechtschutz und gibbim. für mich als laien hört sich das 1. nach verkehrsbehinderung an bei dem affen vor der ampel und 2. schikane vom bullen. ab zum anwalt und gut ist. 25 €?! hätte den echt ausgelacht. ne frechheit ist sowas. was man sich echt manchmal gefallen lassen muss... hammer.


#27 xilence

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Posted 31 May 2011 - 00:22 Uhr

Ich wäre warscheinlich ausgerastet, was das ganze nurnoch schlimmer gemacht hätte.
Aber vielleicht hat der nette Polizist die Situation vorher nicht mitbekommen und dachte wirklich, dass es Dir nicht schnell genug geht.


#28 Apophis

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Posted 31 May 2011 - 06:36 Uhr

die "bullete" hat nen samenstau der aufs kleinhirn drückt, entweder hat er eine die ihn nicht mehr ran läßt, oder hat keine und kann sich den puff nicht leisten

ich hätte mir den namen und die dienstnr. notiert und ihn wegen amtsmißbrauch belangt.....

Edited by Apophis, 31 May 2011 - 06:37 Uhr.


#29 joR6

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Posted 31 May 2011 - 07:19 Uhr

... aber was hätte ich sonst machen sollen? Vom Bike absteigen und zum Fahrer vorne gehen?


ja hättest machen können :grins: hättest ihn gefragt ob die richtige farbe nicht dabei war :ahh:

aber spass bei seite, echt assi vom gendameriebrigadier :lol:


#30 FrontPlayer

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Posted 31 May 2011 - 10:55 Uhr

und das beste: habe am Ende ausversehen beim losfahren die Hupe betätigt (ohne witz, war echt ausversehen) und ich dachte: ohhh nein bitte nicht. Doch wenigstens hatte er mich nicht nochmal rausgezogen.


Das ist echt episch! Ich glaube, dann war der Cop am Ende derjenige, der die Zornesröte im Gesicht hatte... :applaus:
Allein dafür haben sich die 25,- EUR gelohnt!!!


#31 Gast-Stadi_*

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Posted 31 May 2011 - 11:39 Uhr

nötigung und gefährlicher (schwerer gibts nicht) eingriff in den straßenverkehr ist absurd, kommt aus mehreren gründen nicht in betracht. totaler quatsch, der polizist, wollte dich nur schocken denk ich.

genauso quatsch is die "auswahlmöglichkeit", denn alles was du zu befürchten hast ist ein verstoß gegen § 16 StVO, das is nach Nr. 70 Bußgeldkatalog (Missbrauch von Schall- und Leuchtzeichen) 10 Euro. hört sich für mich so an, dass er durch die nicht vorliegende nötigung bzw. eingriff in den straßenverkehr dich soweit verunsichern wollte, dass du die (zu hohen!) 25 Euro zahlst und froh bist, dass du keine anzeige bekommen hast.

ich würde mich über hampel bschweren, da könnte er sogar probleme bekommen denke ich (beweisfrage... klar). aber du wirst wohl weder dienstnummer noch kennzeichen haben denk ich. evtl reicht aber schon datum ort und zeit, dass man nachvollziehen kann wer das war.


#32 xilence

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Posted 31 May 2011 - 13:55 Uhr

Kann er sich nicht über die Rechnung beschweren, die er bekommen hat? Die haben doch bei sich im Computer mit Sicherheit eingetragen, wer die ausgestellt hat und zu welchem Zeitpunkt.


#33 naunka

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Posted 31 May 2011 - 13:56 Uhr

Guck mal was auf deinem Ticket draufsteht...?!

25€ abnehmen fürs Hupen geht nicht. Maximal 20€ (Der Satz kann sich verdoppeln, wenn man dir klar Vorsatz unterstellt).

Das Problem ist, dass mit dem Bezahlen der 25€ das Verfahren beendet und du somit keinen Einspruch mehr einlegen kannst.

Trotzdem kannst du ja mal dem Wachleiter in dem Bezirk nen Brief schreiben, mit deinem Ticket im Anhang und die Situation schildern. Manche haken bei sowas noch nach.

... ach ja, das mit dem "entweder" "oder" ... Entweder es ist ne OWi oder es ist ne Straftat... sollte der Polizist hier eine Straftat in Betracht gezogen haben ( § 315b StGB gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs ) hat er hier ne Strafvereitelung im Amt begangen ;)


Aber Straftat ist ist niemals..

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
[...]
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder
Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der
Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung
kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem
Wert gefährdet
, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem
Wert gefährdet
, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.


#34 loop

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Posted 31 May 2011 - 17:22 Uhr

Durch euch bin ich jetzt soweit gegangen, dass ich es auch nicht mehr einsehe. Habs dem Rechtsanwalt meiner Mum gegeben und er meinte: "Keine Sorge, ich kümmer mich drum."

Er fand das ebenso wie ihr, sehr absurd was der Typ abgezogen hat. ICh muss immer noch lachen wenn ich dran denke, denn ich wollte einmal mal nichts falsch machen haha


#35 Stefan81

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Posted 31 May 2011 - 17:32 Uhr

Ich hätte ihn freundlich gefragt ob er nicht alle Nadeln an der Tanne hat! So ein AR....!!!


#36 nahpets

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Posted 31 May 2011 - 17:41 Uhr

Ich hätte ihn freundlich gefragt ob er nicht alle Nadeln an der Tanne hat! So ein AR....!!!


Und so lange du es als Frage formulierst, ist es noch nicht mal Beamtenbeleidung, da es ja nur ne Frage ist :D


#37 jetliner

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Posted 31 May 2011 - 18:28 Uhr

"beamtenbeleidigung" gibt es nicht einmal soweit ich weiss,es ist "nur" eine beleidigung


#38 YourFool

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Posted 31 May 2011 - 18:58 Uhr

Und so lange du es als Frage formulierst, ist es noch nicht mal Beamtenbeleidung, da es ja nur ne Frage ist w00t.gif

Doppelt Falsch:
1. Beamtenbeleidigung gibt es nicht, ob der Beleidigte ein Beamter ist, oder nicht, ist ganz egal. Gibt beim Bullen die selbe Strafe wie beim Nachbarn.

2. Doch, es wäre eine Beleidigung; ist ein weit verbreitetes Gerücht dass Fragen keine Beleidigungen sind. Wenn ich jemanden Frage "Sind Sie bescheuert?" unterstelle ich dem Gegenüber dass er bescheuert sein könnte. Auch Fragen zählen als Beleidigung, wers nicht glaubt darf es gerne bei der nächsten Kontrolle ausprobieren ;)


#39 donvito

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Posted 31 May 2011 - 19:06 Uhr

Und so lange du es als Frage formulierst, ist es noch nicht mal Beamtenbeleidung, da es ja nur ne Frage ist w00t.gif

Doppelt Falsch:
1. Beamtenbeleidigung gibt es nicht, ob der Beleidigte ein Beamter ist, oder nicht, ist ganz egal. Gibt beim Bullen die selbe Strafe wie beim Nachbarn.

2. Doch, es wäre eine Beleidigung; ist ein weit verbreitetes Gerücht dass Fragen keine Beleidigungen sind. Wenn ich jemanden Frage "Sind Sie bescheuert?" unterstelle ich dem Gegenüber dass er bescheuert sein könnte. Auch Fragen zählen als Beleidigung, wers nicht glaubt darf es gerne bei der nächsten Kontrolle ausprobieren ;)


Dann halt so:

Der da drüben hat gesagt Sie sind bescheuert! :)


#40 YourFool

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Posted 31 May 2011 - 19:29 Uhr

Dann halt so:

Der da drüben hat gesagt Sie sind bescheuert! :)

Glaub das könnte noch mehr ins Auge gehen, da du damit immernoch Indirekt eine Beleidigung abgibst, und noch eine Falschaussage machst + Unterstellung übler Nachrede gegenüber einem Anderen.

Gibt leider keinen Weg wie man eine Person ungestraft beleidigen kann